Haftpflichtversicherung Partner

Partnerhaftpflicht: Überblick und Anbieter-Vergleich

Wer mit seinem Partner zusammenzieht, der kann mit ihm zusammen eine Partnerhaftpflichtversicherung abschließen. Aus zwei Verträgen wird so einer, was oft sehr viel günstiger ist. Allerdings gibt es bei der Haftpflichtversicherung für Partner einiges zu beachten. Wir sagen Ihnen im Folgenden, was das ist.

Zwei Partner nutzen eine Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung Partner / Ehepaar

Während die einen gerade heute wieder Hochzeiten groß feiern und mit der Ehe für Alle endlich alle auch können, wie sie wollen, halten andere die Ehe für einen Anachronismus. Trotzdem leben viele Paare zusammen und übernehmen Verantwortung füreinander.

Wer sich Tisch und Bett teilt, teilt häufig auch bestimmte Versicherungen. Das gilt zum Beispiel für die Hausrat- und Gebäudehaftpflicht. Die private Haftpflichtversicherung kann ebenfalls gemeinsam abgeschlossen und damit aus zwei Verträgen einer gemacht werden.

Eine Partnerhaftpflicht kann dagegen nicht abgeschlossen werden, wenn jeder in einer eigenen Wohnung lebt. Im Gegensatz zur Familienhaftpflichtversicherung, in der der Ehepartner auch ohne namentliche Nennung mitversichert ist, muss der Lebenspartner in der Haftpflichtversicherung für Partner namentlich benannt und in die Versicherung aufgenommen werden.

Zum Datum des Einzugs besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für den jüngeren der beiden bestehenden Privathaftpflichtversicherungen. Das heißt, der Partner mit der später abgeschlossenen Versicherung kann seinen Vertrag fristlos kündigen und zur Versicherung des anderen wechseln. Allerdings ist dies nicht immer die beste Lösung, da ältere Verträge, besonders wenn sie bereits einige Jahre zuvor abgeschlossen wurden, meist geringere Leistungen bieten.

Wenn dies der Fall ist, sollten beide Verträge fristgerecht zum Ende des Versicherungjahrs gekündigt und eine gemeinsame Partnerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Was sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Partner noch beachten sollten, lesen Sie im Folgenden.

Haftpflichtversicherung Partner: Was ist zu beachten?

In der Partnerhaftpflicht, wie auch in der Familienhaftpflichtversicherung, ist geregelt, dass Mitversicherte untereinander keine Schadensersatzansprüche haben und die Versicherung im Schadensfall nicht leistet. Sehr wichtig ist, dass in den Versicherungsbedingungen gleichzeitig geregelt ist, dass gesetzliche Regressansprüche durch Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger, Arbeitgeber und private Krankenkassen mitversichert sind. 

An einem Beispiel verdeutlicht: Bei einer gemeinsamen Radtour fährt ein Mann seiner Lebensgefährtin versehentlich auf, wordurch es zum Sturz und in der Folge zu einem Beinbruch kommt. Die anfallenden Heilbehandlungskosten werden zunächst von der Krankenkasse der Frau übernommen, welche dann aber den Mann als Schadenverursacher in Regress nimmt und alle Heilbehandlungskoten von diesem zurückfordert. Nur mit der oben genannten Mitversicherungsvereinbarung hat man in diesem Falle einen Leistungsanspruch gegenüber der Partnerhaftpflicht und bleibt nicht auf den horrenden Kosten sitzen.

Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung von Sachen können Partner mit einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung dagegen nicht geltend machen. Solche Schäden gelten als Eigenschäden und werden vom Versicherer nicht übernommen. Bestehen zwei einzelne Verträge ist das anders. Allerdings muss man genau überlegen, ob das Mehr an Prämie, das man für den zweiten Vertrag zahlen muss, in Relation steht zu den Schäden, die entstehen könnten.

Was passiert bei Trennung oder Tod?

Nachdem zunächst beide Partner mit Leidenschaft daran gearbeitet haben aus zwei Leben ein gemeinsames zu machen, kann es ganz schnell gehen, dass der umgekehrte Weg eingeschlagen wird. Eine Trennung ist oftmals schmerzhaft und doch muss vieles geregelt werden. In der Haftpflichtversicherung Partner ist nur einer der beiden Lebensgefährten Versicherungsnehmer, der andere die mitversicherte Person.

Derjenige, der selbst nicht der Versicherungsnehmer war, sollte im Fall einer Trennung so schnell wie möglich dafür sorgen, dass er eine eigene Haftpflichtversicherung abschließt, oder in Absprache mit dem Ex-Partner den alten Vertrag übernimmt, sofern dieser ihn nicht fortführen möchte.

Da man als mitversicherte Person allerdings nicht mitbekommt, wenn der Partner die Mitversicherung kündigt oder aber eine andere Person einträgt, sollte man, gerade bei eher schwierigen Kommunikationsverhältnissen, schnell selbst für Klarheit und eigenen Versicherungsschutz sorgen.

Verstirbt der Versicherungsnehmer, so bleibt der Versicherungsschutz für den mitversicherten Partner mindestens bis zur nächsten Beitragsfälligkeit bestehen. Überweist er dann die Prämie, geht der Versicherungsvertrag auf ihn über.

Private Haftpflichtversicherungen im Vergleich

Für die private Haftpflichtversicherung gibt es zahlreiche Anbieter, die alle mit unterschiedlichen Leistungen und Preisen aufwarten. Damit Sie schnell und einfach einen guten Überblick über die verschiedenen Tarife bekommen, fordern Sie jetzt den kostenfreien Vergleich der Haftpflicht-Anbieter an.

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