Vermögensschadenhaftpflicht Steuerberater

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater

Ständig neue und immer kompliziertere Steuergesetze fordern von einem Steuerberater immer auf dem neuesten Stand zu sein. Doch was passiert, wenn Sie in der Beratung einen Fehler gemacht haben? Bei Geld hört alle Freundschaft auf. Schnell winkt die Schadensersatzpflicht. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung springt für Sie ein.

Pflichtversicherung: Steuerberater-Vermögensschadenhaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht Steuerberater

Als Steuerberater müssen Sie viele Dinge im Blick haben um für Ihre Klienten ein optimales Ergebnis zu erzielen: Fristen sind einzuhalten, Anträge zu stellen, geänderte Vorschriften müssen Ihnen bekannt sein. Und das gleich bei mehreren Mandanten die auf Ihre Beratung vertrauen.

Schnell ist eine Rechtsbehelfsfrist überschritten und keine Änderung des Steuerbescheides mehr möglich. Der Steuerzahler hat bei der Höhe der Abgaben meist kein Verständnis für weitere Kosten. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt für Sie die Kosten, die anfallen, wenn gegen Sie eine Schadensersatzforderung ausgesprochen wird.

Sind die Kosten zu Recht entstanden, übernimmt der Versicherer bis zur Höhe der Versicherungssumme den Schaden. Aber auch Kosten, die beim Nachweis einer illegitimen Forderung entstehen, werden von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernommen: Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zum Beispiel.

Somit ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sie auch zugleich auch eine passive Rechtsschutzversicherung. Als Steuerberater sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) abzuschließen. Ohne eine solche Versicherung ist eine Zulassung für eine steuerberatende Tätigkeit nicht zu erhalten.

Im Folgenden haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zu Leistungen, die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sie erbringt, zusammengefasst.

Infothek Steuerberater-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Muss ich freie Mitarbeiter in der Haftpflichtversicherung für Steuerberater mitversichern?

Als Auftraggeber müssen Sie Ihre freien Mitarbeiter in der Regel über die Vermögensschadenhaftpflicht Ihrer Kanzlei mitversichern. Dabei sollten die Mitarbeiter namentlich genannt werden. Wenn ein freier Mitarbeiter neben seiner Tätigkeit für Sie eigene Mandate betreut, benötigt er allerdings eine eigene Haftpflichtversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen der Vermögensschadenhaftpflicht für Steuerberater und einer Betriebshaftpflicht?

Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie vor dem elementaren Risiko, einem Mandanten durch Fehlberatung einen Vermögensschaden zuzufügen. Die Betriebshaftpflichtversicherung hingegen schützt Ihr Unternehmen, falls Dritte durch Ihre Betriebstätigkeit einen Personen- oder Sachschaden erleiden.

Was ist die Exzedentenversicherung?

In der Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Versicherungssumme von mindestens 250.000 Euro pro Versicherungsfall vorgeschrieben, Sie können aber auch höhere Deckungssummen vereinbaren. Mithilfe der Exzedentenversicherung können Sie die vereinbarte Summe nochmals aufstocken ‒ entweder dauerhaft oder mandatsbezogen. Manche Versicherer bieten die Exzedentenversicherung sogar als Ergänzung zum Vertrag bei einem anderern Versicherer an.

Vermögensschadenhaftpflicht: Versicherungsleistungen für Steuerberater

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) übernimmt für Sie Schadensersatzforderungen, die z.B. durch:

  • Versäumen einer Rechtsbehelfsfrist
  • verspätete Abgabe einer Steuererklärung
  • Fehler im Buchführungssystem
  • Nichtausnutzen von Steuervergünstigungen
  • falsche Auskünfte oder Beratung
  • unzureichende Aufklärung
  • Nichteinhaltung neuester Gesetzgebung

u.ä. entstehen.

Sie sind gesetzlich verpflichtet pro Versicherungsfall eine Deckungssumme von mindestens 250.000 Euro zu vereinbaren. Die meisten Versicherer beziffern die Höchstleistung auf eine Million Euro pro Kalenderjahr. Natürlich liegt es in Ihrem Ermessen eine höhere Deckungssumme zu vereinbaren, wenn Art und Umfang Ihrer Tätigkeit dies erfordert.

Eine Unterversicherung sollte in jedem Falle vermieden werden, schnell steht sonst selbst ein gut laufender Betrieb am Rande des Ruins. Viele Versicherer haben ihre Leistungen speziell auf Ihren Bedarf als Steuerberater angepasst. Trotzdem sollten Sie immer darauf achten, dass im Versicherungsvertrag alle Ihre Arbeiten erfasst sind, damit es nicht zum Haftungsausschluss kommen kann.

Kosten der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater

Die Kosten variieren von Anbieter zu Anbieter und sind abhängig von der Größe der Kanzlei, der Höhe der Deckungssumme und vom Umsatz, der in einem Kalenderjahr erzielt wird. Da Ihre Mitarbeiter automatisch mitversichert sind, spielt auch deren Zahl eine Rolle. Wollen Sie spezielle Haftungseinschlüsse im Vertrag festhalten, hat auch dies Auswirkungen auf die Versicherungsprämie. Einzelheiten hierzu müssen mit dem Versicherer besprochen werden.

Versicherungen für Steuerberater

Trotzdem noch eine Berufshaftpflicht-versicherung?

Ja, denn nicht nur aus Ihrer Beratertätigkeit selbst, ergibt sich für Sie eine Verantwortung. Als Betriebs- oder Kanzleiinhaber sind Sie für viele Dinge haftbar: Verletzungen von Kunden in Ihren Räumen (z.B. durch eine Delle im Teppich, über die der Kunde stürzt), eine nicht ausreichend gewährleistete Verkehrssicherung, etc.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Steuerberater im Vergleich

Viele Versicherungen haben eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater (VSH Steuerberater) in ihrem Portfolio. Die Versicherungsprämien schwanken jedoch von Versicherung zu Versicherung erheblich – vergleichen Sie vor einem Abschluß.

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