Krankenkassenbeitrag 2020

Krankenkassenbeitrag 2020: Die Kassen im Vergleich

Auch im Jahr 2020 ändert sich wieder einiges – die Krankenkassenbeiträge bleiben mehrheitlich aber stabil. Lesen Sie hier mehr zu den Kassenbeiträgen und zum Wechsel der Krankenkasse.

Das Jahr 2020 beginnt mit guten Nachrichten: Obwohl das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag Ende 2019 noch von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent angehoben hat, erhöhen die meisten Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge vorerst nicht.

59 der 78 gesetzlichen Krankenkassen, die für alle Bevölkerungsgruppen geöffnet sind, steigern die Beiträge gar nicht, weitere 17 erhöhen den Beitrag um 0,1 bis 0,66 Prozent. Zwei Krankenkassen senken ihre Beiträge sogar um 0,1 Prozent bzw. 0,3 Prozent. 

Wie hoch die Zusatzbeiträge bei den jeweiligen Krankenkassen sind, können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen.

Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, sollte sich jedoch zunächst überlegen, was ihm die Leistungen seiner bisherigen Krankenkasse wert sind.

Zwar ist das Leistungsangebot der Kassen zu etwa 95 Prozent gleich, doch die restlichen fünf Prozent der Leistungen können durchaus einen Unterschied machen.

Wer senkt den Krankenkassenbeitrag?

Krankenkasse Gesamtbeitrag (in %) Veränderung (in %)
AOK Sachsen-Anhalt 14,6 % – 0,3 %
Debeka BKK 15,3 % – 0,1 %

Wer erhöht den Krankenkassenbeitrag?

Krankenkasse Gesamtbeitrag (in %) Veränderung (in %)
actimonda krankenkasse 16,0 % +0,4 %
atlas BKK ahlmann 16,3 % +0,5 %
Die BERGISCHE 15,88 % +0,13 %
Bertelsmann BKK 15,85 % +0,15 %
BKK Dürkopp Adler 15,8 % +0,2 %
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 15,8 % +0,1 %
BKK HMR Herford Minden Ravensberg 15,95 % +0,35 %
BKK HERKULES 16,8 % +0,5 %
BKK ZF & Partner 16,1 % +0,4 %
Die Continentale BKK 15,9 % +0,2 %
energie-BKK 16,06 % +0,36 %
Novitas BKK 16,14 % +0,2 %
pronova BKK 16,1 % +0,3 %
Salus BKK 16,05 % +0,66 %
SKD BKK 16,3 % +0,3 %
TUI BKK 15,85 % +0,15 %
WMF BKK 15,7 % +0,2 %

Lohnt sich ein Wechsel der Krankenkasse?

Die Spanne zwischen den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen reicht von 0,0 Prozent bis 1,7 Prozent des Monatsbruttos. Bei einem angenommenen Verdienst von 3.000 Euro pro Monat zahlen Angestellte bei der günstigsten Krankenkasse also gar nichts zu, bei der teuersten aber 25,50 Euro (entspricht 306 EUR im Jahr).

Der Unterschied in Euro und Cent ist somit gar nicht so gering. Für Besserverdienende kann die Differenz noch größer ausfallen, da 2020 auch die Beitragsbemessungsgrenze ansteigt.

Trotz den eher geringen Anstiegen der Krankenkassenbeiträge kann sich der Vergleich der verschiedenen Krankenkassen lohnen: Gerade wenn die Leistung der verglichenen Kassen die gleiche ist, empfiehlt sich ein Wechsel!

Wie funktioniert ein Krankenkassenwechsel?

Ein Krankenkassenwechsel ist immer möglich, wenn Sie bereits mindestens 18 Monate Mitglied Ihrer bisherigen Krankenkasse sind. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie dann, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. Darüber muss sie spätestens im Monat vorher informieren.

Das normale Kündigungsrecht können Sie jederzeit ausüben. Das Sonderkündigungsrecht können Sie bis zum Ende des Monats nutzen, in dem der neue Beitrag erstmals erhoben wird.

Sie müssen in jedem Fall eine schriftliche Kündigung bei Ihrer Kasse einreichen. Das tun Sie am besten per Einschreiben. Bitten Sie in Ihrer Kündigung auch um Bestätigung der Kündigung. Wichtig ist die Angabe von Kündigungstermin und Versichertennummer.

Die Kündigung Ihrer alten Krankenversicherung ist frühestens zum Ablauf des übernächsten Monats möglich. Das heißt: Schicken Sie die Kündigung z..B. im Januar an die Kasse, dürfen Sie sich ab 1. April bei einer neuen Krankenkasse versichern. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechtes müssen Sie den erhöhten Beitrag so lange akzeptieren, bis Sie bei der neuen Kasse Mitglied sind.

Wenn Sie die Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenkasse erhalten haben, können Sie sich bei Ihrer Wunschkasse anmelden. Dazu müssen Sie der Kasse schriftlich mitteilen, dass Sie Mitglied werden möchten. In dem Schreiben sollten zudem Ihr Name, Ihre Anschrift, der Name der bisherigen Kasse sowie der gewünschte Beginn Ihrer Mitgliedschaft enthalten sein. Außerdem sollten Sie die Kündigungsbestätigung sowie ein Passfoto für die neue Versichertenkarte mitschicken.

Nachdem die neue Kasse Ihre Mitgliedschaft bestätigt hat, müssen Sie die Bescheinigung je nach Status Ihrem Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder der Arbeitsagentur abgeben, Selbständige reichen sie bei der früheren Krankenkasse ein.

Krankenkassenbeitrag 2020: Die Krankenkassen im Vergleich

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