Zahnzusatzversicherung FAQ

Fragen und Antworten zur privaten Zahnzusatzversicherung

Die Zahn-Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen schrumpfen Jahr für Jahr und decken oftmals nur die Hälfte der anfallenden Kosten. Zu Recht ist das Interesse an privaten Zahnversicherungen seit vielen Jahren hoch, denn mit einer privaten Zusatzversicherung haben Sie Zugang zu besten Leistungen und schonen Ihren Geldbeutel.

Damit Sie bei den wichtigsten Punkten den Überblick behalten, haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur privaten Zahnzusatzversicherung zusammengefasst und beantwortet.

Lesen Sie im folgenden die Antworten auf Fragen zum Abschluss der Zahnzusatzversicherung, was im Leistungsfall passiert, ab wann die Versicherung leistet, was Sie tun können, wenn Sie abgelehnt werden, wie hoch die Kosten sind und für wen sich die Zahnzusatzversicherung besonders eignet.

Zahnzusatzversicherung Abschluss

Weshalb sollte ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Ein strahlendes Lächeln und weiße Zähne lassen jeden Menschen attraktiv und sympathisch erscheinen. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt und eine gute Mundhygiene tragen dazu bei, dass die Zähne lange gesund bleiben und gepflegt aussehen.

Die Behandlung kleinerer Probleme mit den Zähnen und dem Zahnfleisch sowie der jährliche Kontrollbesuch beim Zahnarzt werden von den gesetzlichen Krankenkassen in voller Höhe übernommen. Wenn trotz regelmäßiger Kontrollbesuche eine aufwendigere Zahnversorgung erforderlich werden sollte, muss der Patient die Kosten, die über den in der Gebührenordnung für Zähne (GOZ) festgelegten Zuschuss hinausgehen, selbst tragen.

Viele Versicherungsunternehmen bieten eine private Zahnzusatzversicherung an, die den Eigenanteil des Versicherten übernimmt. Auch viele gesetzliche Krankenkassen bieten eine solche Zusatzversicherung an. Allerdings sollte vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung immer der Zahnarzt konsultiert werden, denn eine solche Versicherung lohnt sich nicht für jeden Patienten.

Wer mit gesunden Zähnen gesegnet ist, für den empfiehlt es sich eher, die monatlichen Versicherungsbeiträge zu sparen und in eine spätere Zahnbehandlung zu investieren, falls diese einmal erforderlich werden sollte. Für Patienten, die bereits in jungen Jahren Probleme mit den Zähnen haben, bietet sich der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung an. Auch diese Patienten sollten jedoch zunächst ihren Zahnarzt konsultieren, sodass dieser feststellen kann, welche Behandlungen in Zukunft erforderlich werden.

Für welche Patientengruppen lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung besonders?

Sie haben bereits Füllungen in Ihren Zähnen? Dann müssen Sie damit rechnen, dass zukünftig Behandlungen durchgeführt werden müssen, bei denen Ihnen Kronen oder Brücken eingesetzt werden.

Bei Ihnen wurden Wurzelbehandlungen durchgeführt? In diesem Fall ist es sehr wahrscheinlich, dass es zum Zahnverlust kommt und das Einsetzen von Brücken oder Implantaten erforderlich wird, um die fehlenden Zähne zu ersetzen.

Bei Ihnen wurde Paradontitis festgestellt? Auch in diesem Fall kann es zum Verlust von Zähnen kommen und Sie müssen mit zukünftigen Zahnbehandlungen rechnen.

Wenn durch den Zahnarzt festgestellt wurde, welche Behandlungen aller Wahrscheinlichkeit nach in Zukunft anstehen, sollten Sie sich nach einer guten und günstigen Zahnzusatzversicherung umsehen. Eine leistungsstarke Zahnversicherung lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie sich einen höherwertigen Zahnersatz wünschen.

Zahnzusatzversicherung Leistungen

Welche Leistungen bieten Zahnzusatzversicherungen an?

Die Zahnzusatzversicherung kann, abhängig vom gewählten Tarif und der Behandlung, bis zu 100 Prozent der Kosten für eine Zahnbehandlung übernehmen. Häufig werden von den Versicherern drei unterschiedliche Tarifmodelle angeboten: ein Basistarif, ein Komforttarif und ein Premiumtarif. So werden beispielsweise für eine Kunststofffüllung im Basistarif 50 Prozent, im Komforttarif 75 Prozent und im Premiumtarif 100 Prozent des Rechnungsbetrages übernommen.

