Krankenhauszusatzversicherung Leistungen

Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung

In Zeiten abnehmender Kassenleistungen möchten sich viele den Luxus einer Krankenhauszusatzversicherung gönnen: Sie sorgt dafür, dass der Kassenpatient im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt wird, indem sie die Mehrkosten einer Privatbehandlung trägt. Die Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung umfassen damit vor allem Chefarztbehandlung und Unterbringung in ruhigen Ein- oder Zweibettzimmern. Manche Versicherer zahlen auch für weitere Extras.

Was leistet eine Krankenhauszusatzversicherung?

Krankenhauszusatzversicherung Leistungen

Im Krankenhaus brauchen Patienten besonders viel Ruhe. In einem Zimmer mit zwei oder drei anderen Patienten zu liegen, ist da nicht unbedingt gut. Kassenpatienten müssen dies aber meist in Kauf nehmen, wenn sie sich in eine Klinik einweisen lassen – es sei denn, sie besitzen eine Krankenhauszusatzversicherung.

Die Krankenhauszusatzversicherung kommt für die Mehrkosten einer Privatbehandlung auf und finanziert mindestens den Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Im Rahmen der Chefarztbehandlung trägt die Krankenhauszusatzversicherung die Gebührensätze, die sich die leitenden Ärzte eines Krankenhauses berechnen dürfen, und sichert dem Versicherungsnehmer damit nicht nur eine Behandlung durch erfahrene Mediziner, sondern auch einen festen Ansprechpartner zu, der sie den ganzen Aufenthalt hindurch betreut.

Ohne die Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung müssen sich gesetzlich Versicherte hingegen auf wechselnde Ärzte einstellen. Die Chefarztbehandlung der Krankenhauszusatztarife garantiert, dass Patienten im Krankenhaus in allen Bereichen von leitenden Ärzten betreut werden – egal, ob dies bei der Narkose oder bei einem chirurgischen Eingriff ist.

Da Chefärzte höhere Behandlungsgebühren verlangen dürfen als andere Ärzte, wird eine Chefarztbehandlung ohne Krankenhauszusatzversicherung normalerweise zu einer teuren Angelegenheit: Jede ärztliche Leistung erhält nach einem Punktesystem eine gewisse Punktzahl, die mit dem etwa 5,8-fachen Wert malgenommen wird.

Daraus ergibt sich der einfache Gebührensatz für Chefärzte. In schwierigeren Fällen können die Ärzte sich allerdings mehr abrechnen und so einen bis zu 3,5-fachen Wert verlangen. In Ausnahmefällen wird dieser sogar überstiegen – das geht allerdings nur in Absprache mit dem Patienten.

Gute Krankenhauszusatzversicherungen übernehmen mindestens den 3,5-fachen Gebührensatz. Viele Versicherer zahlen aber nur dann darüber hinaus, wenn eine gültige Honorarvereinbarung mit dem betreffenden Krankenhaus besteht.

Hierüber sollten sich Versicherte gegebenenfalls informieren. Einige Versicherungsunternehmen führen in ihrer Leistungsbeschreibung auch die Kostenerstattung bei ambulanten Operationen durch Chefärzte im Krankenhaus auf. Diese Leistung ist insofern vorteilhaft, als immer mehr Operationen ambulant durchgeführt werden.

Ersatzkrankenhaustagegeld als Entschädigung

Ob ein Ein- oder Zweibettzimmer finanziert wird, ist vom Tarif abhängig: Meistens entscheidet sich der Versicherte bereits mit seiner Unterschrift unter den Versicherungsvertrag dafür, in welcher Art Zimmer er liegen möchte. Die Wahl eines Zweibettzimmers kann eine preisgünstigere Police bedeuten: Die Zweibettzimmertarife liegen meist ein wenig unter dem, was der Versicherte für das Einbettzimmer zahlt.

