Betriebshaftpflichtversicherung Handwerker

Betriebshaftpflicht Handwerker: Überblick und Vergleich

Als Handwerker benötigen Sie unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung. Ein Schaden ohne abgeschlossene Betriebshaftpflicht kann schnell das Betriebs-Aus bedeuten!

Betriebshaftpflichtversicherung Handwerker

Egal, in welcher Branche Sie tätig sind: Eine Betriebshaftpflichtversicherung braucht jeder Handwerksbetrieb! Tatsächlich ist für Handwerker normalerweise keine Betriebshaftpflichtversicherung vorgeschrieben, doch sind Sie ohne die Versicherung schnell ruiniert.

Schon kleine Schäden können ins Geld gehen. Sie wissen selbst, womit Sie täglich hantieren: Schweren Maschinen, Sägen, Vorschlaghämmern, schweren Metallteilen. Noch schlimmer kann es kommen, wenn im Baugewerbe etwas übersehen wird und der ganze Bau wieder abgerissen werden muss.

Viele Auftraggeber achten sehr genau darauf, ob der Bewerber eine gültige Betriebshaftpflicht vorweisen kann.

Achtung vor Privathaftung

Als Einzelunternehmer haften Sie sogar mit Ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Firma! Das Gleiche gilt, wenn Sie die Rechtsform der GbR gewählt haben. Kapitalgesellschaften sind weniger gefährdet; auch hier gibt es jedoch Haftungsszenarien.

Was leistet eine Betriebshaftpflicht für Handwerker?

Die wichtigste Aufgabe der Betriebshaftpflichtversicherung ist es, den versicherten Betrieb gegen drei Schadensarten zu schützen. Das sind

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden

die Sie in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit bei Dritten verursachen. Laut Gesetz sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet.

Vor allem Personenschäden können Sie teuer zu stehen kommen! Stürzt ein von Ihrem Betrieb errichtetes Bauwerk wieder ein und begräbt Menschen unter sich, müssen Sie mit Forderungen in Millionenhöhe rechnen.

Auch Sachschäden können ins Geld gehen und Ihre Existenz gefährden. Vermögensfolgeschäden entstehen aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden. Das ist z.B. der Fall, wenn sich der Verkauf einer Immobilie durch einen von Ihnen verursachten Sachschaden am Gebäude verzögert.

Deckt die Betriebshaftpflicht auch echte Vermögensschäden?

Die Deckung von echten Vermögensschäden ist in der Betriebshaftpflichtversicherung regelmäßig ausgeschlossen! Hierzu benötigen Sie entweder eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung, die für Handwerker aber meist nicht angeboten wird, oder eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht.

Echte Vermögensschäden entstehen z.B. durch Falschberatung, so dass der Kunde Geld verliert bzw. einen finanziellen Nachteil erleidet. Zu echten Vermögensschäden zählt es aber auch, wenn Sie mit einem Werbeplakat oder einem Rundfunkspot versehentlich eine Urheberrechtsverletzung begehen.

Was übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker noch?

Außer den genannten Schadensarten gibt es noch weitere Schäden, die die Betriebshaftpflichtversicherung abdeckt. Beachten Sie aber, dass nicht jeder Tarif auch alles versichert! Hier ist vor dem Abschluss dringend ein Vergleich der verschiedenen Tarife nötig.

Schäden, vor denen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung schützen kann, sind z.B.

  • Schlüsselverlust
  • Mietsachschäden
  • Umweltschäden
  • Tätigkeitsschäden
  • Be- und Entladeschäden

Was bedeutet das? Schlüsselverlust: Falls Sie die Schlüssel zum Betrieb verlieren, muss womöglich die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. In vielen Tarifen ist auch das durch die Haftpflichtversicherung gedeckt.

Achtung: Über die Betriebshaftpflicht ist in aller Regel nur der Verlust fremder Schlüssel versichert − verlieren Sie die Schlüssel für eine betriebseigene Immobilie, müssen Sie selbst bezahlen.

Mietsachschäden: Auch hier geht es um eine gemietete Immobilie: Entsteht ein Schaden daran, sind Sie dem Vermieter gegenüber einstandspflichtig. Welche Sachschäden abgedeckt sind, hängt aber maßgeblich vom gewählten Tarif ab! Einige Versicherer leisten nur bei Schäden durch Feuer oder Leitungswasser, andere erweitern das Spektrum auf Schäden durch Unachtsamkeit.

Info: Im Mietsachschadenschutz sind auch Schäden abgedeckt, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter auf Dienstreisen an gemieteten Räumlichkeiten (nicht aber: deren Ausstattung!) verursachen.

Umweltschäden: In der Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker ist meistens bereits eine Umwelthaftpflichtversicherung integriert. Diese Versicherung deckt zivilrechtliche Ansprüche Dritter ab.

Bilden sich z.B. durch Erschütterungen in Ihrem Betrieb an umliegenden Häusern Risse in der Bausubstanz, kommt die Versicherung für den Schaden auf.

Teils ist auch schon eine Umweltschadenversicherung in der Betriebshaftpflicht enthalten: Dadurch sind öffentlich-rechtliche Ansprüche gedeckt, die z.B. entstehen können, wenn durch die Schuld Ihres Betriebes Altöl in ein geschütztes Gewässer gelangt und Schäden an der Biodiversität anrichtet.

