Krankenhauszusatzversicherung

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Krankenhauszusatzversicherung Inhaltsübersicht

In aller Kürze: Informationen zur Krankenhauszusatzversicherung

Die Krankenhauszusatzversicherung garantiert Ihnen als Kassenpatient, dass Sie im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt werden: Mit einer Zusatzversicherung haben Sie freie Krankenhauswahl, können im Ein- oder Zweibettzimmer liegen und genießen eine Behandlung durch Chefärzte.

Der Aufenthalt in einem Krankenhaus nach eigener Wahl schließt teils sogar Privatkliniken ein, die Behandlung durch Chefärzte wird normalerweise bis zum 3,5-fachen Gebührensatz übernommen.

Einige Krankenhauszusatzversicherungen offerieren darüber hinaus noch weitere Leistungen, so etwa die Übernahme der Kosten, die manche Krankenhäuser für den Telefon-, Rundfunk- und Fernsehanschluss erheben, oder übernehmen die Zuzahlung, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen pro Tag im Krankenhaus leisten müssen. Welche Leistungen im Einzelnen finanziert werden, hängt von jeweiligen Tarif ab.

Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung: Die private Krankenhauszusatzversicherung steht in erster Linie für die medizinische Betreuung durch die Chefärzte einer Klinik sowie eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Gerade die Chefarztbehandlung ist wichtig, da so eine kontinuierliche Betreuung durch ein- und denselben Spezialisten sichergestellt wird. Zudem sind Chefärzte oft die erfahrensten Mediziner.

Ohne Krankenhauszusatzversicherung würde es aber teuer, sie in Anspruch zu nehmen, denn die Chefärzte dürfen ihre Leistungen nach der privaten Gebührenordnung abrechnen: Dabei wird jede einzelne Leistung nach einem Punktesystem bewertet; die Anzahl der Punkte wird wiederum mit derzeit etwa 5,8 Cent multipliziert, um den einfachen Gebührensatz für die jeweilige Leistung zu errechnen.

Je nach Schwierigkeitsgrad können die Ärzte sich aber auch bis zu 3,5-mal höhere Gebührensätze abrechnen und in Einzelfällen sogar darüber hinausgehen. Eine gute Krankenhauszusatzversicherung trägt die Kosten für die Chefarztbehandlung bis zu einem mindestens 3,5-fachen Gebührensatz.

Ob eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer erfolgt, ist vom jeweiligen Tarif abhängig. Die Unterbringung in einem Einbettzimmer ist vor allem für Schwangere bzw. zur Geburt eines Kindes sinnvoll – siehe Krankenhauszusatzversicherung Geburt.

Teils werden auch Krankenhaustagegelder gezahlt, falls Chefarztbehandlung oder Ein- bzw. Zweibettzimmer nicht in Anspruch genommen werden. Neben diesen Leistungen ist in vielen Tarifen freie Krankenhauswahl enthalten: Während die gesetzlichen Krankenkassen nur den Aufenthalt im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bezahlen, ermöglicht eine Krankenhauszusatzversicherung dann z.B. die Behandlung in Universitätskliniken.

Für die Kostendifferenz müsste ein Kassenpatient hier selbst aufkommen. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung.

Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung: Da die verschiedenen Tarife hinsichtlich ihrer Leistungen und Versicherungsprämien ganz unterschiedlich ausgestaltet sein können, empfiehlt sich ein ausführlicher Vergleich der Krankenhauszusatzversicherung.

Dabei sollten Sie auch beachten, dass es zwei Arten von Krankenhauszusatztarifen gibt: Solche mit und solche ohne Altersrückstellungen. Tarife ohne Altersrückstellungen sind oft deutlich günstiger, werden aber mit der Zeit merklich teurer, da sie die mit zunehmendem Alter potenziell steigenden Krankheitskosten berücksichtigen.

Tarife mit Altersrückstellungen sind von Anfang an etwas teurer, dürfen dafür aber später nur noch in ganz bestimmten Fällen ansteigen. Abgesehen von den Faktoren Leistung und Altersrückstellung nehmen auch das Alter und der Gesundheitszustand der zu versichernden Person Einfluss auf die Kosten der Krankenhauszusatzversicherung.

Mit oder ohne Gesundheitsprüfung? Die Krankenhauszusatzversicherung schließt normalerweise eine Gesundheitsprüfung mit ein. Mittlerweile gibt es jedoch auch Krankenhauszusatztarife, die ohne Gesundheitsprüfung auskommen. Vorteilhaft scheint das vor allem für Interessenten, die schon Vorerkrankungen haben und daher fürchten müssen, keine Versicherung abschließen zu können.

Krankenhauszusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen gehen aber oft mit wesentlich schwächeren Leistungen einher, so dass sich der Abschluss unter Umständen gar nicht mehr lohnt. Eine Alternative bieten Tarife mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, die kürzere Abfragezeiträume haben und insgesamt präzisere Fragen stellen.

Solche Tarife können wiederum teurer sein als Krankenhauszusatzversicherungen mit regulärer Gesundheitsprüfung. Wer sich unsicher ist, ob er die reguläre Gesundheitsprüfung besteht, sollte einen unabhängigen Versicherungsexperten zu Rate ziehen. Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link Krankenhauszusatzversicherung Gesundheitsfragen.

Wartezeiten in der Krankenhauszusatzversicherung: Die Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung können erst nach Ablauf einer Wartezeit Anspruch genommen werden. Die allgemeine Wartezeit in der Krankenhauszusatzversicherung beträgt drei Monate, die besondere Wartezeit acht Monate. Die besondere Wartezeit schließt die Bereiche Zahn, Geburt und Psychotherapie ein.

Ebenso wie es Zusatztarife ohne Gesundheitsprüfung gibt, existieren auch Tarife ohne Wartezeiten, die sich aber auch hier negativ auf Preis und Leistungsumfang auswirken können. Deshalb sollten Versicherungswillige, die die Wartezeit umgehen möchten, derartige Angebote genau prüfen.

Im Übrigen erlassen viele Versicherer die Wartezeit, sofern der zu Versichernde ein ärztliches Attest vorlegt, das ihm einen guten Gesundheitszustand bescheinigt. Die Kosten für das Attest muss der Antragsteller allerdings selbst tragen. Hier finden Sie weitere Informationen: Krankenhauszusatzversicherung Wartezeit.

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