Kosten für Zahnersatz

Gestiegene Kosten für Zahnersatz

Mit Einführung der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte sind die Kosten für Zahnersatz deutlich gestiegen – Grund genug, um sich über den Zustand der eigenen Zähne Gedanken zu machen: Ist das Gebiss nicht mehr so gut in Schuss, kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung gerade jetzt sinnvoll sein.

Zahnärztin mit Patient und Zahnersatz
Die Zahnersatzkosten steigen kontinuierlich an.

Zahnersatzleistungen werden gesetzlich versicherten Patienten nur zu einem Teil von ihrer Krankenkasse erstattet: Der Versicherte erhält dabei einen Festzuschuss, der sich allerdings an der finanziell günstigsten Lösung orientiert. Insbesondere für höherwertigen Zahnersatz müssen Patienten deshalb oft tief in die Tasche greifen – und das gilt in diesem Jahr mehr denn je.

Nach dem Gebührenkatalog der Zahnärzte, der die Berechnung der einzelnen, privat zu tragenden zahnmedizinischen Leistungen regelt, ist jede Leistung mit einer bestimmten Anzahl von Punkten versehen, die zusammen mit dem Faktor von 5,62421 Cent den einfachen Gebührensatz angibt. Zuletzt sind etliche dieser Punktzahlen erhöht worden, was die Kosten für Zahnersatz zum Teil stark ansteigen ließ – zumal private Leistungen üblicherweise mit dem 2,3-fachen, manchmal mit dem 3,5-fachen oder einem noch höheren Gebührensatz veranschlagt werden.

So haben sich die Kosten für eine Vollkrone im Vergleich zum Vorjahr um ganze 29 Prozent verteuert – bei einem 2,3-fachen Gebührensatz macht das beinahe 50 Euro aus, bei einem 3,5-fachen Satz sogar knapp 74 Euro, die dem Patienten an Mehrkosten entstehen.

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Kosten für Zahnersatz senken

Angesichts der aktuellen Gebührenentwicklung liegt es nahe, dass Patienten ihre privaten Kosten für Zahnersatz so weit wie möglich senken wollen. Mittels einer Zahnzusatzversicherung ist das auch durchaus möglich. Sinnvoll ist die Zahnzusatzversicherung für jeden, der beim Thema Zahnersatz nicht mit der Regelversorgung vorlieb nehmen möchte.

Wer bereits Schäden an den Zähnen hat und weiß, dass er lieber Keramik- statt Kunststoffinlays möchte oder fehlende Zähne durch qualitätvolle Implantate anstelle von Kronen ersetzt sehen will, sollte den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in jedem Fall ernsthaft erwägen. Selbst Versicherte, deren Gebiss völlig in Ordnung ist, sollten sich die Möglichkeit einer Zusatzversicherung aber zumindest einmal überlegen.

Müssen z.B. infolge eines Unfalls doch einmal Zähne ersetzt werden, kann das je nach gewünschter Qualität des Substitutes schnell sehr teuer werden; das gilt gerade dann, wenn mehrere Zähne auf einmal betroffen sind. Auch etwaige Kosten für kieferorthopädische Behandlungen von Kindern, so bei kleineren Zahnfehlstellungen oder für Extraleistungen, müssen üblicherweise privat bezahlt werden, können durch eine Zusatzversicherung aber teilweise ausgeglichen werden.

Der Tarif für eine Zahnzusatzversicherung hängt vor allem vom Alter des Versicherten ab. Bei Tarifen, die nach dem Muster einer Lebensversicherung gestaltet sind, ist dabei das Eintrittsalter entscheidend, denn der Beitrag kann sich später kaum noch verändern. Bei Tarifen nach Art einer Schadenversicherung steigen die Beiträge altersgemäß. Der Zusatzvertrag sollte daher möglichst frühzeitig abgeschlossen werden – auch deshalb, weil die meisten Versicherer vor einer Inanspruchnahme der Leistungen eine Wartezeit vorschreiben, die bei Zahnersatz normalerweise acht Monate beträgt.

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte am besten bereits im Vorschulalter abgeschlossen werden, da kieferorthopädische Leistungen nur dann abgedeckt sind, wenn noch keine Zahnfehlstellung besteht.

Zahnersatz, Kronen – Zusatztarife übernehmen nicht alle Kosten

Leider übernehmen nicht alle Zusatztarife auch alle Kosten für den Zahnersatz – deshalb lohnt es sich, vor Vertragsabschluss genauer hin zuschauen. Zunächst ist es wichtig zu wissen, welcher Prozentsatz der Gesamtkosten von der Privatversicherung gezahlt wird – und vor allem, welcher Wert dieser Prozentzahl zugrunde gelegt wird!

Manche Tarife versprechen hundertprozentige Kostenerstattung, beziehen sich dabei aber auf den Festkostenzuschuss, den es von der gesetzlichen Krankenkasse gibt – und für den Patienten gibt es ein böses Erwachen, wenn er die Rechnung bei seiner Versicherung einreicht. Generell ist ein Blick ins Kleingedruckte immer empfehlenswert, denn manche Verträge beinhalten gar keine Zuschüsse für Inlays oder Zahnimplantate, beteiligen sich nur in äußerst geringem Maß daran oder legen Höchstzahlen fest.

Auch der Knochenaufbau, der mitunter für ein Implantat notwendig ist, wird nicht in jedem Tarif übernommen. Eine gute Zahnzusatzversicherung kann dagegen mehr als zwei Drittel der Kosten tragen.

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