KFZ Schadenfreiheitsklasse

So können Sie die KFZ Schadenfreiheitsklasse retten

Gerade erst haben Sie die Schadenfreiheitsklasse herausgefahren, schon ist der Rabatt wieder futsch! Besonders ärgerlich ist das, wenn die Rückstufung insgesamt mehrere Hundert Euro ausmacht. Wie Sie Ihre Rabatte im Ernstfall retten können, erfahren Sie hier.

Nach einem Unfall: Schadenfreiheitsklasse retten

KFZ Schadenfreiheitsklasse retten

Schadenfreiheitsrabatte erhalten Sie fast von Anfang an: Verursachen Sie ein Jahr lang keinen Unfall, belohnt sie der Kfz-Versicherer mit Prozenten, die die Autoversicherung günstiger machen. Das gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung, aber (falls Sie eine haben) auch für die Vollkaskoversicherung.

Die Abzüge können in den beiden Versicherungsarten unterschiedlich ausfallen; auch unterscheiden sich die Rabatte in ihrer Höhe von Versicherer zu Versicherer. Kleiner Hinweis am Rande: Ein Vergleich der verschiedenen Kfz-Versicherer lohnt sich.

Sobald Sie einen Unfall bauen und der Versicherer den Schaden übernimmt, werden Sie allerdings zurückgestuft: Sie fallen in der Regel nicht nur um eine, sondern um mehrere Stufen und können beispielsweise von SF-Klasse 6 wieder auf 1 stürzen. Der Beitrag erhöht sich entsprechend.

Nun die gute Nachricht: Sie können ihre Schadenfreiheitsklasse retten! Insgesamt gibt es dazu fünf Möglichkeiten, die wir ihnen im Folgenden erläutern:

  • Rabattschutz dazukaufen
  • Der Vertrag enthält den klassischen „Rabattretter“
  • Entstandenen Schaden selbst bezahlen
  • Der Unfallverursacher zahlt die Kosten der Rückstufung
  • Bei Teilschuld zuerst zur Vollkasko

Rabattschutz dazukaufen

Viele Versicherer bieten einen sogenannten Rabattschutz an: Buchen Sie ihn (gegen Aufpreis) dazu, werden Sie nach einem Unfall nicht zurückgestuft, und der Beitrag bleibt der gleiche.

Sehr gut: Der Rabattschutz gilt nicht nur einmalig. Pro Jahr haben Sie damit einen Schaden beim Versicherer „gut“, je nach Anbieter sogar mehrere.

Achtung: Es dauert zwei Jahre, bis sich Ihre SF-Klasse wieder wie gewohnt erhöht. Außerdem können Sie Ihre gerettete SF-Klasse bei einem Versichererwechsel oft nicht mitnehmen, da der regulierte Schaden dem neuen Versicherer gemeldet wird. Manche Versicherer zeigen sich hier jedoch kulanter als andere.

Der Rabattschutz kann zwischen 15 und 30 % Aufpreis kosten. Außerdem bekommen Sie ihn bei einigen Anbietern erst ab einem Alter von 23 oder 25 Jahren und nach mehreren Jahren Fahrerfahrung. Sie sollten also unbedingt vergleichen, wenn Sie sich für die Option Rabattschutz interessieren.

Rabattretter im Vertrag

Ältere Verträge haben mitunter noch den „Rabattretter“: Auch damit können Sie eine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse verhindern. Hier kann zwar zurückgestuft werden, doch höchstens so weit, dass sich ihr bisheriger Beitrag nicht verändert.

Wichtigster Unterschied zum Rabattschutz: Der Rabattretter gilt normalerweise nur einmal und meist erst ab einer bestimmten hohen SF-Klasse. Dafür kostet er keinen Aufpreis.

Der Rabattretter wird kaum noch neu aufgelegt und ist fast nur in alten Verträgen enthalten. Nach einem Unfall sollten Sie prüfen, ob Ihre Police diese Klausel einschließt.

KFZ Versicherungen im Online Vergleich

Die KFZ- Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Bevor Sie ein Fahrzeug anmelden und ein Kennzeichen bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Weiter »

Schaden selbst bezahlen

So simpel es klingt, so einfach ist es: Statt die Kosten des Schadens Ihrer Versicherung zu überlassen, kommen Sie selbst dafür auf. Das lohnt sich natürlich nicht bei jedem Schaden!

Sehr gut: Sie müssen sich nicht gleich entscheiden, ob Sie die Kosten selbst übernehmen wollen − ist der Versicherer für Sie eingetreten, erhalten Sie anschließend einen Brief. Darin ist die Schadenshöhe festgehalten.

Tipp zur Kostenübernahme

Falls Sie eine Kostenübernahme in Betracht ziehen, lassen Sie den Schaden von Ihrem Versicherer regulieren, statt dem Unfallgegner gleich eine Zahlung anzubieten. Schäden lassen sich häufig nicht richtig einschätzen, die Kosten können unerwartet hoch sein!

