Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung im Überblick

Wer Hausbesitzer ist, sollte dringend eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sonst wird schnell aus dem Traum vom Eigenheim eine finanzielle Katastrophe. Lesen Sie hier, was die Wohngebäudeversicherung für Sie leistet.

Wohngebäudeversicherung: Extrem wichtig für Hausbesitzer!

Wohngebäudeversicherung

Immer wieder liest man in der Zeitung von Hausbränden, bei denen die Hausbesitzer ihr gesamtes Hab und Gut verloren haben. Am Schluss ist davon nicht mehr übrig als ein Haufen Asche. Oft hält man es nicht für möglich, dass einem selbst so etwas passieren könnte – aber es kann.

Für diesen Fall sollten Sie dringend Vorsorge treffen, denn wenn es mal soweit ist, ist alles bereits zu spät. Nur die wenigsten Menschen können es finanziell verkraften, wenn ein Gebäude massiv beschädigt oder sogar zerstört wird.

Das jahrelange Sparen und Abbezahlen wird innerhalb kürzester Zeit zunichte gemacht. Als Hausbesitzer sollten Sie es darauf nicht ankommen lassen.

Auch für vermietete Wohnungen, die für Sie eine Einnahmequelle darstellen, sollten Sie dringend eine Wohngebäudeversicherung abschließen.

Die Kosten hierfür können Sie auf die Mieter umlegen. Lesen Sie im Folgenden welche Arten von Wohngebäudeversicherungen es gibt, welchen Versicherungsschutz Sie erwarten können und welche Unterarten es noch gibt.

Arten der Wohngebäudeversicherung

Wer eine Wohngebäudeversicherung abschließen möchte, wird früher oder später auf den Begriff der verbundenen Wohngebäudeversicherung stoßen. Das ist die heute am meisten vorkommende Art der Wohngebäudeversicherung. War es früher üblich die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser getrennt zu versichern, so sind diese Gefahren heute in der Regel alle im Standardschutz einer Wohngebäudeversicherung enthalten, also verbunden.

Elementarschäden dagegen, sind meist vom Versicherungsschutz ausgenommen, sofern sie nicht im Rahmen einer Elementarschadenversicherung zusätzlich darin aufgenommen werden. Die Allgefahrendeckung, die eine Übernahme aller Schäden durch Schadenursachen, die nicht explizit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurden, garantiert, ist die dritte Art der Wohngebäudeversicherungen. Wer für alle Fälle vorsorgen möchte, ist damit gut bedient. Natürlich lassen sich die Versicherer diese Sicherheit auch bezahlen. Es lohnt sich hier die Versicherungsprämien für eine Wohngebäudeversicherung zu vergleichen. Damit lassen sich oft große Summen sparen.

Was versichert eine Wohngebäudeversicherung?

In der Wohngebäudeversicherung ist das Gebäude, einschließlich aller damit verbundenen Teile und im Versicherungsvertrag benannten Nebengebäude (z.B. Gartenhäuser), versichert. Das heißt festverlegte Bodenbeläge, sowie die Zentralheizung und die Einbauküche (sofern individuell für das Gebäude gefertigt und eingebaut) sind ebenso versichert wie z.B. Antennen- und Beleuchtungsanlagen, Carports, Einfriedungen, Klingel- und Briefkastenanlagen, Hundezwinger und -hütten, Müllbehälter und Überdachungen.

Werden das Gebäude oder die Nebengebäude im Zuge eines Feuers, wegen Sturm und Hagel, oder aufgrund von austretendem Leitungswasser beschädigt, oder sogar ganz zerstört, dann übernimmt die Wohngebäudeversicherung für Sie die Kosten für den Wiederaufbau oder die Reparatur. Außerdem werden Ihnen Abbruch- und Aufräumkosten, sowie Schutz- und Bewegungskosten ersetzt.

In welchem Umfang die Kostenübernahme im Einzelnen stattfindet, hängt davon ab, welche Vereinbarungen bezüglich des Versicherungswertes getroffen wurden. Hier gibt es verschiedene Arten der Berechnung: die Neuwertversicherung, die Zeitwertversicherung, die gleitende Neuwertversicherung und die Versicherung nach dem gemeinen Wert.

Bei der Neuwertversicherung erhalten Sie im Schadensfall den ortsüblichen Neubauwert einschließlich Konstruktions- und Planungskosten. Der gemeine Wert kommt normalerweise nur dann zum Tragen, wenn ein Neuaufbau zum bisherigen Zweck wegen massiver Gefährdung nicht mehr möglich ist und das Gebäude daher zum Abbruch bestimmt oder dauerhaft entwertet ist. Dann wird nur noch der erzielbare Verkaufspreis ohne Gebäudeanteile angesetzt.

Der Zeitwert ist der Neubauwert abzüglich der Abnutzung, die sich über die Jahre ergeben hat. Besonders ratsam ist die gleitende Neuwertversicherung. Hier gibt es keine Betragsobergrenze, der Wert wird automatisch angepasst (im Gegensatz zur Neuwertversicherung) und Sie können die zerstörten Gebäudeteile in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederherstellen. Damit stellen Sie sicher, dass (sofern keine wertsteigernden Baumaßnahmen durchgeführt wurden) eine Unterversicherung ausgeschlossen ist.

