Berufshaftpflicht Waldpädagoge

Berufshaftpflichtversicherung für Waldpädagogen

Benötigen freiberufliche Waldpädagogen eine Berufshaftpflichtversicherung? Um Veranstaltungen im Wald durchzuführen, brauchen Sie je nach Sachlage eine Genehmigung vom Waldbesitzer bzw. der Forstbehörde − das gilt sowohl für Waldpädagogen als auch für Waldführer. Unter Umständen wird der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflicht gefordert, ehe Sie die Genehmigung erhalten.

Berufshaftpflichtversicherung für Waldpädagogen

Der Wald bietet eine schier unerschöpfliche Fülle an Möglichkeiten: Gerade Kinder können hier toben, buddeln und entdecken. Sie leiten sie dabei an und zeigen ihnen den respektvollen Umgang mit der Natur.

Manche Waldpädagogen sind auch auf Jugendliche spezialisiert und bringen ihnen bei, wie man mit einfachen Mitteln Werkzeuge herstellt oder Feuer macht. Egal, wie genau der Tätigkeitsbereich aussieht − Ihr Alltag ist erlebnisreich und jede Gruppe ist anders.

Natürlich ist es auch möglich, dass mal etwas schiefgeht: Ein Schützling fällt in einen Bach. Oder ein Junge verbrennt sich am Lagerfeuer beim Stockbrot machen den Finger.

So etwas gehört einfach dazu und ist gar nicht weiter erwähnenswert. Stürzt aber ein Kind mit dem Gesicht auf einen Felsen oder verletzt sich ein Teenager beim Seilklettern oder Schnitzen, können die möglichen Folgen schlimmer sein.

Unangenehm wird es für Sie, falls die Eltern ihnen die Schuld an dem Unfall geben. Um für solche Fälle gewappnet zu sein, hilft eine Berufshaftpflichtversicherung für Waldpädagogen.

Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung für Waldpädagogen?

Wenn Sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, sprich: angestellt sind, benötigen Sie normalerweise keine eigene Berufshaftpflicht: Sie sollten dann über die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers versichert sein.

Sind Sie Freiberufler/in? Dann müssen Sie sich selbst um eine Absicherung kümmern. Selbst wenn Sie einen Auftraggeber haben, dessen Versicherung auch Freiberufler einschließt, sind Sie den Rest der Zeit nicht versichert.

Haben Sie selbst Angestellte? Diese können über Ihre Berufshaftpflichtversicherung für Waldpädagogen mitversichert werden. Das gilt auch für Praktikanten, Azubis, Minijobber etc. Sie müssen der Versicherung allerdings angeben, wer mitversichert werden soll.

Versicherungen für Waldführer: Möglicherweise bieten Sie keine Erlebnispädagogik an, sondern einfach nur „normale“ Waldführungen, die sich hauptsächlich an Erwachsene richten. Auch dann sollten Sie sich mit einer Berufshaftpflicht versichern.

Großer Vorteil passiver Rechtsschutz

Auch wenn Sie die Berufshaftpflicht nicht zwingend benötigen sollten: Insgesamt ist sie äußerst sinnvoll, da Sie letzten Endes nie wissen, was auf Sie zukommt! Vielleicht beschuldigt sie ein Teilnehmer, eine wichtige Anweisung nicht erteilt oder eine falsche Entscheidung getroffen zu haben. Ob Sie wirklich verantwortlich sind, ist oft Ermessenssache.

Bis die Schuldfrage geklärt ist, lassen Sie einiges an Nerven. Gerade hier hilft eine Berufshaftpflichtversicherung, da Sie mit dem Abschluss zusätzlich einen sogenannten „passiven Rechtsschutz“ genießen.

Das bedeutet: Bei jeder Anschuldigung ermittelt der Versicherer zunächst einmal, ob Sie überhaupt verantwortlich waren und haften müssen. Kommt er zu dem Schluss, dass Sie keine Schuld trifft, wehrt er die Forderung für Sie ab und verteidigt Sie auch vor Gericht.

