Betriebshaftpflicht Nebengewerbe

Nebengewerbe: Ist eine Betriebshaftpflicht sinnvoll?

Braucht ein Betrieb auch dann eine Betriebshaftpflichtversicherung, wenn es sich nur um ein Nebengewerbe handelt? Ja, denn Fehler können auch im Nebenberuf unterlaufen.

Betriebshaftpflichtversicherung: Auch für Klein- und Nebengewerbe wichtig!

Betriebshaftpflicht Nebengewerbe

Angestellt sein und trotzdem nebenbei ein Gewerbe betreiben? Das tun viele – sei es, weil sie auf ein zweites Standbein setzen, sei es, weil sie sich selbst verwirklichen und dabei die Sicherheit eines festen Gehaltes nicht aufgeben wollen.

Als Nebengewerbe gelten solche Tätigkeiten, die beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet sind und höchstens 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden.

Wie der Versicherungsschutz in einem solchen Fall aussieht, ist ganz unterschiedlich – so muss sich der Nebengewerbler bei der Ausübung seiner Arbeit beispielsweise nicht eigens krankenversichern.

Ein anderer Fall liegt jedoch vor, wenn es darum geht, Fehler abzusichern, die dem Gewerbetreibenden im Nebenberuf unterlaufen können: Wie beim Hauptgewerbe sollte hier unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Nebengewerbe abgeschlossen werden, die vor finanziellen Schäden durch Regressansprüche Dritter schützt.

Risiko nicht von der Betriebsgröße abhängig!

Das Haftungsrisiko ist natürlich je nach Art des Gewerbes höher oder niedriger: Im Handwerk können bereits kleine Fehler große Folgen haben. Auch wer etwa ein Planungsbüro in geringfügigem zeitlichem Umfang führt, kann unter Umständen mit drastischen Forderungen von Geschädigten rechnen, wenn etwas schief läuft.

Bei anderen Berufsbildern kommt es vielleicht seltener vor, dass Kunden Einbußen erleiden könnten. Generell gilt jedoch: Niemand ist vor Unachtsamkeiten oder unliebsamen Zufällen gefeit. Auch wenn nur eine einzige Person das Nebengewerbe führt, kann sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit beträchtlichen Schaden anrichten. Kleingewerbler haften in der Regel mit ihrem Privatvermögen, es sei denn, sie haben eine Kapitalgesellschaft gegründet.

Was leistet die Betriebshaftpflichtversicherung für Nebengewerbe?

Um sich gegen Personen-, Sach- und aus beiden Schadensarten entstehende Vermögensschäden abzusichern, benötigt der Kleingewerbler eine Betriebshaftpflichtversicherung. Im Hinblick auf Personenschäden sind dabei solche Schäden versichert, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung, Verletzung oder den Tod von Menschen hervorrufen; im Hinblick auf Sachschäden schließt die Versicherung alle Schäden ein, die eine Beschädigung oder Vernichtung von Gegenständen zur Folge haben.

Die Betriebshaftpflicht für Nebengewerbe deckt sowohl Reparatur- als auch Wiederbeschaffungskosten ab und kommt auch bei Wertminderungen auf. Sie sieht zunächst eine Prüfung der Sachlage vor, wobei ermittelt wird, ob die Ansprüche eines Geschädigten zu Recht bestehen.

Ist dies der Fall, begleicht sie den erlittenen Schaden bis zur maximalen Höhe der Deckungssumme. Entsteht jedoch ein Rechtsstreit, trägt die Haftpflichtversicherung für Nebengewerbe die Kosten für Gericht, Prozess und Gutachten.

Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Nebengewerbe?

Die Frage nach den Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe kann nicht pauschal beantwortet werden: Die Höhe der Kosten ist unter anderem davon abhängig, welche Deckungssumme gewählt wird und ob zusätzliche Versicherungen in den Vertrag eingeschlossen sind.

Das zu versichernde Kleinunternehmen kann die Kosten der Haftpflichtversicherung für Nebengewerbe zudem beeinflussen, indem es eine Selbstbeteiligung in bestimmter Höhe (z.B. 250 oder 500 Euro pro Schadensfall) vereinbart. Manche Versicherer offerieren auch Nachlässe für Neugründer. Besonders attraktiv sind jedoch Tarife, die einen Sonderrabatt für Kleingewerbe vorsehen: Während die Sonderkonditionen für Neugründer nur anfangs gewährt werden, bleibt der Kleingewerblerrabatt in der Regel erhalten.

Vor allem in Hinblick auf die Kosten einer Versicherung ist es sinnvoll, die einzelnen Versicherer mit ihren unterschiedlichen Tarifen gründlich zu vergleichen und sorgfältig zu wählen: Erst nach einem ausführlichen Versicherungsvergleich sollte die Haftpflichtversicherung für das Nebengewerbe abgeschlossen werden.

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