Gebäudeversicherung Nebengebäude
Gebäudeversicherung für Nebengebäude
Wohngebäude absichern? Na klar! Dass eine Wohngebäudeversicherung die eigene Existenz absichert, weiß jeder Hausbesitzer. Doch auch Nebengebäude haben ihren Preis − und sollten am besten mitversichert werden.
Eine Wohngebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Policen, wenn Sie Eigenheimbesitzer sind: Wird das Haus verwüstet oder zerstört, garantiert Ihnen die Versicherung den Wiederaufbau in gleicher Größe und Qualität.
Viele Hausbesitzer vergessen jedoch, dass zum Wohnhaus auch Nebengebäude gehören! Auch diese Kleinimmobilien sind nützlich und haben nicht selten viel Geld gekostet. Sie sollten sie also nach Möglichkeit im Vertrag berücksichtigen.
Mitversicherte Nebengebäude
Sind Ihre Nebengebäude in der Gebäudeversicherung mitversichert? Hier kommt es darauf an − darauf nämlich, was Sie Ihrem Versicherer mitgeteilt haben und was in Ihren Versicherungsunterlagen steht.
Prüfen Sie beim Abschluss der Police genau nach, welche Nebengebäude dort aufgeführt sind! Generell gilt: Was mit drinsteht, ist auch mitversichert. In der Regel sind die Nebengebäude dann genauso versichert wie das Hauptgebäude.
Anbau oder Nebengebäude?
Anbauten, die fest mit dem Wohngebäude verbunden sind, sind keine Nebengebäude! Sie zählen als ganz normaler Bestandteil des Wohngebäudes.
Was zählt zu den Nebengebäuden? Als Nebengebäude gelten beispielsweise
- Garagen
- Gartenhäuschen
- Gewächshäuser/Wintergärten
- Schuppen
- Poolhäuser
- Brunnenhäuser
- Bootshäuser
- Scheunen
- Ställe
Meist werden Ihre Nebengebäude beim Abschluss der Police gleich mitversichert − oft sogar beitragsfrei. Natürlich gibt es auch Ausnahmen:
– Gewerblich genutzte Nebengebäude wie z.B. ein Imbiss oder Kiosk können nicht mitversichert werden, sofern die gewerbliche Nutzung überwiegt. Hierzu müssen Sie eine separate Versicherung abschließen.
– Wenn sich das Nebengebäude nicht direkt beim Haus befindet, wird es je nach Versicherer und Tarif nicht versichert. Haben Sie solche Nebengebäude, sollten Sie zunächst einen ausführlichen Versicherungsvergleich durchführen.
– Die meisten Versicherer sehen Größenbegrenzungen vor, die sich bei 25-40 m² bewegen. Überschreitet Ihr Nebengebäude diese Größenordnung, kann es sein, dass die Versicherung abgelehnt wird bzw. Sie einen separaten Vertrag schließen müssen. Auch eine Erhöhung des Beitrags ist möglich.
– Normalerweise werden Nebengebäude nur mitversichert, wenn sie der Bauartklasse I (massive Bauweise mit harter Bedachung) oder II (z.B. Fachwerk, mit harter Bedachung) angehören. Es können aber auch Carports, Wintergärten oder Holzschuppen versichert werden. Je nach Objekt empfiehlt es sich, die Versicherbarkeit beim Versicherer anzufragen.
Nachversicherung von Nebengebäuden
Errichten Sie nach Abschluss der Wohngebäudeversicherung auf Ihrem Grundstück oder direkt daneben ein Nebengebäude, ist dieses nicht automatisch versichert! Zunächst müssen Sie es dem Versicherer nachmelden, damit die Versicherungssumme gegebenenfalls angepasst werden kann. So vermeiden Sie eine Unterversicherung.
Tipp: Lassen Sie sich die Nachversicherung des Gebäudes schriftlich bestätigen!
Theoretisch kann es passieren, dass der Versicherer eine Nachversicherung Ihres Nebengebäudes ablehnt oder nur gegen einen hohen Aufpreis bzw. mit schlechten Konditionen anbietet.
Beispiele:
- Eine Garage liegt zu weit vom Versicherungsgrundstück entfernt.
- Eine alte Scheune kann zwar versichert werden, doch die Löschkosten der Feuerwehr sind explizit von der Deckung ausgeschlossen.
In diesem Fall müssen Sie das Gebäude einzeln versichern. Sie sind dann jedoch nicht mehr an Ihren Wohngebäudeversicherer gebunden
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