Berufshaftpflichtversicherung Psychotherapeut
Psychotherapeuten benötigen eine Berufshaftpflicht!
Für Psychotherapeuten ist eine Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich, wenn sie ihren Beruf ausüben wollen. Und das nicht ohne Grund: Diese Versicherung sichert sie bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit umfassend ab.
Als Psychotherapeut erhalten Sie nur dann eine Kassenzulassung, wenn Sie eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können. Dabei spielt es erst mal keine Rolle, ob Sie Sozialpädagogik, Psychologie oder Medizin studiert haben.
Betreiben Sie eine reine Privatpraxis für Psychotherapie, brauchen Sie theoretisch keine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Grundsätzlich ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten aber immer äußerst sinnvoll, da sie essenzielle Risiken absichert! Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie, falls Dritte Ihnen gegenüber Schadenersatzansprüche geltend machen.
Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten?
Die Berufshaftpflichtversicherung überprüft zunächst jeden Fall, den Sie ihr melden.
1. Stellt sich heraus, dass Vorwürfe gegen Sie zu Unrecht erhoben werden, wehrt der Versicherer die Forderungen ab und geht dabei auch vor Gericht (sog. passiver Rechtsschutz).
2. Bei berechtigten Forderungen leistet die Berufshaftpflicht bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
Welche Schäden deckt die Berufshaftpflichtversicherung?
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten versichert Sie gegen verschiedene Schadenrisiken. Dazu gehören
- Personenschäden
- Sachschäden
- unechte Vermögensschäden
- echte Vermögensschäden
die Sie in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen können.
Was ist unter den obig aufgeführten Schäden zu verstehen? Dazu ein paar Beispiele:
Personenschäden: Sie betreuen einen Patienten, der depressiv ist. Nach einer Phase, in der es bergauf zu gehen schien, begeht er plötzlich Selbstmord. Seine Angehörigen machen Sie verantwortlich.
Achtung!
Als Psychiater mit ärztlicher Ausbildung dürfen Sie auch Medikamente verschreiben. Daraus können sich ebenfalls Personenschäden ergeben. Psychiater sollten statt einer Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten unbedingt eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte abschließen, die solche Berufsrisiken adäquat abdeckt.
Sachschäden: Ein Patient will Ihnen Fotos zeigen und bringt deshalb seinen Laptop mit. Ihnen fällt während der Therapiestunde eine Blumenvase um, deren Inhalt sich über den Laptop ergießt. Das Gerät ist stark beschädigt und muss ersetzt werden.
Unechter Vermögensschaden: Unechte Vermögensschäden sind Folgeschäden, die sich aus einem Personen- oder Sachschaden ergeben. Das wäre z.B. der Fall, wenn Sie in Ihrer Praxis versehentlich einen Personenschaden herbeiführen. Der Geschädigte, der selbständiger Geschäftsmann ist, kann daraufhin ein wichtiges Geschäft nicht abschließen; ihm entgeht ein beträchtlicher Gewinn.
Echter Vermögensschaden: Ein Gutachten bewirkt, dass jemand seinen Arbeitsplatz verliert. Er klagt daraufhin gegen Sie.
Achtung: In Fällen wie dem erstgenannten steht der Vorwurf der Fahrlässigkeit im Raum. Deshalb benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung mit erweitertem Strafrechtsschutz!
Weitere Leistungen der Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten: Je nachdem, welche Berufshaftpflicht Sie wählen, sind auch weitere Leistungen in Ihrem Tarif enthalten. Das können z.B. sein:
- Cyberschutz
- Mitversicherung von Therapiehunden
- Mitversicherung von Schlüsselverlust
- Deckung von Mietsachschäden
Da es viele verschiedene Tarife für Psychotherapeuten gibt, sollten Sie vor dem Abschluss Ihrer Versicherung genau vergleichen.
Was kostet eine Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten?
Wie Sie gesehen haben, ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten meist notwendig und ausgesprochen wichtig. Die Kosten einer Versicherung können aber variieren.
