Fragen und Antworten zur KFZ Haftpflichtversicherung

Was deckt eine KFZ Versicherung ab?

Eine Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Fahrzeughalter oder Fahrer mit dem Fahrzeug verursacht hat. Diese sind Personen- und Sach-, außerdem Vermögensschäden der unschuldig Betroffenen.

Auch die Insassen im eigenen Auto sind dadurch geschützt, lediglich der Fahrer selbst und die Schäden am eigenen Auto sind nicht abgedeckt. Die KFZ-Haftpflicht übernimmt weiterhin Schmerzensgeldzahlungen an Unfallopfer und Unterhaltsverpflichtungen im Todesfall. Kosten für den Schadensgutachter und gegebenenfalls für den Rechtsanwalt werden geleistet, außerdem übernimmt die Versicherungsgesellschaft entweder einen Großteil der Kosten für einen Mietwagen des Geschädigten oder leistet eine Entschädigungssumme.

Was passiert, wenn ich einen Unfall verursache, aber keine Schuld trage?

Auch ohne eigenes Verschulden können durch sogenannte Betriebsgefahr Unfälle entstehen, z.B. durch technisches Versagen des Autos. Auch hier leistet der Versicherungsschutz. Ausgenommen sind Fälle von höherer Gewalt, wie z.B. Blitzeinschlag oder Überschwemmung. Ebenso haftet niemand bei „unabwendbaren Ereignissen“, also etwa wenn die Windschutzscheibe von einem Stein getroffen wird, der von dem vorausfahrenden Pkw hochgeschleudert wurde.

Wie hoch ist die Deckungssumme einer KFZ Versicherung?

Vorgeschrieben sind Mindestdeckungssummen von 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, bis zu 7, 5 Millionen Euro bei mehreren Verletzten oder Getöteten, 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Da Sie bei einem darüber hinaus gehenden Schaden selbst zahlen müssten, sollten Sie am besten die höchstmögliche Deckungssumme vereinbaren, diese liegt bei 100 Millionen Euro und die Beiträge sind nur geringfügig höher.

Wie viel kostet die KFZ Haftpflicht?

In der KFZ Haftpflicht existieren keine einheitlichen Tarife. Diese sind abhängig von Merkmalen wie Autotyp, Baujahr, Zulassungsort, Beruf des Fahrers, Kilometerfahrleistung und Unterstellungsort des Autos. Außerdem wird die Schadenshäufigkeit im Preis der KFZ Haftpflichtversicherung miteinberechnet.

Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?

Wenn Sie im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs sind, prüfen Sie zuvor, ob in Ihrer KFZ Haftpflichtversicherung ein erweiterter Auslandsschutz integriert ist. Andernfalls ist eine sogenannte „Mallorca-Police“ sinnvoll, diese gilt im europäischen Ausland und gewährleistet den gleichen Versicherungs-
schutz wie in Deutschland. Für das außereuropäische Ausland gibt es einen weltweiten Schutz, die sogenannte „Traveller-Police.“

Benötige ich einen Schutzbrief?

In den meisten Fällen können Sie auf einen Schutzbrief verzichten. Dieser bietet bei Pannen und Unfällen Hilfeleistungen rund ums Fahrzeug und für die Betroffenen, bietet aber häufig nur eingeschränkte Leistungen, die Sie im Bedarfsfall auch aus der eigenen Tasche bezahlen können. Vergleichbare Leistungen erhalten Sie günstiger über alternative Angebote wie eine Auslandskrankenversicherung.

Was passiert, wenn ich nicht haftpflichtversichert bin?

Wenn das Fahrzeug, mit dem ein Schaden verursacht wurde, widerrechtlich nicht versichert ist, kommt
der Verein „Verkehrsopferhilfe“ für Schäden in Höhe von bis zu 500.000 Euro auf. Der Verein zahlt nur, wenn durch Kranken- und Rentenversicherungen keine Krankenbehandlung oder Rentenleistungen bezahlt werden.