Günstige Zahnzusatzversicherung

Günstig oder teuer? Die Zahnzusatzversicherungen im Vergleich

Für viele Menschen ist schon lange nicht mehr die Frage, ob sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen sollen, sondern nur noch wo. Zahnersatz und Zahnbehandlungen sind so teuer geworden, dass es ohne Zahnzusatzversicherung nicht mehr geht. Tipp: Verschaffen Sie sich vor einem Abschluß einen guten Überblick und vergleichen Sie die Zahnzusatzversicherungen.

Zahnärztin mit Patient und Zahnersatz
Günstige Zahnversicherung gesucht? Vergleichen Sie.

Eine Versicherung – hundert Anbieter und tausend Varianten. Wer denkt Zahnzusatzversicherung ist gleich Zahnzusatzversicherung, der hat noch keinen Blick in die umfassenden Bedingungswerke der zahlreichen Versicherungsanbieter geworfen. Denn die Leistungen und Versicherungsprämien der Zahnzusatzversicherungen variieren teils extrem von Versicherer zu Versicherer.

Unsichtbare Fallstricke und Leistungsausschlüsse lassen eine auf den ersten Blick günstige Zahnzusatzversicherung schnell in einem ganz anderen Licht erscheinen. Bevor Sie sich also für einen Anbieter und einen Tarif endgültig entscheiden, sollten Sie zunächst einen Vergleich der Zahnzusatzversicherungen durchführen. Nur so können Sie sicher sein, am Ende den Anbieter mit den gewünschten Konditionen zu wählen. Wir sagen Ihnen im Folgenden worauf Sie bei der Suche nach einer guten und günstigen Zahnzusatzversicherung achten müssen und worin sich die Tarife voneinander unterscheiden.

Zusatzleistungen der Zahnzusatzversicherung

Die verschiedenen Tarife der Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich sehr häufig in Zusatzleistungen wie der (teilweisen) Übernahme von Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, für Wurzelbehandlungen (auch wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert) oder höherwertige Zahnfüllungen (z.B. Kunststoff statt Amalgam). Alle diese Maßnahmen sind auf Dauer teuer und eine Kostenübernahme durch die Zahnzusatzversicherung ein echter Gewinn.

Auch eine umfangreiche Parodontosebehandlung wird von einigen Versicherern übernommen. Auf solche Zusatzleistungen wird meist nicht genug Wert gelegt, jedoch kann beispielsweise eine Wurzelbehandlung zwischen 200 und 1.000 Euro kosten und somit ist eine Kostenübernahme, selbst wenn sie nur teilweise erfolgt, weit mehr als ein kleines „Extra“.

Summenbegrenzungen und Wartezeiten der Zahnzusatzversicherung

Auch was Wartezeiten und Summenbegrenzungen in der Zahnzusatzversicherung angeht, könnten die Unterschiede zwischen den Tarifen nicht größer sein. Neben den Tarifen ganz ohne Wartezeiten, von denen es zunehmend mehr gibt, gibt es viele Zahnzusatzversicherungen bei denen der eigentliche Versicherungsschutz erst Monate nach dem Versicherungsbeginn besteht.

Bei Zahnbehandlungen ist eine Wartezeit von drei Monaten üblich, bei Zahnersatz sogar eine Wartezeit von acht Monaten. Einige Versicherer verzichten ganz auf eine Wartezeit für Zahnbehandlungen, behalten aber die 8-monatige Frist für den Zahnersatz bei.

Da die Wartezeiten im Schadenfall für Sie eine Leistungsverweigerung bedeuten, sollten Sie hier die Bestimmungen in Ihrem Versicherungsvertrag genau kennen. Für Tarife ohne Wartezeit zahlt man häufig etwas mehr. Der Einsatz kann sich aber lohnen. Wichtig ist, dass Sie hier vor der Wahl einen Vergleich der Zahnzusatzversicherung durchführen, um keine falschen Kompromisse einzugehen.

Auch die Summenbegrenzungen kann der Versicherer nach eigenem Dafürhalten festlegen. Summenbegrenzung meint die Festlegung eines maximalen Leistungsbetrages im Schadenfall. In aller Regel ist das nur in den ersten Jahren der Versicherung der Fall (zumeist max. 6 Jahre lang). Die Summenbegrenzung kann gestaffelt sein und der Höchstbetrag jedes Jahr höher werden, oder gleichbleibend bis zum Ablauf einer gewissen Zahl von Jahren.

Berechnung der Kostenübernahme

Auch die günstigsten Zahnzusatzversicherungen werben häufig mit hohen Erstattungszusagen. Doch Vorsicht! Nicht immer sind 100 % drin, wo 100 % drauf stehen. Im Kleingedruckten stellt man dann fest, dass sich die Prozentangaben nicht auf den Gesamtrechnungsbetrag beziehen, sondern nur auf den Kassenzuschuss.

Das heißt es verdoppelt sich zwar der Erstattungsbetrag, teilweise sind das aber nur 30-40 % des gesamten Rechnungsbetrages. Sie haben mehr von einer Erstattungszusage in Höhe von 75 %, die sich aber auf die gesamte Rechnung beziehen, denn die Kassenzuschüsse sind oftmals sehr gering.

Auch ist es interessant darauf zu achten, wie die Zahnzusatzversicherung mit den Kassenzuschüssen umgeht: Sind diese in der Zusage mit eingerechnet, also werden sie vom Erstattungsbetrag am Ende abgezogen oder kommen sie noch dazu? In der Realität können diese Fragen einige hundert Euro ausmachen.

Vergleich der Zahnzusatzversicherungen

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Zahnzusatzversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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