Lebensversicherung Verkauf oder Kündigung?

Lebensversicherung: Verkaufen oder lieber kündigen?

Über 90 Millionen Lebensversicherungen haben die Deutschen abgeschlossen – eine imposante Zahl angesichts von nur 80 Millionen Bundesbürgern. Doch die lange Laufzeit und der Zwang zu regelmäßiger Zahlung machen vielen nachträglich zu schaffen. Wenn finanzielle Schwierigkeiten hinzukommen, scheint eine Kündigung der Police häufig der einzige Ausweg – doch die bessere Lösung besteht oft im Verkauf der Lebensversicherung.

Lebensversicherung verkaufen

Eine Lebensversicherung ist schnell abgeschlossen: Ein Termin beim Versicherer, eine Unterschrift, fertig. Die Laufzeit einer Police dagegen ist lang: Im Durchschnitt laufen Lebensversicherungen in Deutschland über fast 29 Jahre.

In einem solchen Zeitraum geht so manchem Versicherten die Luft aus – spätestens dann, wenn die Versicherungsprämien für etwas anderes benötigt werden. Dies schlägt sich auch in den Zahlen nieder: Etwa jeder zweite Vertrag wird vor dem Ende der Laufzeit gekündigt.

Die Kündigung an sich ist kein Problem: Nur ein entsprechender Brief zum Ende des Versicherungsjahres ist notwendig. Da es sich um keine Risikoversicherung handelt, erhalten die Kunden sogar einen Teil der bis dato angesparten Beiträge zurück.

Hier macht man aber oft ein schlechtes Geschäft: Der sogenannte „Rückkaufwert“, den die Versicherungen bieten, ist nämlich meist nicht besonders hoch, da Risikoschutz, Verwaltungskosten und Vertreterprämie abgezogen werden. Deutlich lohnenswerter kann der Verkauf der Lebensversicherung sein.

Verkauf der Lebensversicherung: Der Verkäufer behält den Schutz

Seit einigen Jahren schon ist es möglich, eine Lebensversicherung zu verkaufen: Auf dem Markt tummeln sich etliche Anbieter, die bereit sind, die Policen von Kapitallebensversicherungen abzunehmen. Diese Unternehmen bieten meist einen Kaufpreis, der den Rückkaufwert der Versicherung übersteigt. Verkauft ein Inhaber seine Police an einen solchen Händler, zahlt der die fälligen Prämien weiter und erhält am Ende die Versicherungssumme.

Der Hinterbliebenenschutz des Erstinhabers bleibt in der Regel trotzdem bestehen. Gut lachen hat dabei vor allem der Aufkäufer: Er zahlt dem Inhaber eine Summe, die 3-5 Prozent über dem Rückkaufwert des Versicherers liegt. Der Rückkaufwert ist aber vor allem zu Beginn der Vertragslaufzeit noch nicht besonders hoch, da das Angesparte anfangs durch Provisionskosten geschmälert wird. Erst am Ende der Ansparphase werden dem Vertrag die erzielten Erträge zugerechnet – und die erhält dann der Händler.

Auch der Todesfallschutz des Versicherten besteht nach dem Verkauf der Lebensversicherung nicht mehr in der ursprünglichen Höhe: Von der Versicherungssumme werden der Kaufpreis sowie die Beiträge, die der Aufkäufer bis zum Tod der versicherten Person gezahlt hat, abgezogen. Insofern verringert sich die Todesfallleistung während der Restlaufzeit kontinuierlich.

Alternativen zum Verkauf der Lebensversicherung

Geht es lediglich darum, einen finanziellen Engpass zu überbrücken, muss die Lebensversicherung nicht gleich aufgelöst werden: So kann mit dem Versicherer beispielsweise eine Beitragsstundung vereinbart werden. Auch eine Reduzierung des Versicherungsschutzes zugunsten preiswerterer Beiträge kann ins Auge gefasst werden, wenn der Versicherer mitspielt. Unter Umständen kann sogar ein Darlehen auf die Police aufgenommen werden.

Eine weitere Alternative ist die Beitragsfreistellung: Danach müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden. Zwar sinkt dadurch die Versicherungssumme, doch der Sparer erhält am Ende der Laufzeit immer noch etwaige Überschussanteile, und auch der Versicherungsschutz bleibt bestehen – nur eben in geringerem Umfang. Daneben gibt es die Möglichkeit, in Absprache mit dem Versicherungsunternehmen die Laufzeit des Vertrages zu verkürzen. Der Vertrag läuft dann jedoch noch mindestens zwei Jahre. Zudem betrachten viele Finanzämter die Verkürzung als Neuabschluss und verlangen unter Umständen mehr Steuern.

Unbedingt nach dem Rückkaufwert erkundigen

Wer dringend Geld benötigt oder seinen Vertrag aus anderen Gründen loswerden möchte, kann mit dem Verkauf der Lebensversicherung gut beraten sein. Kunden, die einen Verkauf ins Auge fassen, sollten sich jedoch zunächst beim Versicherer nach dem aktuellen Rückkaufwert erkundigen. Auf dieser Basis können dann Angebote von Policenhändlern eingeholt werden.

Die Policenhändler zahlen im Schnitt bis zu fünf Prozent mehr aus als der Rückkaufswert beträgt. Auf diese Weise wird der Verkäufer zu einem kleinen Teil an dem Gewinn beteiligt, den der Händler später von der Versicherung erhält.

Das Verkaufen der Lebensversicherung kann allerdings auch Nachteile haben: Einige Policenhändler zahlen nach dem Kauf nicht gleich die volle Kaufsumme aus, sondern nur einen Teil. Der Rest wird dann in mehreren Jahresraten verzinst nachgereicht, so dass es dauern kann, bis der Verkäufer sein Geld restlos erhalten hat.

Außerdem unterliegt eine gekündigte Lebensversicherung mit mehr als zwölf Jahren Laufzeit steuerlich gesehen dem Halbeinkünfteverfahren, während bei Verkauf die Abgeltungssteuer greift: Diesbezüglich bietet eine Kündigung also wahrscheinlich die besseren Konditionen.

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