Berechtigte Forderungen werden dagegen bis zur Höhe der versicherten Deckungssumme beglichen.

Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Waldpädagogen?

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Waldpädagogen leistet grundsätzlich dann, wenn bei der Ausübung deiner Tätigkeit durch deine Schuld ein

  • Personenschaden
  • Sachschaden
  • Vermögensfolgeschaden

entstanden ist. Hier ein paar Beispiele:

Personenschaden: Ein Jugendlicher stürzt bei einer Nachtwanderung und erleidet dabei dauerhafte Schäden am Gebiss. Er behauptet, die ausgeteilte Taschenlampe habe nicht richtig funktioniert.

Sachschaden: Bei einem Survival-Camp wollen Sie den Teilnehmern zeigen, wie man mit einem Bogen schießt. Den Bogen haben Sie von einem Bekannten geliehen. Leider fällt er runter und wird beschädigt. Den Schaden müssen Sie ersetzen.

Vermögensfolgeschaden: Ein Vermögensfolgeschaden entsteht aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden. Ein Beispiel: Sie verletzen mit dem Bogen versehentlich einen Spaziergänger, der daraufhin einige Wochen lang nicht mehr arbeiten gehen kann. Da er selbständig ist, gehen ihm Einnahmen verloren; für den entgangenen Gewinn macht er Sie verantwortlich.

Sie sollten darauf achten, dass im Tätigkeitenkatalog der Berufshaftpflichtversicherung alle von ihnen aufgeführten beruflichen Tätigkeiten aufgelistet sind. Das können z.B. sein

  • Durchführung von Kursen (z.B. Klettern, Waldbaden)
  • Wanderungen (z.B. Waldwege, Bergtouren)
  • Gestaltung von Ferienprogrammen
  • Durchführung von Spielen (z.B. Orientieren im Gelände)
  • Umgang mit Tieren (z.B. im Wildgehege)
  • Sammeln von Früchten mit anschließendem Verzehr
  • Schießen mit Pfeil und Bogen u.a.m.

Besonderheiten der Berufshaftpflichtversicherung für Waldpädagogen: Im Rahmen der Berufshaftpflicht für Waldpädagogen können außerdem folgende Risiken versichert werden:

  • Mietsachschäden
  • Schlüsselverlust
  • Tierhaltung
  • Auslandsdeckung
  • Be- und Entladeschäden
  • Umwelthaftpflicht
  • Umweltschadensdeckung u.a.

Achtung!

Die Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung gelten normalerweise nur, wenn von deinem Betriebsgrundstück eine Gefahr ausgeht! Das ist beispielsweise der Fall, wenn aus einem Tank Benzin ausläuft und dadurch zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Ansprüche entstehen.

Was kostet eine Berufshaftpflicht für Waldpädagogen?

Die Kosten der Berufshaftpflichtversicherung für Waldpädagogen hängen vor allem von den Faktoren

  • Spezialisierung (genaue Tätigkeiten)
  • Deckungssumme
  • gewünschte Leistungen
  • Zahl der Mitarbeiter

ab. Als Einzeltrainer ohne Vorschäden zahlen Sie für einen Standardschutz je nach Anbieter zwischen 100 und 200 Euro.

Info Deckungssumme: Die Deckungssumme der Versicherung sollte mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen! Sie können aber auch eine höhere Summe wählen: Bis zu 10 Mio. sind möglich.

Führen Sie größere Gruppen von Kindern allein durch den Wald, kann eine höhere Deckungssumme die bessere (weil sicherere) Variante sein.

Sind Sie bereits Mitglied in einer Organisation und zahlen dort einen Jahresbeitrag, können Sie eine Berufshaftpflicht unter Umständen über den Verband beziehen. Angebote gibt es hier schon für weniger als 100 Euro.

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