Mietnomadenversicherung

Mietnomadenversicherung Überblick

Die Mietnomadenversicherung schützt Vermieter vor Mietausfällen und verwüsteten Wohnungen. Zur Ergänzung empfiehlt sich eine Vermieterrechtsschutzversicherung.

Wofür benötigen Vermieter eine Mietnomadenversicherung?

Mietnomadenversicherung

Vor allem private Vermieter fallen auf sie herein: Sogenannte Mietnomaden. Mietnomaden nennt man Personen, die nach dem Einzug in eine Mietwohnung keine Miete zahlen oder die Zahlungen nach kurzer Zeit einstellen.

Rechtlich gesehen ist es für den Vermieter schwierig, Mietnomaden vor die Tür zu setzen: Kündigen darf er erst, nachdem mindestens zwei Monatsmieten ausstehen.

Damit ist der Ärger aber meist noch nicht vorbei: Von selbst gehen die unliebsamen Bewohner nur selten. Der einzige Weg, sie wieder loszuwerden, führt dann über eine Räumungsklage.

Bis zur Vollstreckung der Räumung vergeht allerdings noch etwas Zeit. Oft hinterlässt der Mietnomade die Mietwohnung auch noch verwüstet, so dass teure Renovierungsmaßnahmen notwendig werden.

Was leistet eine Mietnomadenversicherung?

Mit einer Mietnomadenversicherung kann der Vermieter sich ausstehende Mieten (inkl. Nebenkosten) vom Versicherer zurückholen. Dabei sind bis zu zwölf Monatsmieten üblich. Manchmal decken die Versicherungen auch Mietausfälle, die dem Vermieter nach dem Auszug des Mieters aufgrund von Renovierungsmaßnahmen entstehen.

Außerdem ist es möglich, zusätzlich eine Versicherung für mögliche Sachschäden durch den Mieter abzuschließen.

In der Mietnomadenversicherung wird jede Wohnung einzeln versichert, z.B. mit einer Summe von 5.000 oder 10.000 Euro. In der Sachversicherung können teils bis zu 50.000 Euro versichert werden. Gerade die Sachversicherung ist wichtig, weil Sachschäden durch Mietnomaden in die Zehntausende gehen können.

Die Mietnomadenversicherung umfasst beispielsweise:

  • Ermittlungs- und Feststellungskosten
  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Reinigungskosten
  • Renovierungskosten
  • Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungskosten

Wird der Vertrag für ein bereits bestehendes Mietsverhältnis abgeschlossen, sind Karenzzeiten üblich. Viele Versicherer verlangen zudem eine Selbstbeteiligung.

Vermieter müssen Maßnahmen ergreifen

Vermieter, die eine Mietnomadenversicherung abschließen, müssen gewisse Regeln einhalten, um im Ernstfall auch wirklich an ihr Geld zu kommen. Dazu gehört, dass sie

  • sich vor Beginn des Mietsverhältnisses der Zahlungsfähigkeit ihrer Mieter versichert haben (z.B. durch Schufa-Auskunft)
  • nach einem Zahlungsausfall notwendige Schritte (Abmahnung, Kündigung, Räumungsklage) ergreifen

Je nach Versicherer können auch weitere Auflagen hinzukommen.

Wichtig: Ist ein Mieter bereits vor Beginn der Versicherung zahlungsauffällig geworden, kann dieses Mietsverhältnis nicht mehr versichert werden!

Mietnomadenversicherung mit Rechtsschutzversicherung ergänzen

Die Mietnomadenversicherung kommt für Mietschulden und Sachbeschädigungen auf − für Prozesskosten zahlt sie allerdings nicht. Grundsätzlich sind dies auch Kosten, die der säumige Mieter tragen muss. Wenn der jedoch nicht zahlen kann, bleibt der Vermieter auf den Gebühren für die Rechtsprechung sitzen.

Zur Ergänzung der Mietnomadenversicherung empfiehlt sich deshalb eine Vermieterrechtsschutzversicherung. Eine Vermieterrechtsschutzversicherung deckt Gerichts- und Anwaltskosten, wenn der Vermieter einen Rechtsstreit mit seinem Mieter führt. Das betrifft übrigens nicht nur Streitigkeiten mit Mietnomaden, sondern auch Streit um Nebenkostenabrechnung und Co.

Außerdem enthält eine gute Vermieterrechtsschutzversicherung Rechtsschutz in anderen Fällen wie etwa Streitigkeiten mit Handwerkern und Dienstleistern.