Hausratversicherung Kündigung

Hausratversicherung richtig kündigen

Benötigen Sie keine Hausratversicherung mehr oder ist sie Ihnen einfach zu teuer geworden? In Sachen Hausratversicherung gibt es einige gute und günstige Angebote, die Ihre derzeitige Police vielleicht übertreffen.

Hausratversicherung Kündigung

Eine Hausratversicherung muss nicht teuer sein und kann dennoch viel leisten: Glaubt man unabhängigen Verbrauchertests, hält der Versicherungsmarkt derzeit einige gute Angebote bereit. Ein Vergleich lohnt sich.

Wer die Versicherung wechseln möchte, muss allerdings einiges beachten – so gelten für die Kündigung der Hausratversicherung spezielle Regeln, die der Kunde einhalten sollte, um sicher aus dem alten Vertrag herauszukommen.

Eine ordentliche Kündigung ist zum Ende des Versicherungsjahres möglich, während eine außerordentliche Kündigung nur in Sonderfällen ausgesprochen werden darf. Der neue Hausratvertrag sollte so abgeschlossen werden, dass er nahtlos an die frühere Versicherung anschließt.

Nachfolgend verraten wir Ihnen, wie Ihnen wie der Wechsel oder die Kündigung der Hausratversicherung gelingen.

Kündigung der Hausratversicherung: Ordentliche Kündigung

Wer seine Hausratversicherung wechseln möchte, muss zunächst seinen alten Vertrag kündigen. Die Kündigung kann ordentlich oder außerordentlich erfolgen und muss in aller Regel schriftlich eingereicht werden. Es empfiehlt sich, per Brief mit Einschreiben und Rückschein zu kündigen, einige Versicherer akzeptieren allerdings auch eine Kündigung per E-Mail.

Wichtig ist, dass man sich die Kündigung vom Versicherer schriftlich bestätigen lässt.Bei ordentlicher Kündigung wird der Vertrag einfach zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt, sofern eine einjährige Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Ist eine längere Vertragslaufzeit vereinbart, kann die Police zum Ende dieser Versicherungsperiode gekündigt werden.

Achtung

Das Versicherungsjahr ist nicht immer mit dem Kalenderjahr identisch! Haben Sie Ihren Vertrag z.B. mit Beginn 1. Februar abgeschlossen, läuft das Versicherungsjahr vom 1. Februar eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.

Kündigungsfristen beachten: Die ordentliche Kündigung der Hausratversicherung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres bzw. der Versicherungsperiode vorliegen: Möchte man etwa einen Vertrag kündigen, der bis zum 31. Dezember läuft, sollte der Versicherer das Kündigungsschreiben am 30. September auf dem Schreibtisch haben.

Sicherer ist es, die Kündigung so früh zu verschicken, dass der Termin garantiert eingehalten wird: Kündigt man den Vertrag beispielsweise bereits im Juni oder Juli, erhält die Versicherung das Schreiben auf jeden Fall fristgerecht. Nachteile entstehen dem Kunden hierbei nicht, das Ende der Vertragslaufzeit bleibt dasselbe.

Achtung

Wenn Sie sich nicht sicher sind, zu welchem Datum Ihre Hausratversicherung gekündigt werden kann, sehen Sie in den Vertrag oder fragen Sie direkt beim Versicherer nach. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Kündigung der Hausratversicherung: Außerordentliche Kündigung

Eine Kündigung der Hausratversicherung darf auch beim Eintritt bestimmter Ereignisse ausgesprochen werden: Im Falle einer Beitragserhöhung oder Schadensregulierung gewährt der Versicherer seinen Kunden ein Sonderkündigungsrecht.

Beitragserhöhung: Kündigt der Versicherer eine Beitragserhöhung an, darf der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang der Information den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird in der Regel ab dem Zeitpunkt wirksam, ab dem die neue Prämie gilt, der Kunde kann jedoch auch eine Kündigung „mit sofortiger Wirkung“ aussprechen.

Achtung

Hier gibt es Ausnahmen! Steigt der Beitrag, weil die Versicherungssumme aufgrund eines gestiegenen Lebenshaltungskostenindex nach oben angepasst wurde, ist eine Kündigung nicht möglich.

Alte Verträge, die vor dem 28. Juli 1994 abgeschlossen wurden, dürfen beitragsbedingt nur dann gekündigt werden, wenn die Beitragserhöhung gewisse Grenzen überschreitet.

Erhöht sich der Beitrag aufgrund eines Umzugs in eine andere Tarifzone, sind außerordentliche Kündigung der Hausratversicherung und Wechsel zu einem neuen Anbieter ebenfalls erlaubt. Die Kündigung wird in diesem Fall einen Monat nach Zugang beim Versicherer wirksam.

Schadensregulierung: Meldet ein Kunde einen Hausratschaden beim Versicherer, kann er nach angenommener (oder abgelehnter!) Regulierung kündigen. Das Sonderkündigungsrecht besteht einen Monat lang nach der Versicherungsmitteilung über Annahme oder Ablehnung der Regulierung.

Hier ist ebenfalls eine Kündigung „mit sofortiger Wirkung“ möglich, der Kunde kann den Vertrag jedoch auch zu einem beliebigen anderen Zeitpunkt bis zum Ende des Versicherungsjahres enden lassen.

Wechsel der Hausratversicherung

Parallel zur Kündigung der alten Hausratversicherung kann der Abschluss der neuen Hausratversicherung erfolgen: Das geht entweder direkt beim Versicherer oder online. Da es wichtig ist, dass im Hausratschutz keine Lücken entstehen, sollte der Beginn des neuen Vertrages unbedingt auf das Ende des alten abgestimmt werden.

Kündigt man z.B. zum 31. Dezember eines Jahres, sollte man sicherstellen, dass der neue Versicherungsschutz ab dem darauffolgenden 1. Januar besteht. Vorschäden müssen im Antrag auf Aufnahme in die Versicherung wahrheitsgemäß angegeben werden.

Hausratversicherung kompakt

Wozu brauche ich eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung versichert all Ihr bewegliches Gut, das sich im Haus befindet. Bei einem Totalschaden, z.B. durch einen Brand, müssten Sie alles neu kaufen – und das kann sehr teuer werden. Können Sie sich diese Kosten nicht leisten, sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen.

Was kostet mich eine Hausratversicherung?

Die Preise für Hausratversicherungen sind ganz unterschiedlich und fallen mal hoch, mal niedrig aus. Grund dafür sind nicht immer nur Leistungsunterschiede: Eine gute Versicherung ist schon für wenig Geld erhältlich, wichtig ist der Vergleich.

Was ist der Unterschied zur Wohngebäudeversicherung?

Die Hausratversicherung versichert bewegliches Gut, die Wohngebäudeversicherung versichert das ganze Haus ohne die bewegliche Habe. Versichert sind normalerweise auch Nebengebäude und fest mit dem Haus verbundene Gegenstände wie z.B. die Einbauküche.