Aktueller Beruf
BU Check 4: Der aktuell ausgeübte Beruf sollte versichert sein

Nur der aktuell ausgeübte Beruf sollte relevant sein.
Wichtig ist, dass immer Ihr aktueller Beruf (zuletzt ausgeübter Beruf), d.h. der Beruf, den Sie beim Eintritt der Berufsunfähigkeit ausüben, versichert ist.
Es ist völlig unerheblich, welchen Beruf Sie beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeübt haben. Achten Sie darauf, dass sich der Versicherer in den Versicherungsbedingungen explizit auf den aktuellen Beruf bezieht.
Fehlt der Bezug auf den aktuellen Beruf, so kann der Versicherer auch die Berufsunfähigkeit hinsichtlich der vorhergehenden Berufe prüfen.
Diese Prüfmöglichkeit senkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Besonders kundenfreundliche BU Tarife berücksichtigen bei der Berufsunfähigkeitsprüfung auch dann Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, wenn Sie aktuell gar nicht berufstätig sind, wie zum Beispiel im Rahmen einer Elternzeit. Bis zu drei arbeitsferne Jahre werden von einigen BU Tarifen akzeptiert. Das ist sehr gut.
BU Check aktueller Beruf
BU Check 4: Beziehen sich die Versicherungsbedingungen nur auf den aktuellen Beruf? |
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( ) JA ( ) NEIN |
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BU Check 5: Anzeigepflicht Berufswechsel und Hobby
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet weitestgehend auf Anzeigepflichten des Versicherungs- nehmers. Insbesondere sollte ein Versicherer darauf verzichten, dass Sie selbständig einen Berufswechsel und/oder ein neues Hobby (z.B. Fallschirmspringen) mit erhöhtem Gefahrenpotenzial anzeigen müssen.
BU Check Anzeigepflicht Berufswechsel und Hobby
BU Check 5: Verzichtet der Versicherer auf eine Anzeige des Berufswechsels? |
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( ) JA ( ) NEIN |
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BU Check 6: Anzeigefrist Berufswechsel
Nicht alle Versicherer verzichten auf die Anzeigepflicht eines Berufswechsels (siehe 5), unterscheiden sich aber in der Länge und der Handhabe der Anzeigefristen. Die verspätete Anzeige eines Berufswechsels sollte nicht zum Ausschluss einer rückwirkenden Leistung führen. Die Versicherung sollte auch bei versäumter Anzeigefrist rückwirkend bis zu drei Jahre eine BU Rente zahlen.
BU Check Anzeigefrist Berufswechsel
BU Check 6: Sind Anzeigefristen zu berücksichtigen? |
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( ) Anzeigefrist: JA ( ) Anzeigefrist: NEIN
( ) Anzeigefrist versäumt: NEIN – keine rückwirkende Leistung möglich |
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Bietet die Versicherung eine berufsspezifische Berufsklausel (z.B. Anwalt, Arzt, Apotheker etc.) an? Wenn ja, dann ist das gut, sofern Ihr Beruf einer definierten Berufsgruppe zugeordnet werden kann. Die Berufsklausel erschwert es den Versicherungen, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen. Am besten verzichtet die Versicherung bereits im Vorfeld auf eine abstrakte Verweisung (siehe 2), aber sollte dies nicht der Fall sein, so sind Sie besser gestellt, wenn die Versicherungen eine Berufsklausel in den Bedingungen stehen haben.
Besonderheit: Bei einer Berufsklausel ist bei einem Berufswechsel nicht wie sonst üblich der zuletzt ausgeübte Beruf relevant, sondern der Beruf, der in der Berufsklausel festgehalten wurde.
Wichtig: Die Berufsklausel sollte explizit den Begriff „Lebensstellung“ beinhalten und im Rahmen des Berufs auf Spezifikationen eingehen.
BU Check Berufsklausel
BU Check 7: Bietet die Versicherung eine Berufsklausel an? |
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( ) JA ( ) NEIN |
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