Für bestimmte Behandlungen wird von den Versicherungen ein Höchstbetrag festgelegt, bis zu dem die Versicherung leistet. Auch hier fällt die Versicherungsleistung je nach gewähltem Tarif unterschiedlich aus. Im Basistarif übernimmt eine Versicherung beispielsweise bis zu 25 Prozent der Kosten bzw. einen Höchstbetrag von bis zu 40 Euro pro Jahr für die Zahnprophylaxe bzw. die professionelle Zahnreinigung.

Im Komforttarif werden für die gleiche Behandlung bis zu 75 Prozent der Kosten bzw. bis zu 100 Euro pro Jahr übernommen und im Premiumtarif bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrags bzw. höchstens 120 Euro pro Jahr. Wer also einen umfassenden Schutz für seine Zähne wünscht, sollte in jedem Fall den Premiumtarif wählen.

Welche Behandlungen übernehmen Zahnzusatzversicherungen?

Grundsätzlich unterscheidet man 5 unterschiedliche Behandlungsbereiche:

  1. Zahnersatz, dazu zählen Implantate, Kronen und Teilkronen
  2. Inlays
  3. Zahnbehandlungen, dazu zählen Kunststofffüllungen, Wurzel- und Paradontosebehandlungen
  4. Die Zahnprophylaxe bzw. die professionelle Zahnreinigung
  5. Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre

Beim Zahnersatz wird von den gesetzlichen Krankenkassen, abhängig davon, ob der Patient in den Jahren zuvor regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung gegangen ist, ein maximaler Höchstsatz von 50 bis 65 Prozent übernommen. Der Eigenanteil, den der Versicherte selbst zu tragen hat, wird von der privaten Zahnzusatzversicherung übernommen.

Lohnt sich die Zahnzusatzversicherung wirklich?

Folgendes Beispiel veranschaulicht, dass sich eine private Zahnversicherung immer lohnt:

Für eine Implantatversorgung können Ihnen je Implantat Mehrkosten von 800 bis 1.500 Euro entstehen. Abhängig vom Tarif, den Sie bei Ihrer privaten Zusatzversicherung gewählt haben, werden Ihnen diese Kosten teilweise oder in voller Höhe erstattet.

Zahnzusatzversicherung Anfangsleistungen

Gibt es bei der Zahnversicherung eine Wartezeit?

Bei der Zahnzusatzversicherung hängt die Wartezeit vom gewählten Tarif und vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ab. Einige Versicherungen bieten den Basistarif ohne Wartezeit an, das heißt, die vereinbarten Leistungen werden von der Versicherung direkt nach Vertragsabschluss übernommen. Bei der gleichen Versicherung gilt für den Komfort- und Premiumtarif eine sechsmonatige Wartezeit.

Ihr Versicherungsmakler kann Ihnen Auskunft darüber erteilen, wie die Bestimmungen zur Wartezeit bei den einzelnen Versicherungen und den unterschiedlichen Tarifen aussehen. Die Wartezeit sichert das Versicherungsunternehmen gegen Forderungen ab, die bereits bei Beginn des Versicherungsschutzes vorliegen. Einige Versicherer verzichten jedoch ganz auf eine Wartezeit und nehmen dafür eine anfängliche Summenbeschränkung in den Vertrag mit auf.

Entfallen die Wartezeiten bei einem Unfall?

Bei Zahnversorgungen, die als Folge eines Unfalls durchgeführt werden müssen, entfällt für den Patienten die Wartezeit. Die private Zahnzusatzversicherung tritt in diesem Fall unmittelbar nach Vertragsabschluss in Leistung.

Gibt es in den ersten Versicherungsjahren Obergrenzen?

In den ersten Versicherungsjahren gibt es bei allen Versicherungen für jeden angebotenen Tarif als Obergrenze bezeichnete Leistungsbeschränkungen. Diese Leistungsbeschränkungen sind in der Zahnstaffel genau festgelegt. Doch was genau ist unter dem Begriff Zahnstaffel zu verstehen?

Zahlt eine Versicherung im ersten Jahr bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 300 Euro, in den ersten beiden Jahren bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 600 Euro und in den ersten drei Jahren bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 900 Euro, so sind die maximalen Höchstgrenzen der Zahnversicherung nach Jahren gestaffelt. Diese Staffelung wird als Zahnstaffel bezeichnet.

