Freiwillige Krankenversicherung Student

Freiwillige Krankenversicherung für Studenten

Wenn die Pflichtversicherung für Studenten endet, stellt sich die Frage, ob man sich privat versichern soll oder in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bleibt. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Regelungen der Krankenversicherung für Studenten.

Freiwillige Krankenversicherung Student

Nach dem Abitur direkt ins Studium, Abschluss in der vorgegebenen Studienzeit – das ist auf dem Papier der Regelfall, von dem es in der Realität aber auch viele Ausnahmen gibt.

Die Geburt eines Kinds im Studium, eine eintretende Behinderung oder aber Abitur und Studium erst auf dem zweiten Bildungsweg, das alles sind Umstände, die im Leben der Studenten eine Rolle spielen und zur Abweichung von „normal“ führen können.

Neben der Frage, wie man alles unter einen Hut bekommt, stellt sich schnell auch die Frage nach dem richtigen Krankenversicherungsschutz, denn der ist bei Eintritt ins Studium und auch bei jedem neuen Bafög-Antrag nachzuweisen. Unversichert zu sein ist in Deutschland auch für Studenten nicht möglich.

Ab dem 30. Lebensjahr, bzw. nach Abschluss der 14. Fachsemesters endet die gesetzliche Versicherungspflicht. Ab dann profitieren Studenten regelmäßig nicht mehr von der günstigen Krankenversicherung für Studenten, sondern sind automatisch freiwillig gesetzlich versichert.

Die Beiträge steigen dann rasant an. Für eine Übergangszeit von sechs Monaten bieten die Versicherer häufig einen günstigeren „Examenstarif“ an, danach ist allerdings Schluss.

Statt in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, können Studenten auch in die private Krankenversicherung wechseln. Das sollte aber wohl überlegt sein, denn ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann, im Falle der Aufnahme einer selbstständigen Arbeit nach dem Studium, oftmals nicht  mehr möglich.

Familienversicherung und Beamtenkinder

In der Regel unproblematisch ist die Versicherungsfrage bis zum 25. Lebensjahr, bzw. solange die Eltern Kindergeld beziehen. Solange können Studenten im Rahmen der Familienversicherung bei ihren Eltern mitversichert sein.

Das gilt allerdings nur, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Sind die Eltern als Beamte privat versichert, so werden die Kinder wegen des bestehenden Beihilfeanspruchs auch privat versichert.

Die private Krankenversicherung kann während des Studiums einfach fortgeführt werden, allerdings muss hierzu ein Antrag zur Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden.

Bei Wegfall der Beihilfeberechtigung (wenn das Kindergeld wegfällt), also in der Regel ab dem 25. Lebensjahr, muss der Student dann den vollen Krankenversicherungstarif zahlen und kann nicht wie vorher einen günstigeren Ergänzungstarif wahrnehmen.

Da die Wahl für die private Krankenversicherung das gesamte Studium lang gilt, sollte man sich das also gut überlegen. Wird ein Abschluss (z.B. Bachelor oder Master) erlangt, kann oftmals neu gewählt werden. Ebenfalls kostenfrei familienversichert können Studenten über den verdienenden Ehegatten sein.

Krankenversicherung der Studenten

In der Krankenversicherung der Studenten zahlen Studenten für die selben Leistungen, die alle anderen gesetzlich Krankenversicherten erwarten können, nur einen verminderten Beitrag. Die Beitragsbemessungsgrundlage beträgt 597 Euro, der Beitragssatz bei Studenten nur 10,22 %. Das sind 61,01 Euro für die Krankenversicherung. Dazu kommt der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse, der bei vielen Kassen im Jahr 2015 bei 0,9 %  (= 5,73 Euro) lag.

Außerdem sind Studenten auch pflegepflichtversichert. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt bei Studenten unter 23 Jahren immer 2,35 %, bei Studenten über 23 Jahren wird er auf 2,6 % angehoben, wenn sie keine Kinder haben.

Es kommen also weitere 14,03 Euro bzw. 15,52 Euro Pflegeversicherung hinzu. Der monatliche Beitrag in der Krankenversicherung der Studenten beträgt also in der Regel rund 80 Euro. Bafög-Empfänger erhalten für die Krankenversicherung einen Zuschuss ausgezahlt.

Freiwillige Krankenversicherung für Studenten

Wie oben bereits erwähnt entfällt die Versicherungspflicht für Studenten, wenn diese das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr vollendet haben.  Ab dann sind Studenten automatisch Mitglied der freiwilligen Krankenversicherung. Eine Weiterversicherung in der Krankenversicherung der Studenten ist allerdings möglich, wenn Gründe vorgebracht werden, die eine Verlängerung rechtfertigen. Dazu gehören:

  • Unterbrechungen oder Verzögerungen des Studiums wegen abgeleistetem Bundesfreiwilligendienst, Wehr- oder Zivildienst, wegen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahrs oder wegen geleisteter Entwicklungshilfe
  • die Erlangung der Zugangsvoraussetzung zum Hochschulstudium auf dem zweiten Bildungsweg
  • eine dauernde Behinderung oder chronische Krankheit
  • die Pflege von kranken und behinderten Familienangehörigen
  • die Geburt eines Kindes und anschließende Betreuung
  • die Mitarbeit in Hochschulgremien

Promotionsstudenten sind von der Verlängerung ausgenommen. Kann kein Verlängerungsgrund vorgebracht werden, ist man automatisch freiwillig krankenversichert, sofern man nicht innerhalb zwei Wochen nach Ende der Versicherungspflicht den Wechsel in eine private Kasse erklärt. Das Wahlrecht zum Beitritt in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung soll innerhalb von drei Monaten erklärt werden.

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