Berufshaftpflichtversicherung Hebamme

Berufshaftpflichtversicherungen für selbständige Hebammen

Für Hebammen kann die Berufshaftpflichtversicherung schnell richtig teuer werden. Obwohl die Krankenkassen sich wieder mehr an den gestiegenen Kosten der Berufshaftpflicht-versicherungen für Hebammen beteiligen, lohnt sich ein Vergleich der Versicherungen. 

Berufshaftpflichtversicherung Hebamme

Hebammen mit Geburtshilfe sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine adäquate Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn die bei der Geburtshilfe möglichen Langzeitschäden können zu einer lebenslänglichen Zahlungsverpflichtung führen, die alleine gar nicht zu leisten wäre.

Aber auch Hebammen, die keine Geburtshilfe leisten, brauchen ausreichenden Schutz für ihre berufliche Tätigkeit. Die Arbeit mit Babys und Müttern erfordert viel Empathie und ein hohes Verantwortungsbewusstsein – auch hier ist eine Berufshaftpflicht notwendig.

Auch wenn sich nach der dramatischen Beitragserhöhung der Berufshaftpflichtversicherungen die Hebammen-Verbände und gesetzlichen Krankenkassen schließlich zu Gunsten der Hebammen und auf eine Erhöhung der Zahlungen für Geburten geeinigt haben, so sind die Kosten für eine „Hebammen-Versicherung“ noch immer bedeutend.

Auch die Unterschiede zwischen der einzelnen Versicherungsanbietern sind bedeutend. Nachfolgend bieten wir Ihnen einen Vergleich der Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen an.

Berufshaftpflichtversicherung Hebammen – Tarife mit und ohne Geburtshilfe

Viele Versicherer bieten Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen nur mit dem Vermerk „ohne aktive Geburtshilfe“ an, das heißt, nur wenn die Hebamme ungeplant eine Entbindung durchführen muss, ist dieser Vorgang versichert.

Ansonsten sind ausschließlich vor- und nachsorgerische Tätigkeiten versichert. Aktuell gibt es in Deutschland nur zwei Versicherer, die im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung auch die Geburtshilfe absichern: Allianz und Securon.

Berufshaftpflichtversicherung Hebamme: Leistungen und versicherte Risiken

Der Versicherer übernimmt die Kosten für Sach- und Personenschäden (z.B. Krankenhauskosten, Schmerzensgelder u.ä.), für Vermögensschäden nur, soweit sie aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren (z.B. Verdienstausfallgelder). Er klärt für Sie die Haftungsfrage. Wird gegen Sie zu Unrecht ein Anspruch geltend gemacht, vertritt der Versicherer Sie vor Gericht und übernimmt alle dabei anfallenden Kosten. Berechtigte Forderungen werden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen übernommen.

Berufshaftpflicht Hebamme – versicherte Risiken:

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Tätigkeit als Hebamme. Hier spielt es eine große Rolle, ob Sie auch Geburtshilfe leisten, oder eventuell nur Vor- und Nachbetreuung der Schwangeren und des Kindes anbieten.

Sie sollten beim Versicherer also genaue Angaben zu Ihrer beruflichen Tätigkeit machen. Versichert ist nur, was explizit im Versicherungsvertrag festgehalten ist! Die Versicherungsgesellschaften erstellen Leistungskataloge, die Sie nur auf Vollständigkeit überprüfen müssen. Versichert sind in der Regel (beispielhafte Aufzählung, Tarif ohne Geburtshilfe):

  • Rückenschule
  • Stillgruppen und -beratung
  • Rückbildungsgymnastik
  • Nachsorge
  • Babymassagen
  • Babyschwimmen
  • Notfallbehandlung
  • Erziehungsberatung
  • Geschwistervorbereitungskurse
  • Entbindungen im Notfall etc.

Oftmals lässt sich der Betrieb einer eigenen Praxis ohne Aufschlag im Versicherungsschutz einschließen, ebenso eine Privathaftpflichtversicherung.

Die Kosten sind von verschiedenen Faktoren abhängig, so z.B. von den vereinbarten Deckungssummen, dem Jahresumsatz, mitzuversichernden angestellten Hebammen und vereinbarten Selbstbehalten. Tarife mit Geburtshilfe sind im Allgemeinen sehr viel teurer. Hier besteht die Möglichkeit bei nur gelegentlicher Geburtshilfe mit dem Versicherer nur zeitweise Mitversicherung von Geburtshilfetätigkeiten zu vereinbaren. Die Prämienhöhe kann so enorm reduziert werden.

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an.

Hebammen Haftpflichtversicherungen im Vergleich

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Berufsunfähigkeit Hebamme

Das BU-Risiko für Hebammen wird üblicherweise in die Risikokategorie 3 eingestuft. Hebammen sind nach dieser Zuordnung durchschnittlich häufig von einer Berufsunfähigkeit betroffen. Trotz der moderaten Einstufung sollten Sie für den Ernstfall vorsorgen. Weiter »