Sehr viel teurer sind die Einbettzimmertarife aber oftmals nicht. Die Wahl eines Krankenhauszusatztarifes muss allerdings nicht automatisch bedeuten, dass der Patient wirklich in ein solches Zimmer aufgenommen wird: Sollten alle verfügbaren Betten bereits belegt sein, muss sich der Versicherte unter Umständen doch mit einem Mehrbettzimmer begnügen. Kassenpatienten werden jedoch zugunsten der Krankenhauszusatzversicherten aus Ein- oder Zweibettzimmern ausquartiert.

Manche Versicherer gewähren ihren Versicherten eine Ersatzleistung, falls diese das gewünschte Zimmer nicht in Anspruch nehmen können oder wollen: Sie zahlen dann ein Ersatzkrankenhaustagegeld, das je nach Tarif ab 15 Euro aufwärts beträgt.

Mitunter wird auch ein Ersatztagegeld gezahlt, falls sich ein Patient mit Einbettzimmertarif für ein Zweibettzimmer entscheidet. Ersatzkrankenhaustagegeld gibt es zudem, wenn der Versicherte auf die Chefarztbehandlung verzichtet. Die Zahlung eines Tagegeldes wird unter Umständen aber davon abhängig gemacht, ob gleichzeitig auf privatärztliche Leistungen und auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer verzichtet wird.

Manche Krankenhäuser berechnen ihren Patienten gesondert Kosten für den Telefon-, Rundfunk- und Fernsehanschluss im Zimmer. Auch diese Kosten sind manchmal in den Leistungen der Krankenhauszusatzverträge inbegriffen, ebenso wie die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Behandlungstag, die die Patienten im Krankenhaus selbst tragen müssen.

Freie Krankenhauswahl ist wichtig

Viele Krankenhauszusatztarife sehen neben Chefarztbehandlung und Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern zusätzlich freie Krankenhauswahl vor. Dies ist ein wichtiges Extra, da sich Versicherte ansonsten mit der Einweisung in das nächstgelegene Krankenhaus begnügen müssen – und das ist eben nicht immer das beste.

Gewährt die Krankenhauszusatzversicherung freie Klinikwahl, darf der Patient sich entscheiden, in welches Krankenhaus er möchte, und kann beispielsweise auch eine Universitätsklinik wählen. Zum Teil übernehmen die Versicherer hier nicht nur die Mehrkosten, die der Aufenthalt in einem teureren Krankenhaus verursacht, sondern finanzieren auch die Transportkosten.

Achtung: Die Versicherungsunternehmen leisten oftmals nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung, falls es sich bei dem Krankenhaus um eine sogenannte „gemischte Krankenanstalt“ handelt: Das ist eine Klinik, in der neben stationären Heilbehandlungen auch Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt werden.

Manche Anbieter schließen den Aufenthalt in gemischten Krankenanstalten ohne schriftliche Zusage des Versicherers ganz aus, andere verzichten in bestimmten Fällen auf die Zusage, z.B. dann, wenn später nachgewiesen wird, dass während des Aufenthaltes eine medizinisch notwendige Heilbehandlung stattgefunden hat. Hier divergieren die Bedingungen der einzelnen Anbieter allerdings, so dass Versicherungswillige sich vorab beim Versicherer danach erkundigen sollten.

Einige Krankenhauszusatztarife sehen hinsichtlich ihrer Leistungen sogar die Möglichkeit einer Unterbringung in einer Privatklinik vor, wobei ebenfalls Chefarztbehandlung und Wenigbettzimmer vom Versicherer getragen werden.

Da die Krankenhauszusatzversicherung allerdings nur die Mehrkosten übernimmt, die nach Abzug der gesetzlichen Kassenleistung verbleiben, die gesetzliche Krankenversicherung jedoch keine Aufenthalte in Privatkliniken deckt, müssen Zusatzversicherte die allgemeinen Krankenhausleistungen, d.h., die gesetzliche Regelversorgung, hier selbst bezahlen. Dies kann immerhin mehrere Hundert Euro pro Tag ausmachen.

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