Tätigkeitsschäden: Die Deckung von Tätigkeitsschäden ist für Handwerksbetriebe besonders wichtig. Tätigkeitsschäden entstehen, wenn Sie bei der Ausübung Ihrer Arbeit einen Schaden an der bearbeiteten Sache oder einer direkt danebenliegenden Sache verursachen.
Beispiel gefällig? Ein Schlosserbetrieb soll beim Kunden eine Treppe montieren, die von der Rückseite seines Hauses zum Garten führt. Beim Herumheben der Metallteile zerbrechen die Mitarbeiter versehentlich die Terrassentür.

Be- und Entladeschäden: Sie gehören zu den Tätigkeitsschäden und müssen ausdrücklich versichert werden. Verursachen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter beim Be- oder Entladen eines fremden Fahrzeugs oder Containers einen Schaden daran, springt die Versicherung ein und zahlt den Schaden.

Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker?

Was Ihre Betriebshaftpflichtversicherung kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören

  • Branche
  • Unternehmensform
  • Unternehmensgröße (Jahresumsatz / Zahl der Mitarbeiter)
  • gewünschte Leistungen
  • gewünschte Deckungssumme
  • Rabatte (Selbstbeteiligung, Gründerrabatt u.s.w.)

Gerade die Branche kann die Prämie der Versicherung stark beeinflussen, da einige Gewerbe deutlich stärker risikobehaftet sind als andere.

Preisbeispiel (1): Ein Gerüstbauer mit drei Vollzeitmitarbeitern und einem Jahresumsatz von 150.000 Euro ist seit vier Jahren im Geschäft und möchte nun seine Versicherung wechseln. Er wählt eine Deckungssumme von 5 Mio. Euro und eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro.

Je nach Tarif und Versicherer zahlt er zwischen 1.600 Euro und 3.600 Euro pro Jahr. Sowohl im günstigsten als auch im teuersten Tarif sind Tätigkeitsschäden, Be- und Entladeschäden und Umweltschäden eingeschlossen, die Deckung der einzelnen Schadensarten variiert jedoch.

Preisbeispiel (2): Ein Fliesenleger gründet einen Betrieb. Er hat keine Angestellten und erwartet einen Umsatz von 80.000 Euro pro Jahr. Seinen Einmannbetrieb will er mit 3 Mio. Euro versichern, die Selbstbeteiligung soll 250 Euro betragen. Je nach Tarif und Versicherer zahlt er zwischen 330 und 1.000 Euro pro Jahr.

Wie Sie sehen, kann der Preis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker sehr unterschiedlich ausfallen! Selbst bei gleichen Vorbedingungen geht die Preisschere stark auseinander. Vergleichen Sie deshalb unbedingt, ehe Sie Ihre Versicherung abschließen.

Betriebshaftpflichtversicherungen für Existenzgründer im Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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Wer ist in der Betriebshaftpflicht für Handwerker versichert?

In der Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker sind nicht nur Sie als Betriebsinhaber in Ausübung der betrieblichen Tätigkeit versichert. Darüber hinaus umfasst die Versicherung

  • Mitarbeiter in Vollzeit
  • Mitarbeiter in Teilzeit
  • Auszubildende
  • Minijobber
  • Praktikanten
  • Werkstudenten

Achtung: Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen sind normalerweise nicht über die Betriebshaftpflichtversicherung der Entleiherfirma versichert. Sie können jedoch eine entsprechende Vereinbarung mit Ihrem Versicherer treffen.

Welche Gewerbe lassen sich versichern? In der Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker kann so gut wie jedes Gewerbe versichert werden. Das umfasst sowohl das eigentliche Handwerk als auch Kunsthandwerksberufe. Versicherbar sind z.B.

  • Elektrotechniker
  • Estrichleger
  • Fliesenleger
  • Gerüstbauer
  • Glasbläser
  • Installateure
  • Lackierer
  • Maler
  • Schornsteinfeger
  • Schreiner
  • Stuckateure
  • Trockenbauer u.s.w.

Falls Sie ein ungewöhnliches Gewerbe ausüben oder Fragen bezüglich Ihrer Versicherbarkeit haben, sprechen Sie am besten mit einem Versicherungsexperten. Er kann Sie umfassend beraten und Ihnen helfen, den passenden Tarif auszuwählen..

Welche Deckungssumme ist die richtige?

Eine pauschale Deckungssumme von 3 Mio. Euro ist in der Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker heutzutage Standard. Buchen Sie einen Tarif mit dieser Deckungssumme, steht Ihnen die Summe pro Versicherungsfall zur Verfügung.

Sie können jedoch auch einen Tarif mit einer größeren Summe abschließen. Gerade in handwerklichen Berufen ist es oft besser, eine höhere Deckungssumme zu versichern. Schätzen Sie Ihr Risiko richtig ein, indem Sie den größten anzunehmenden Schaden und dessen Häufigkeit kalkulieren!

In der Betriebshaftpflichtversicherung gilt meistens eine Jahresmaximierung: Je nach Versicherer und Vertrag können Sie pro Jahr z.B. das Doppelte oder das Dreifache der vereinbarten Deckungssumme in Anspruch nehmen. Je Versicherungsfall können Sie die Summe aber nur einmal nutzen.

Vorteil passiver Rechtsschutz

Neben dem normalen Haftpflichtschutz hat die Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker auch noch einen weiteren Vorteil: Den des passiven Rechtsschutzes.

Werden Sie für einen Schaden verantwortlich gemacht, prüft Ihre Haftpflichtversicherung nämlich zunächst einmal, ob der Vorwurf überhaupt zutrifft.

Ist das nicht der Fall, wehrt sie die Forderung für Sie ab und übernimmt dabei auch anfallende Kosten wie

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Zeugenauslagen

Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen! Ist die Forderung hingegen gerechtfertigt, leistet der Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.