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Betriebshaftpflichtversicherung Tanzschule

Betriebshaftpflicht Tanzschule: Überblick und Vergleich

Tanzschulen sind lebendige Orte voller Bewegung, doch auch hier können unerwartete Unfälle passieren – sei es ein Sturz während einer Tanzstunde oder ein Schaden am Eigentum der Kunden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt die Tanzschule vor hohen Kosten, die durch Personen- oder Sachschäden entstehen können, und sichert den Betrieb ab.

Betriebshaftpflichtversicherung Tanzschule

In Ihrer Tanzschule kommen viele Menschen zusammen: Einige sind blutige Anfänger, andere bereits weit fortgeschritten. Selbstverständlich bieten Sie für unterschiedliche Erfahrungsstufen verschiedene Kurse an.

Dennoch können Unfälle passieren: Eine Tanzschülerin knickt bei einer Drehung um oder tritt ihrem Tanzpartner mit dem Stöckelschuh auf den Fuß. Oft sind solche Missgeschicke harmlos, und die Betroffenen können nach kurzer Zeit selbst darüber lachen.

Es gibt jedoch auch Fälle, die nicht so glimpflich ausgehen! Für Sie wird es unangenehm, wenn Ihnen die Schuld an einem Sturz oder einer Verletzung zugewiesen wird.

Damit Sie sich keine Gedanken über fehlenden Schutz machen müssen, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Ihre Tanzschule sinnvoll.

Was leistet die Betriebshaftpflicht für Tanzschulen?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung leistet prinzipiell bei folgenden Schadensarten:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • unechten Vermögensschäden

Was bedeutet das? Personenschaden: Ein Personenschaden entsteht z.B., wenn der Boden nass ist und Ihre Tanzschüler darauf ausrutschen. Die Betriebshaftpflicht schützt aber auch auf dem ganzen Betriebsgelände und springt etwa ein, falls Sie im Winter den Hof nicht gestreut haben.

Sachschaden: Sie zeigen einem potenziellen Geschäftspartner Ihre Räumlichkeiten. Als Sie sich ruckartig umdrehen, um ihn auf die Musikanlage aufmerksam zu machen, stoßen Sie ihm versehentlich den teuren Laptop aus der Hand.

Unechter Vermögensschaden: Ein „unechter“ Vermögensschaden entsteht als Folge eines Personen- oder Sachschadens. Ein Beispiel: Ihr Tanzschüler ist selbständiger Geschäftsmann. Da er in der Tanzschule durch deine Unachtsamkeit einen Bänderriss erleidet und ins Krankenhaus muss (Personenschaden), kann er einen wichtigen Geschäftsabschluss nicht tätigen. Die entgangene Summe (Vermögensschaden) fordert er nun von Ihnen ein.

Besonders gut: Die Betriebshaftpflichtversicherung für Tanzschulen erfüllt gleichzeitig die Funktion einer sogenannten „passiven Rechtsschutzversicherung“! Dabei prüft sie zunächst jede Forderung gegen Sie und verteidigt Sie rechtlich, falls Sie zu Unrecht belangt werden.

Wichtige Leistungen der Betriebshaftpflicht für Tanzschulen

Wichtige Leistungen für Tanzschulen sind die Absicherung von Veranstaltungen und gegebenenfalls von Gastronomie: Verkaufen Sie nur Getränke in Flaschen, ist ein entsprechender Leistungseinschluss normalerweise nicht notwendig. Sobald die Getränke aber frisch gezapft oder zubereitet werden oder Ihre Tanzschule Mahlzeiten anbietet, sollten Sie darauf achten, dass Kleingastronomie im Versicherungsvertrag gedeckt ist.

So gut wie jede Tanzschule veranstaltet Bälle, manche auch Turniere. Gerade wenn diese Events außerhalb der Schulungsräume stattfinden, sollten Sie sicherstellen, dass sie im Vertrag mitversichert sind!

Achtung Tanzreisen: Vermitteln Sie Tanzreisen oder sind Sie sogar Veranstalter, ist das normalerweise nicht über die Betriebshaftpflicht für Tanzschulen abgesichert! Hier sollten Sie unbedingt mit einem Versicherungsexperten klären, welche Versicherung in diesem Fall angebracht ist.

Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Tanzschulen?

Die Kosten der Betriebshaftpflicht Tanzschule sind individuell verschieden. Grundsätzlich hängt die Prämie vor allem von folgenden Faktoren ab:

  • Betriebsgröße
  • Betriebsrisiko
  • Leistungsumfang
  • gewünschte Deckungssumme
  • Rabatte

Info: Auch die Wahl des Versicherers kann eine wichtige Rolle spielen. Jeder Versicherer darf seine eigenen Preise machen. Deshalb kann es vorkommen, dass zwei gleichwertige Tarife unterschiedlich kosten.

Kostenbeispiel: Eine kleine Tanzschule mit drei Tanzlehrern wird neu gegründet. Der voraussichtliche Nettoumsatz liegt bei 120.000 Euro. Die Angebote der Versicherer reichen von 120 Euro bis 250 Euro jährlich; beim günstigsten Angebot ist bei einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden kein Selbstbehalt vorgesehen. Beim teuersten Angebot gilt eine Versicherungssumme von 10 Mio. Euro; eine Selbstbeteiligung gibt es auch hier nicht.

Welche Deckungssumme ist die richtige?

Generell bieten die Betriebshaftpflichtversicherer meist die Deckungssummen 3 Mio. Euro, 5 Mio. Euro und 10 Mio. Euro an. Bei welcher Summe fühlen Sie sich am wohlsten? Es ist sinnvoll, sich den schlimmstmöglichen Schadensfall vorzustellen und dann über die Summe zu entscheiden.

Maximierung der Deckungssumme: Bedenken Sie auch, dass es normalerweise eine Maximierung der Deckungssumme gibt: Garantiert der Versicherer z.B. eine zweifache Maximierung, können Sie die Versicherungssumme maximal zweimal pro Jahr in Anspruch nehmen.

Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um verschiedene Schadensfälle handelt! Außerdem dürfen Sie pro Schadensfall höchstens die einfache Summe verbrauchen.

Betriebshaftpflichtversicherungen für Tanzschulen im Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Betriebshaftpflichtversicherung für einen Tanzschule zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherungen an.

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