Apotheker Selbständigkeit

Selbständig machen mit einer Apotheke

Das praktische Jahr neigt sich dem Ende zu und jetzt überlegen Sie, sich als Apotheker mit einer eigenen Niederlassung selbständig zu machen? Oder haben wissen Sie noch nicht, welche fachlichen Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, um dieses Ziel zu erreichen?  Alle wichtigen Fragen zum Thema „Selbständig werden als Apotheker“ werden hier beantwortet.

Apotheker Selbständigkeit

Die Zahl der Apotheken nimmt seit 2009 stetig ab. Dies hängt laut Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vor allem mit dem zunehmenden „Wettbewerb der Apotheken untereinander“ zusammen, aber auch mit den geltenden „gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen“.

Als Apotheker ist man darauf angewiesen Kunden durch gute Beratung und spezielle Angebote an sich zu binden und so auch wirtschaftlich die eigene Position zu sichern.

Auch der Vertrieb über Onlineapotheken bedeutet für Apotheker zusätzliche Konkurrenz. Trotzdem ist eine eigene Apotheke für viele Pharmazeuten ein Traum, den sie sich unbedingt erfüllen wollen und das kann sich auch rechnen, aber dazu muss man einiges beachten. Gutes Personal und die Wahl des Standorts sind zwei wesentliche Faktoren für den wirtschaftlichen Erfolg einer Apotheke.

Um die Finanzierung zu sichern und sich selbst ein realistisches Bild vom eigenen Vorhaben zu machen, ist die Erstellung eines Businessplans unbedingt erforderlich und der erste Schritt.

Lesen Sie im Folgenden, welche fachlichen Voraussetzungen erforderlich sind, um sich als Apotheker selbständig machen zu können und wie Sie den Standort richtig wählen. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Räume Sie brauchen und bei welchen Behörden Sie sich anmelden müssen, bzw. was Sie hinsichtlich Steuern und Rechtlichem beachten müssen.

Apotheke Selbständigkeit: Ausbildung und Approbation

Um selbst eine Apotheke leiten zu dürfen, ist ein Studium der Pharmazie Voraussetzung. Dieses gliedert sich in drei Abschnitte: Ein zweijähriges Grundstudium mit achtwöchiger Famulatur (Praktikum), daran anschließend zwei Jahre Hauptstudium und ein praktisches Jahr.

Das Grundstudium endet mit dem ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (erstes Staatsexamen), das Hauptstudium mit dem 2. Teil (2. Staatsexamen) und nach dem praktischen Jahr wird der dritte Teil der Prüfung (3. Staatsexamen) absolviert.

Danach erhält man auf Antrag die Erlaubnis zur Berufsausübung (Approbation). Um die Approbation zu erhalten ist neben der bestandenen Prüfung auch die gesundheitliche und persönliche Eignung für diesen Beruf nachzuweisen.

Dies geschieht durch die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, sowie die Erklärung, dass kein Straf- oder Gerichtsverfahren in Deutschland anhängig ist. Außerdem ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Wenn Sie sich mit einer Apotheke niederlassen wollen, ist neben der Berufserlaubnis auch eine Betriebserlaubnis erforderlich.

Diese erhalten Sie nur, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine EG-Staatsangehörigkeit nachweisen können, voll geschäftsfähig sind (in der Regel, wenn man volljährig ist), als zuverlässig gelten, d.h. keine strafrechtlichen Verfehlungen der Annahme der Zuverlässigkeit entgegen stehen und Sie die Approbation als Apotheker nachweisen können.

Zudem müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben (die fachliche Unabhängigkeit betreffend), den Nachweis antreten, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und beweisen, dass Ihr Gesundheitszustand kein Hindernis darstellt. Außerdem müssen Sie sich schriftlich verpflichten die Eröffnung jeder weiteren Apotheke der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.

Apotheker in eigener Apotheke: Räumliche Anforderungen und Standort

Apotheker müssen wirtschaftlich agieren. Deshalb gilt für Sie bei der Wahl des Standorts im Prinzip dasselbe wie für alle anderen Geschäfte: Gibt es in unmittelbarer Nähe weitere Einkaufsmöglichkeiten, ist der Anteil an Laufkundschaft und damit der Umsatz größer.

Außerdem spielen eine gute Verkehrsanbindung und ausreichend Parkplätze eine Rolle. Apotheken, die an eine oder mehrere Arztpraxen angeschlossen sind, können damit rechnen, dass die Patienten der Ärzte auch Kunden der Apotheke werden. Hier gibt es also potentielle Sicherheit durch einen festen Kundenkreis.

Ansonsten spielt bei der Standortwahl die Altersstruktur in der Region eine große Rolle, ebenso natürlich die Konkurrenzsituation. Gibt es bereits vier andere Apotheken im Umkreis, sollte man den Standort überdenken.

Vor der Eröffnung einer Apotheke werden die Räume von der Behörde, die die Betriebserlaubnis erteilt, geprüft. Dies sind in den Ländern häufig die zuständigen Gesundheits- oder Landesämter.

Die Apothekenbetriebsordnung enthält zahlreiche Vorschriften zur Eignung von Räumen für einen Apothekenbetrieb. So ist in §4 zum Beispiel geregelt, dass die Apothekenräume von anderen Geschäftsräumen abgetrennt sein müssen.

Zudem muss eine ausreichende Beleuchtung und Belüftung sichergestellt werden, sowie der einwandfreie bauliche und hygienischen Zustand der Räume gewährleistet sein. Die Apotheke muss weiter mindestens aus einer Offizin (einem Verkaufsraum), einem Lagerraum, einem Laboratorium und einem Nachtdienstzimmer bestehen.

Die Offizin muss zudem barrierefrei erreichbar sein. Dies sind nur einige der in der Apothekenbetriebsordnung genannten Voraussetzungen, die bei der Wahl der Räumlichkeiten unbedingt zu beachten sind. Die Übernahme einer bereits bestehenden Apotheke kann hier vieles vereinfachen und auch was die Kosten angeht, eine gute Lösung sein.

Selbständigkeit Apotheke: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Der Apothekenbetrieb ist der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung mitzuteilen, woraufhin die Gewerbeerlaubnis erteilt wird. Mit der Gewerbeanmeldung ergeht automatisch eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, sowie an die Berufsgenossenschaft.

Ebenso verpflichtend ist die Mitgliedschaft in der Apothekenkammer. Das Personal muss zudem beim zuständigen Gesundheitsamt angemeldet werden. Die Umsätze von Apotheken sind sowohl umsatz-, als auch gewerbesteuerpflichtig. Entsprechende Erklärungen und Voranmeldungen sind beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

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