Die Zahnstaffel – Schutz vor Missbrauch

Die Zahnstaffel wurde zum Schutz der Versicherung vor Missbrauch eingeführt und kann als eine verlängerte Wartezeit aufgefasst werden. Wäre sie nicht vorhanden, bestünde die Gefahr, dass ein Versicherungsnehmer bereits nach Ablauf der eigentlichen Wartezeit hohe Versicherungssummen in Anspruch nehmen und anschließend die Versicherung kündigen könnte.

Der dadurch entstandene Schaden müsste auf die anderen Versicherungsnehmer umgelagert werden und hätte einen generellen Anstieg der Versicherungsprämien zur Folge. Um diesem Missbrauch Vorschub zu leisten, wurde die Zahnstaffel eingeführt. Die genannten Zahlen stellen Obergrenzen im Basistarif einer Versicherung an. Die Obergrenzen im Komfort- und Premiumtarif liegen deutlich höher.

Zahnzusatzversicherung Ablehnung

Darf die Zahnzusatzversicherung bestimmte Patientengruppen ablehnen?

Generell gilt, dass die meisten Versicherungen Patienten ab einem bestimmten Alter nicht mehr aufnehmen. Die meisten Versicherungen ziehen diese Altersgrenze bei 60 Jahren, bei einigen gilt ein Höchstalter von 66 oder sogar 76 Jahren. Nur sehr wenige Versicherungen legen kein Höchstalter fest.

Muss ich als Antragsteller Gesundheitsfragen beantworten?

Grundsätzlich gilt, dass bei fast allen Zahnzusatzversicherungen Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Diese betreffen den Zustand der Zähne des Antragstellers und dienen zur Einstufung in einen bestimmten Versicherungstarif. Da im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse keine Versicherungspflicht besteht, ist die Versicherung nicht gezwungen, jeden zu versichern.

Dies resultiert darin, dass Patienten mit schlechten Zähnen oder mehreren Zahnlücken in der Regel abgelehnt werden. Einige Versicherungen bieten diesen Patienten Versicherungspolicen mit Leistungsausschlüssen für bestimmte Zähne an. Alternativ werden auch Policen mit Risikozuschlägen angeboten. Allerdings sind diese Policen in der Regel so teuer, dass sie sich für den Versicherten kaum lohnen.

Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Einige Versicherer bieten Zahnversicherungen ohne Gesundheitsfragen an. Diese Versicherungen sind für Personen interessant, die bereits von einer Zahnversicherung mit Gesundheitsfragen abgelehnt wurden oder deren Zähne in einem sehr schlechten Zustand sind. Es gibt Zahnversicherungen, die die Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe abdecken.

Als eine kostengünstige Alternative werden Policen angeboten, die nur die Kosten für Zahnersatzbehandlungen übernehmen. Genaue Informationen über die angebotenen Tarife erhalten Sie in unserem Zahnversicherungs-Vergleich.

Zahnzusatzversicherung Kosten

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Die Kosten einer Zahnzusatzversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Ein ausschlaggebender Punkt ist, wie bei allen Versicherungspolicen, das Eintrittsalter.

Je früher Sie eine private Zahnzusatzversicherung abschließen, desto günstiger fallen die monatlichen Beiträge aus. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass sich der Zustand der Zähne mit steigendem Lebensalter verschlechtert.

Die Zahnzusatzversicherung muss für Behandlungen, die vor Abschluss des Vertrages begonnen oder vom Zahnarzt empfohlen wurden, nicht aufkommen.

Basis-, Komfort- und Premiumtarif

Ein weiterer Faktor, der sich auf den Versicherungsbeitrag auswirkt, ist der vom Versicherten gewählte Tarif. Von vielen Zahnversicherungen werden drei unterschiedliche Tarife angeboten, die individuell und bedarfsgerecht auf den Versicherten zugeschnitten sind: ein Basistarif, ein Komforttarif und ein Premiumtarif. Innerhalb der einzelnen Tarife kann der Versicherte das Leistungsspektrum an seine individuellen Bedürfnisse anpassen. Die drei Tarife unterscheiden sich zudem in der Höhe der Kosten, die von der Versicherung übernommen werden.

