Berufsunfähigkeit: Berechnung der Versorgungslücke

Berufsunfähigkeitsversicherung Versorgungslücke

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört für viele Menschen heutzutage zum Standard – und das ist auch gut so. Doch leider denkt nicht jeder beim Abschluss der BU-Versicherung an Versorgungslücken.

Versorgungslücke vermeiden

Berufsunfähigkeit Versorgungslücke

Ein Arbeitnehmer, der berufsunfähig wird und täglich weniger als sechs Stunden arbeiten kann, erhält vom Staat eine sogenannte Erwerbsminderungsrente: Erstreckt sich die Arbeitsfähigkeit auf drei bis sechs Stunden, erhält er dabei die Hälfte dieser Rente; liegt sie unter drei Stunden, bezieht er die volle Rente.

Selbst der volle Rentensatz beträgt jedoch lediglich etwa 38% des letzten Bruttoeinkommens – ziemlich wenig, wenn man bedenkt, was im täglichen Leben so alles finanziert werden muss.

Selbständige erhalten nicht einmal das, da sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Leistung haben.

Wie gut, dass es die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt: Sie greift dort, wo der Staat nicht zahlt, soll also das abdecken, was an der gesetzlichen Rente fehlt, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher sehr wichtig. Vielen Versicherten ist jedoch nicht klar, dass es trotz Schutz durch ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Versorgungslücken geben kann.

So vermeiden Sie eine Versorgungslücke!

Beim Neuabschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie darauf achten, dass durch die Deckungssumme mindestens zwei Drittel bis drei Viertel ihres Nettoeinkommens abgesichert sind. Ziel sollte es sein, bei Festlegung der Rente möglichst nah am Nettoeinkommen zu bleiben.

Lässt sich Ihr Versicherer sogar darauf ein, Ihr derzeitiges Netto mit der berechneten Rente voll abzudecken, ist das perfekt. Die Rentenzahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung (plus eventuelle weitere Bezüge einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente) sollte dann reichen, um das fehlende Einkommen zu kompensieren: Nun deckt die Berufsunfähigkeitsversicherung Versorgungslücken ab.

Auch wenn Sie Ihre Versicherung bereits abgeschlossen haben und die Versicherungssumme geringer ist als die empfohlene Summe, können Sie sie unter Umständen noch flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen – falls bei Ihrem Vertrag eine Nachversicherungsgarantie besteht: In diesem Fall können Sie die Versicherungssumme nachträglich und ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken.

Die Erwerbsminderungsrente liegt im Schnitt unter 580 EUR

Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente liegt bei einer Anerkennung der vollen Erwerbsminderung unter 800 EUR im Monat. Frauen liegen im Durchschnitt unter 700 EUR im Monat. Wird nur eine teilweise Erwerbsminderung, die zumutbare Arbeitszeit liegt also zwischen drei undsechs Stunden am Tag, anerkannt, so beträgt die Erwerbsminderungsrente im Durchschnitt weniger als 580 EUR.

Wenn die Erwerbsminderungsrente also die einzige Einkommensquelle ist, wird schnell deutlich, dass sie in den meisten Fällen nicht einmal zur Deckung der monatlichen Fixkosten reicht und privat ergänzt werden muss.

Um das finanzielle Risiko des Arbeitskraftsverlustes einschätzen und in konkrete Zahlen umwandeln zu können, müssen Sie die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnen und ins Verhältnis zu Ihren Ansprüchen setzen.

Höhe der Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich unter Berücksichtigung des persönlichen Einkommens und den Versicherungsjahren. Leider lässt sich die präzise Berechnung nicht so leicht durchführen, da die Rentenberechnung so individuell wie möglich sein soll und viele Einzelfaktoren (z.B. Alter des Arbeitnehmers; alte oder neue Bundesländer) berücksichtigt werden müssen.

Ansprechpartner sind die Fachleute der eigenen Rentenversicherung und Versicherungsmakler. Trotzdem können Sie sich grob an den folgenden Eckdaten orientieren:

Die volle Erwerbsminderungsrente liegt zwischen 30 – 34 Prozent des Bruttoeinkommens.
Die halbe Erwerbsminderungsrente liegt zwischen 15 – 34 Prozent des Bruttoeinkommens.

Ein Beispiel:
Nach einer Asthma-Erkrankung kann der 35-jährige Arbeitnehmer Ralf B. nur noch vier Stunden täglich arbeiten. Er bekommt von seinem Rentenversicherungsträger folglich eine halbe Erwerbsminderungsrente zugesprochen.

  • Sein Bruttoeinkommen betrug: 2.500 EUR
  • Die Erwerbsminderungsrente beträgt zwischen 375 EUR und 425 EUR.

Die Berechnung macht deutlich, dass Sie alleine von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kaum leben können. Sie müssen privat vorsorgen, wenn Sie Ihren Lebensstandard absichern wollen. Um die Höhe Ihrer Vorsorgemassnahmen einschätzen zu können, berechnen Sie die Versorgungslücke.

Berechnung der Versorgungslücke

Wenn Sie als Berufsunfähiger ein Einkommen in gleicher Höhe wie als Arbeitnehmer haben möchten,  müssen Sie zur Berechnung Ihrer Versorgungslücke Ihr Netto-Einkommen als Berechnungsbasis heranziehen. Von dem Nettoeinkommen ziehen Sie dann die Einkünfte ab, die Sie als Berufsunfähiger erhalten:

Netto-Einkommen
– Mieteinnahmen
– verwertbares Vermögen
– Betriebsrente
– gesetzliche Erwerbsminderungsrente
– Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne)
– Einkünfte des Partners
= Versorgungslücke

Beispiel:
Bei Ralf B. beträgt das Netto-Einkommen 1.575 EUR (dies entspricht 63 Prozent des Brutto-EK). Angenommen Ralf B. hat außer der Erwerbsminderungsrente keine weiteren Einkommensquellen, dann beträgt seine Versorgungslücke: 1.575 EUR – 425 EUR = 1.150 EUR

Bei der Versorgungslückenberechnung sind die steuerlichen Veränderungen, Veränderungen der Krankenkassenbeiträge und die inflationsbedingte Geldentwertung unberücksichtigt geblieben. Diese Faktoren sorgen dafür, dass die Versorgungslücke sich zusätzlich vergrößert. Den voraussichtlichen Wertverlust können Sie mit einer Dynamisierung der Berufsunfähigkeitsrente entgegenwirken.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dynamik wird die Berufsunfähigkeitsrente in festen Abständen, um einen vorher vereinbarten Faktor erhöht, was natürlich auch höhere Versicherungsbeiträge erfordert.

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