Verdienstausfallversicherung Vergleich

Lohn- / Verdienstausfallversicherungen im Vergleich

Welche Verdienstausfallversicherungen sind gut und günstig? Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherung? Nutzen Sie den Anbieter-Vergleich und prüfen Sie Ihr Sparpotenzial – kostenfrei und unverbindlich.

Verdienstausfallversicherungen im Vergleich

(1) Was leistet eine Krankentagegeldversicherung?

Werden Sie krank und arbeitsunfähig, dann zahlt Ihnen die Krankentagegeldversicherung (KTG) monatlich einen vertraglich vereinbarten Betrag – das Krankentagegeld.

  • Dauer: Das Krankentagegeld wird zeitlich unbefristet, bis zur Genesung oder der Feststellung einer Berufsunfähigkeit bezahlt.
  • Höhe: Die Höhe des Krankentagegelds wird zu Beginn vertraglich vereinbart. Maximale Höhe des Krankentagegeldes für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer: KTG = Nettoeinkommen – Krankengeld.
    Für Privatversicherte richtet sich das maximale Krankentagegeld nach der Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens.
  • Bezugszeitpunkt: Selbständige können den Bezugszeitpunkt selbst wählen. Viele Tarife beginnen die Zahlung mit dem Tag der Krankschreibung. Arbeitnehmer: Da die meisten Arbeitgeber im Krankheitsfall sechs Wochen lang den Lohn fortzahlen, beginnt der Bezug des Krankentagegelds ab Tag 43.

Arbeitsunfähig oder berufsunfähig?

Ob Sie arbeitsunfähig oder berufsunfähig sind, ist für den Bezug von Krankentagegeld entscheidend. Während eine Berufsunfähigkeit langfristig oder dauerhaft besteht, ist die, für das Krankentagegeld relevante Arbeitsunfähigkeit, nur ein vorübergehender Zustand.

Welche Verdienstausfallversicherung ist wichtiger? Da sowohl die Arbeitsunfähigkeit als auch die Berufsunfähigkeit in eine finanzielle Notsituation führen, sollte die Absicherung bestenfalls beide Verdienstausfallversicherungen beinhalten.

(2) Was leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) greift meist ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit und zahlt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Rente aus. Dabei ist es unerheblich, ob die Berufsunfähigkeit tatsächlich durch den Beruf oder etwa durch einen Freizeitunfall ausgelöst wird.

  • Dauer: Falls keine Besserung des Gesundheitszustandes eintritt, wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bis zum selbst gewählten Vertragsende geleistet. Die Zahlung endet spätestens mit dem Beginn der Altersrente.
  • Höhe: Die Berufsunfähigkeitsrente darf das aktuelle Nettoeinkommen nicht überschreiten. Viele Versicherer haben, vor allem für höhere Einkommen, eine Renten-Höchstgrenze in Höhe von 50 bis 60 Prozent des Nettoeinkommens eingeführt.
  • Rückwirkende Leistung: Was Sie zuerst für eine vorübergehende Krankheit gehalten haben, entpuppt sich nach und nach als schwerwiegende Krankheit, die eine unmittelbare Berufsunfähigkeit zur Folge hat. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherungen sollte in diesem Fall auch rückwirkend die Leistungen erbringen.

Verdienstausfallversicherungen im Vergleich

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