Gesundheitsprüfung der Zahnzusatzversicherung

Einen maßgeblichen Einfluss auf die Beitragshöhe hat auch das Ergebnis der Gesundheitsprüfung. Grundsätzlich gilt, dass Sie umso weniger zahlen müssen, je gesünder ihre Zähne sind. Antragsteller, bei denen bereits Probleme mit den Zähnen bestehen, müssen mit Risikozuschlägen rechnen oder Leistungsausschlüsse in Kauf nehmen. Häufig lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsfragen für diese Versicherten nicht. Für sie könnte eine Zahnzusatzversicherung ohne vorherige Gesundheitsprüfung in Frage kommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Zahnzusatzversicherung Gesundheitsfragen.

Muss ich mit Beitragsanpassungen rechnen?

Neben den bereits genannten Faktoren sollten Sie unbedingt beachten, ob Ihre Zahnversicherung Beitragsanpassungen im Vertrag vorgesehen hat. Viele Versicherer nehmen automatische Beitragsanpassungen vor, die mit steigendem Lebensalter des Versicherten durchgeführt werden.

Einige Versicherer nehmen jährliche Beitragsanpassungen vor, andere Versicherungen passen die Beiträge alle 5 Jahre an und wieder andere Versicherungen alle 10 Jahre. Es gibt auch Versicherungen, die zweimal im Lebensabschnitt eine Beitragsanpassung vorsehen. Eine ganze Reihe von Versicherungen verzichten jedoch auch auf automatische Beitragsanpassungen.

Zahnzusatzversicherung Kostenübernahme

Was muss ich bei der Kostenübernahme beachten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Zahnersatz einen Festzuschuss, der in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegt ist und sich nach dem jeweiligen Befund richtet. Da die Leistung der Krankenkasse sich nach dem Befund richtet, erhalten alle Patienten, bei denen der gleiche Befund vorliegt, den gleichen Zuschuss, egal für welche Therapie sie sich entscheiden.

Fehlt beispielsweise ein Zahn, wird von der Krankenkasse, unabhängig davon, ob der Patient sich für eine Brücke, eine Prothese oder ein Implantat entscheidet, immer der gleiche Zuschuss bezahlt.

Der Heil- und Kostenplan

Der Befund und der Festzuschuss werden vom Zahnarzt im Heil- und Kostenplan eingetragen. Der Heil- und Kostenplan, kurz HKP genannt, spielt bei der Übernahme von Leistungen eine zentrale Rolle. Er wird vom Arzt erstellt und anschließend bei der gesetzlichen Krankenkasse zur Bewilligung eingereicht. Sobald der Heil- und Kostenplan genehmigt wurde, wird er an den Versicherten mit Angabe der Höhe der Leistungen, die übernommen werden können, zurückgeschickt.

Der Versicherte muss nun den Heil- und Kostenplan im Original an seine private Zusatzversicherung schicken. Die private Zusatzversicherung prüft den Heil- und Kostenplan und den Versicherungsstatus des Antragstellers. Nach eingehender Prüfung werden der Heil- und Kostenplan, sowie eine Kostenzusage der privaten Zahnzusatzversicherung an den Versicherten geschickt.

Muss ich die Kosten zunächst selbst vorstrecken?

Nein, dies ist nicht erforderlich. Die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Festzuschüsse werden vom Zahnarzt direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die gesetzliche Krankenkasse erstellt eine Rechnung, in der eine Aufstellung der Gesamtkosten der Behandlung, des von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Festzuschusses und der Eigenanteil des Versicherten enthalten sind.

Diese Rechnung wird vom Versicherten an die private Zahnzusatzversicherung geschickt und diese überweist den zu erstattenden Betrag in der Regel in einem Zeitraum von 14 Tagen.

Zahnzusatzversicherung Kinder

Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Viele Eltern fragen sich, ob es sinnvoll ist, eine Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder abzuschließen. Diese Frage kann ganz eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden, denn auch bei Kindern zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur den in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegten Regelsatz. Kosten, die darüber hinaus von Ihrem Zahnarzt in Rechnung gestellt werden, werden von der Kasse nicht übernommen.

Bei der medizinischen Behandlung von Kinderzähnen werden andere Anforderungen an die Zahnzusatzversicherung gestellt als bei der Zahnarztbehandlung von erwachsenen Patienten. Viele Versicherungen bieten daher eigens auf die Zahnversorgung von Kindern abgestimmte Tarife an. Die wichtigsten Behandlungen bei Kindern stellen die Fissurenversiegelung, die Kinderprophylaxe und kieferorthopädische Behandlungen dar.