Teilen Sie Ihrem Versicherer mit, dass Sie ihm die Kosten ersetzen und den Schaden damit „zurückkaufen“, behandelt Sie die Versicherungsgesellschaft so, als wäre der Unfall nie passiert. Der Versicherer gewährt Ihnen eine sechsmonatige Bedenkzeit.

Achtung: In der Haftpflichtversicherung muss Ihnen der Autoversicherer die Möglichkeit des Schadenrückkaufs einräumen. In der Vollkaskoversicherung kann er sie Ihnen gewähren, er muss es aber nicht. Vollkaskoversicherungen vergleichen kann sich also auch lohnen.

Beachten Sie aber: Wollen Sie dem Versicherer die Kosten ersetzen, sollten Sie gegenrechnen, welche Mehrprämien Sie zahlen müssen, bis Sie Ihre jetzige Klasse wieder erreicht haben. Die Preisdifferenz zur bisherigen Beitragsklasse sollte nicht geringer sein als die Kosten des Schadens!

Unfallverursacher zahlt die Rückstufung

Vielleicht haben Sie den Unfall gar nicht selbst verursacht? Haben Sie Ihr Auto verliehen, zahlt ihr Haftpflichtversicherer nach einem Unfall trotzdem den Schaden, denn versichert ist das Fahrzeug, nicht der Fahrer. Sie werden allerdings ebenso zurückgestuft, als wären Sie selbst gefahren.

Ihre Vollkaskoversicherung kümmert sich um die Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstanden sind. Allerdings werden Sie auch in der Vollkasko zurückgestuft, so bald Sie sie in Anspruch nehmen.

Neuere private Haftpflichtversicherungen übernehmen jedoch den Mehrbeitrag für eine Rückstufung des Fahrzeughalters in Kfz-Haftpflicht und -Vollkasko. Hat der Entleiher eine solche Haftpflichtversicherung, können Sie Ihren Rückstufungsschaden darüber abwickeln. Teils ist die Entschädigung aber begrenzt, z.B. auf den Mehrbeitrag von fünf Jahren.

Tipp

Wenn Sie ihr Auto gelegentlich verleihen, aber keine Vollkasko haben, sollten Sie am besten einen Vertrag mit dem Entleiher schließen! In diesem Vertrag sichert er die Kostenübernahme für durch ihn verursachte Schäden zu, die nicht durch Dritte beglichen werden. Falls er keine entsprechende Privathaftpflicht hat, können Sie ihn auch zur Übernahme von Beitragssteigerungen verpflichten.

Bei Teilschuld zuerst zur Vollkasko

Haben Sie einen Unfall gehabt, kann Ihnen und dem Unfallgegner je eine Teilschuld zuerkannt werden: Sie können dann den eigenen Schaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen; er wird in Höhe der Schuld des anderen (z.B. zu 40%) beglichen. Umgekehrt begleicht ihre Haftpflicht den Schaden des anderen in Höhe ihrer Schuld.

Tipp: Experten empfehlen, zunächst die Reparaturkosten von der Vollkaskoversicherung begleichen zu lassen und anschließen die gegnerische Haftpflichtversicherung in die Pflicht zu nehmen! Das ist für Sie finanziell günstiger, als nur die Haftpflicht des anderen oder nur die eigene Vollkasko in Anspruch zu nehmen.

Sehr gut: Wickeln Sie den Schaden zuerst über ihre Vollkaskoversicherung ab, erstattet sie Ihnen die vollen Reparaturkosten am Fahrzeug abzüglich ihrer Selbstbeteiligung. In der Folge werden Sie in der Vollkasko zurückgestuft.

Die restlichen Kosten können Sie anschließend bei der gegnerischen Kfz-Haftpflicht geltend machen. Diese erstattet sie Ihnen inklusive der Selbstbeteiligung und der Rückstufung bei der Vollkasko in Höhe der errechneten Schuldquote des Unfallgegners.

Achtung: Um dieses sogenannte „Quotenvorrecht“ nutzen zu können, müssen Sie beide Versicherungen über Ihr Vorgehen informieren. Während einige Kosten nur in Höhe der errechneten Quote erstattet werden, zahlt der Versicherer andere Kostenpositionen in voller Höhe.

Dazu gehören: Selbstbeteiligung (100%), Wertminderung (100%), Gutachterkosten (100%) und Abschleppkosten (100%)

Es gibt jedoch eine Kappungsgrenze: Die gegnerische Versicherung zahlt Ihnen maximal so viel, wie die Quote am Gesamtschaden beträgt.

Außerdem können Sie nur den eigenen Rückstufungsschaden in der Vollkasko geltend machen! Den Rückstufungsschaden in der Kfz-Haftpflicht tragen Sie selbst.

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