Faktoren zur Ermittlung der individuellen Kosten sind z.B.
- Praxisgröße (z.B. Anzahl der behandelnden Therapeuten)
- Tätigkeitenspektrum
- Ausbildungsstatus
- gewünschte Leistungen
- gewünschte Deckungssumme
- Rabatte (z.B. Ermäßigung durch Selbstbehalt, Neugründerrabatt)
Kostenbeispiel: Ein Praxisinhaber ohne Mitarbeiter, der gerade gegründet hat und mit einem Umsatz von ca. 70.000 Euro pro Jahr rechnet, führt keine medikamentöse Behandlung durch und ist auch außer Haus tätig.
Er muss je nach Versicherer und Tarif mit jährlichen Kosten zwischen 80 und mehr als 300 Euro einkalkulieren, wenn er eine Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro und eine maximale Selbstbeteiligung von 250 Euro pro Schadensfall wählt.
Da sich die Preise, aber auch die Leistungen von Berufshaftpflichttarifen deutlich voneinander unterscheiden können, ist der Vergleich der Versicherungen sinnvoll.
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Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Vergleich der Berufshaftpflichtversicherungen an. Der Versicherungsvergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
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Infothek für Psychotherapeuten
In der Berufshaftpflichtversicherung für Therapeuten können Sie meistens aus mehreren Deckungssummen auswählen: Oft gelten 3 Mio. Euro, doch es gibt auch die Möglichkeit, 5 oder 10 Mio. Euro zu versichern.
Tipp: Achten Sie darauf, wofür genau die Versicherungssumme gilt! Oft sind hier Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden eingeschlossen; echte Vermögensschäden sind dann mit Sublimits versichert. Überlegen Sie in diesem Fall, ob Ihnen die angebotene Summe für echte Vermögensschäden ausreicht.
Normalerweise gilt für die Versicherungssumme zusätzlich eine Maximierung: Dadurch können Sie prinzipiell mehrere Schadensfälle pro Jahr geltend machen. Die versicherte Summe steht dann jeweils zur Verfügung.
Gute Haftpflichttarife gewähren Ihnen eine Nachhaftung: Entsteht nach Praxisaufgabe ein Haftungsfall, ist dieser je nach Versicherungsbedingungen noch eine Zeitlang, z.B. 5 Jahre, nach Vertragsaufhebung gedeckt.
Erhebt in dieser Zeit beispielsweise ein ehemaliger Patient Vorwürfe gegen Sie, sind Sie immer noch durch die Versicherung geschützt. Meist gilt dabei der zum Zeitpunkt der Aufhebung unverbrauchte Teil der Jahreshöchstleistung der Versicherung.
Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) werden supervidiert und sind in der praktischen Tätigkeit normalerweise über ihre Ausbildungsinstitution versichert. Sie können höchstens haftbar gemacht werden, wenn sie den ihnen zugewiesenen Aufgabenbereich überschreiten oder einem Patienten vorsätzlich Schaden zufügen.
Während der Phase der praktischen Ausbildung kann der PiA schon eher haftbar gemacht werden, da er nicht mehr ständig unter Aufsicht steht. Gerade in dieser Phase sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem Ausbilder nach einem bestehenden Schutz erkundigen und gegebenenfalls selbst eine Haftpflichtversicherung abschließen! Die Konditionen für PiA sind oftmals günstig.
Eine Versicherung, die normalerweise nicht in einer Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten enthalten ist, ist die sogenannte Praxisausfallversicherung. Diese Versicherung können Sie als Praxisinhaber aber auch gut gebrauchen!
Eine Praxisausfallversicherung unterstützt Sie, wenn Sie Ihre Praxis im Fall von Unfall oder Krankheit eine Zeitlang schließen müssen. Sie zahlt Ihnen die laufenden Kosten für die Dauer von maximal einem Jahr weiter.
Zu den laufenden Kosten zählen z.B. Löhne für Angestellte, Miete oder Leasinggebühren. Alternativ finanziert die Versicherung mitunter auch eine Praxisvertretung.