Fissurenversiegelung und Prophylaxe

Die Fissurenversiegelung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur für die hinteren Backenzähne übernommen (6er und 7er Zähne). Soll eine Fissurenversiegelung für die davor liegenden Zähne (4er und 5er) durchgeführt werden, so wird diese den Eltern privat in Rechnung gestellt. Dabei kommen auf die Eltern, ausgehend davon, dass die Behandlungskosten pro Zahn bei ca. 11 Euro liegen, Kosten in Höhe von ca. 90 Euro zu.

Heute leiden viele Kinder bereits in sehr jungen Jahren an Karies und haben aufgrund der veränderten Ernährungsgewohnheiten insgesamt sehr schlechte Zähne. Um die Zähne von Kindern besser zu schützen, sollte eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden. Diese Leistung wird, wie bei Erwachsenen, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Bei Kindern liegen die Kosten für eine solche Behandlung zwischen 30 und 50 Euro. Es empfiehlt sich daher, für Kinder eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die die Fissurenversiegelung und Prophylaxe abdeckt.

Kieferorthopädische Behandlung

Eine Zusatzversicherung für die kieferorthopädie Behandlung von Kindern ist ein absolutes Muss! Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine kieferorthopädische Behandlung nur noch bei schwerwiegenden Kieferanomalien und Zahnfehlstellungen. Für die Behandlung von weniger gravierenden Zahnfehlstellungen, die vom Kieferorthopäden als medizinisch notwendig eingestuft werden, übernimmt die gesetzliche Krankenasse keine Kosten.

Und selbst dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse leistungspflichtig ist, werden Kosten nur nach dem Prinzip „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ übernommen. Kosten, die Ihnen darüber hinaus vom Arzt in Rechnung gestellt werden, müssen von den Eltern getragen werden. Da eine kieferorthopädische Behandlung sich in der Regel über einen langen Zeitraum erstreckt, müssen Eltern mit Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro rechnen.

Daher sollten Sie für Ihr Kind in jedem Fall eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die den Bereich Kieferorthopädie mit abdeckt. Unbedingt beachtet werden sollte, dass die Versicherung abgeschlossen werden muss, bevor der Arzt die Diagnose „Zahnfehlstellung“ gestellt hat, da nur dann eine Kostenübernahme seitens der privaten Zahnzusatzversicherung erfolgen kann.

Zahnzusatzversicherung kosmetische Zahnbehandlung

Welche kosmetischen Behandlungen gibt es?

Kosmetische Behandlungen dienen der optischen Verschönerung und Aufwertung der Zähne und es handelt sich dabei um medizinisch nicht notwendige Maßnahmen. Viele Zahnärzte bieten eine Reihe von kosmetischen Behandlungen an. Zu den Behandlungen, die am häufigsten durchgeführt werden, zählen die Zahnaufhellung, auch Bleaching genannt, und das Einsetzen von Veneers.

Beim Bleaching werden die Zähne mittels spezieller Präparate und Techniken aufgehellt, sodass der Patient mit einem strahlend weißen Lächeln nach Hause geht. Veneers sind hauchdünne Verblendschalen aus Keramik, die insbesondere zur optischen Verbesserung der Schneidezähne verwendet werden. Veneers werden mit einem Spezialkleber auf den Zahnoberflächen der Zähne angebracht und dienen der Korrektur von leichten Zahnfehlstellungen, Zahnlücken und Verfärbungen der Zähne.

Werden die Kosten für kosmetische Behandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden kosmetische Behandlungen nur dann übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Bei den privaten Zahnzusatzversicherungen hängt die Kostenübernahme davon ab, ob zuvor eine Leistungsübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt ist. Beim Bleaching liegt keine medizinische Notwendigkeit vor, deshalb werden die Kosten dafür weder von der privaten Zahnversicherung noch von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.

Anders verhält es sich bei Veneers, da hier im Einzelfall eine medizinische Notwendigkeit vorliegen kann. Konstatiert der Zahnarzt eine medizinische Notwendigkeit für das Einsetzen von Veneers, werden die Kosten von hoch leistenden Tarifen erstattet, wenn zuvor eine Kostenübernahme von der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt ist.

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