Berufsunfähigkeit Destilllateur

Mittlere BU-Risikogruppe für Destillateure

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist für Destillateure gar nicht so gering. Viele Versicherer stufen den Beruf in die Risikogruppe 3 ein. Gerade deshalb sollten sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

BU Risikoeinstufung für den Beruf Destillateur

Berufsunfähigkeit Destilllateur

Destillateure werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 3 eingestuft.

BU Risikogruppe Destillateur

BU Risikogruppe Destillateur: Risikogruppe 3

Destillateure sind vielfältig aktiv: In ihrem Beruf geht es um hochwertige Spirituosen, die gemischt, abgefüllt und richtig gelagert werden müssen. Dazu sind ein guter Geruchs- und Geschmackssinn wichtig.

Sollten Geruchs- oder Geschmackssinn verlorengehen oder kann der Destillateur z.B. aufgrund eines Unfalls nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten, droht eine Berufsunfähigkeit. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist meist sehr gering.

Auch bei einer Umschulung kann es sein, dass zwischen den ursprünglichen und den tatsächlichen Einkünften eine große Lücke klafft. Schnell kann in so einem Fall die gesamte Existenz auf dem Spiel stehen.

Als Destillateur sollten Sie daher unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die bei mindestens 50-prozentiger Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente zahlt.

Im Durchschnitt stufen BU-Versicherer den Beruf des Destillateurs in die Risikogruppe 3 ein. Das bedeutet: Destillateure weisen ein mittleres Berufsunfähigkeitsrisiko auf. Sie sind aber auf jeden Fall versicherbar.

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Destillateure

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen BU Versicherung für den Berufs des Destillateurs zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

BU Vergleich für Destillateure [kostenfrei]

Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden

Berufsunfähigkeitsrelevantes Arbeitsumfeld von Destillateuren

Aufgabenbereich: Destillateure stellen z.B. Liköre, Sirupe oder Weinbrände her. Sie arbeiten dabei mit Produktionsanlagen, müssen aber auch einen guten Geruchs- und Geschmackssinn haben, damit sie die Qualität der Erzeugnisse testen können.

Geruchs- und Geschmackssinn müssen also jederzeit voll einsatzfähig sein; der Verlust kann zu Berufsunfähigkeit führen. Daneben ist auch Sucht in diesem Beruf ein Thema.

Arbeitsplatz: Destillateure arbeiten in erster Linie bei Branntwein- und Likörherstellern bzw. in Brennereien. Dort werden sie in Werkhallen und Lagerräumen ebenso wie in Büro- und Laborräumen eingesetzt oder nehmen Rohstofflieferungen im Freien entgegen. In Werkhallen und Lagerräumen sowie bei der Entgegennahme von Rohstoffen besteht auch immer erhöhte Unfallgefahr.

Beschäftigungsverhältnis: Destillateure sind meist im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Sie können sich als Destillateur aber auch selbständig machen.

BU Infothek Destillateur

Wie hoch ist das BU-Risiko für Destillateure?

Das Risiko einer BU ist mittelhoch (Risikogruppe 3). Destillateure müssen über einen guten Geruchs- und Geschmackssinn verfügen ‒ geht er verloren, droht Berufsunfähigkeit. Außerdem werden Destillateure oft in Werkshallen eingesetzt, wo erhöhte Unfallgefahr besteht. Mit Risikogruppe 3 können sie aber auf jeden Fall eine Versicherung erhalten.

Forscht der Versicherer nach, wenn ich berufsunfähig werde?

Sie sollten die Gesundheitsfragen im BU-Antrag in jedem Fall gewissenhaft und wahrheitsgemäß beantworten, da der Versicherer bei einer Berufsunfähigkeit nachforschen wird. Dabei kann er sich bei Ärzten, die Sie von ihrer Schweigepflicht entbunden haben, danach erkundigen, ob Sie früher bereits Symptome gezeigt haben. Haben Sie diese nicht im Antrag angegeben, müssen Sie schlimmstenfalls mit einer Ablehnung der Rentenzahlung rechnen.

Wie kann ich meine Diagnosen recherchieren?

Sie können sich von Ihrer Krankenkasse eine sogenannte „Patientenquittung“ ausstellen lassen, die Ihre Behandlungen der letzten 18 Monate auflistet. Die Daten der letzten vier bis fünf Jahre kann die Kassenärztliche Vereinigung bereitstellen. Zusätzlich sollten Sie sich Daten der Ärzte der jeweils abgefragten Zeiträume besorgen, um Informationen zu Diagnosen, Medikamenten etc. zu bekommen.