Versicherung für Nebengebäude

Wie bereits erwähnt sind Nebengebäude grundsätzlich im Versicherungsschutz inkludiert, soweit sie im Versicherungsvertrag aufgenommen wurden. Allerdings findet man in den Versicherungsbedingungen der meisten Versicherer hierzu Beschränkungen. Häufig sind diese an der Fläche orientiert. So werden Gartenhäuser teilweise nur bis 20 bzw. 25 Quadratmeter Wohnfläche versichert. Auch gängig ist eine betragsmäßige Begrenzung der Entschädigung.

Bei größeren Nebengebäuden lohnt es sich daher den Versicherer darauf anzusprechen, welche Vereinbarungen hier gelten. Eine eigene Versicherung für Nebengebäude brauchen Sie aber in der Regel nicht. Carports werden nicht von allen Versicherern im Versicherungsschutz inkludiert. Auch hier sollten Sie vorab mit Ihrem Versicherer besprechen, ob diese abgesichert sind, oder nicht.

Gebäudeversicherung Garage

Wer ein Haus baut, baut sie meist gleich mit dazu: Die Garage. Wie das Haus hat aber auch eine Garage ihren Preis − brennt sie ab oder wird das Dach durch Sturm oder Hagel beschädigt, kann es schon ein paar Tausend Euro kosten, sie wiederherzustellen.

Die gute Nachricht: Eine zum Haus gehörige Garage kann in der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden, da im Vertrag auch sogenannte Nebengebäude aufgeführt werden können, die dann in den Schutz eingeschlossen sind. Da ihr Wert berücksichtigt werden muss, zahlen Sie den Versicherungsbeitrag natürlich auch für die Garage.

Eine nachträglich erbaute Garage muss dem Wohngebäudeversicherer entsprechend nachgemeldet werden, damit sie unter den Versicherungsschutz fällt. Der Versicherungsbeitrag kann sich dadurch etwas erhöhen.

Mit der Aufnahme in die Gebäudeschutzpolice ist die Garage gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Hagel sowie Sturm versichert. Besteht für das Wohngebäude zudem eine Elementarschadenversicherung, ist die Garage auch im Fall eines solchen Schadens abgesichert.

Garage im Versicherungsschein

Achtung: Die Garage muss ausdrücklich im Versicherungsschein genannt werden, damit der Versicherer im Schadensfall zahlt! Außerdem gibt der Versicherer mitunter an, wie weit die Garage vom Haus entfernt sein darf, um noch mitversichert werden zu können.

Externe Garage

Garagen befinden sich sehr häufig in der Nähe des Wohnhauses und können dann problemlos in die Wohngebäudeversicherung einbezogen werden. Weiter vom Haus entfernte Garagen werden aber oft nicht mehr in die Wohngebäudeversicherung aufgenommen und müssen extra versichert werden.

Eine solche Situation kann z.B. entstehen, wenn die Garage nur vermietet werden soll oder gerade so weit vom Haus entfernt liegt, dass der Wunschversicherer sie nicht mehr mitversichert.

Soll nur eine Gebäudeversicherung für eine Garage abgeschlossen werden, müssen Sie die Versicherer in der Regel gezielt ansprechen und nach einem maßgeschneiderten Angebot fragen. Hierbei empfiehlt sich auch ein Vergleich verschiedener Angebote.

Gebäudeversicherung Garage deckt keine Schäden am Auto

Achtung: Eine Gebäudeversicherung für Garagen deckt Schäden am Gebäude, die durch Feuer, Leitungswasser oder Hagel und Sturm entstehen. Schäden an einem darin parkenden Fahrzeug oder an Hausrat, der in der Garage gelagert wird, sind durch die Gebäudeversicherung nicht abgedeckt.

Unterarten der Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist in der Regel für Ein- oder Zweifamilienhäuser konzipiert und wird von vielen Versicherern auch nur in diesem Umfang angeboten. Wer ein Mehrfamilienhaus versichern möchte, der braucht eine spezielle Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser. Schutz und versicherte Gefahren sind dieselben wie in der normalen Wohngebäudeversicherung. Allerdings bieten viele Versicherer die Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser nicht an, weil die Gefahr, dass der Versicherungsfall eintritt hier naturgemäß größer ist. Unter den verbleibenden Anbietern lohnt sich jedoch in jedem Fall ein Vergleich der Konditionen.

Auch wer eine Eigentumswohnung besitzt, kann nicht einfach selbst eine Wohngebäudeversicherung abschließen, sondern muss sich mit der Wohnungseigentümergemeinschaft absprechen. Der Versicherungsnehmer ist in diesem Fall die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Eine Wohngebäudeversicherung für Ferienhäuser ist meist sehr viel teurer als eine Wohngebäudeversicherung für den regulären Wohnsitz. Weitere Informationen zur Wohngebäudeversicherung für Ferienhäuser finden Sie hier: Ferienhausversicherung.