Pflegepflichtversicherung

Private Pflegepflichtversicherung im Überblick

Alle gesetzlich Krankenversicherten sind auch gleichzeitig pflegeversichert – dank der 1995 eingeführten gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Doch was ist eigentlich mit den Privatversicherten? Auch sie müssen sich per Gesetz gegen den Pflegefall absichern – daher bieten die Privatversicherer ebenfalls eine Pflegepflichtversicherung an. Achtung: Mit der Pflegezusatzversicherung hat die Pflichtversicherung nichts zu tun.

Die private Pflegepflichtversicherung darf nicht mit der privaten Pflegezusatzversicherung verwechselt werden. Als Pendant zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ist sie keine freiwillige Option, sondern muss von jedem privat Krankenversicherten zusammen mit seiner Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Wie die gesetzliche Pflichtversicherung gewährleistet die private Pflegepflichtversicherung eine Grundversorgung im Pflegefall. Privat Versicherte können sich ausschließlich privat pflegepflichtversichern, dürfen dabei jedoch einen anderen privaten Anbieter als ihren Krankenversicherer wählen.

Während regulär gesetzlich Krankenversicherte keine Möglichkeit haben, sich privat pflichtzuversichern, ist es freiwillig Versicherten gestattet, sich hinsichtlich ihrer Pflegepflichtversicherung einen privaten Versicherer zu suchen und gleichzeitig in der GKV krankenversichert zu bleiben.

Nach Expertenmeinung sollten Kranken- und Pflegepflichtversicherung jedoch nicht bei getrennten Versicherern erworben werden, da es bezüglich der Übernahme von Leistungen im Ernstfall zu Streitigkeiten zwischen Kranken- und Pflegeversicherung kommen kann, wenn diese nicht demselben Unternehmen angehören. Der Versicherte ist in diesem Fall der Leidtragende.

Private Pflegepflichtversicherung im Korsett der gesetzlichen Pflegeversicherung

Anders als üblich gelten bei der privaten Pflegepflichtversicherung zum Teil Kriterien der sozialen Versicherung: So dürfen sich die Leistungen, die die private Pflegepflichtversicherung gewährt, weder in ihrer Art noch im Umfang von denen der sozialen, d.h. der gesetzlichen Pflegeversicherung, unterscheiden.

Obwohl die Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung nicht nach Einkommen, sondern anhand persönlicher Merkmale erhoben werden, sind sie daher mitunter ähnlich denen der gesetzlichen Versicherung. Antragsteller, die Vorerkrankungen aufweisen oder bereits pflegebedürftig sind, dürfen in der privaten Pflegeversicherung nicht zurückgewiesen werden.

Kinder können bis zu bestimmten Altersgrenzen beitragsfrei mitversichert werden; auch Ehegatten müssen unter Umständen zusammen nicht mehr als 150 Prozent des Beitrags zahlen.

Private Pflegepflichtversicherung: Leistungen

Da die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung denen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung entsprechen, besteht qualitativ gesehen keinerlei Differenz zu jener. Bei Auftreten von Pflegebedürftigkeit muss ein Antrag auf Leistung an die private Krankenversicherung gestellt werden, bei der der Kunde pflegepflichtversichert ist.

Der Pflegebedürftige wird anschließend von der Medicproof GmbH begutachtet, die das Äquivalent der Privatversicherer zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen darstellt. Die Medicproof GmbH ist bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit und der Zuordnung von Pflegegraden an dieselben Maßstäbe gebunden wie der Medizinische Dienst, so dass die Einstufung sich analog zu der der sozialen Pflegeversicherung vollzieht. Dementsprechend sind auch die Geld- und Sachleistungen in gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung gleich.

Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung bei Laienpflege

Bei Laienpflege, d.h., Pflege durch Angehörige oder Bekannte zuhause, schüttet die Pflegeversicherung für einen Pflegebedürftigen in Pflegrad 2 monatlich höchstens 316 Euro, in Pflegegrad 3  545 Euro und in den Graden 4 und 5 728 bzw. 901 Euro aus; wird der Versicherte ambulant oder teilstationär von einem professionellen Pflegedienst versorgt, erhält er maximal 689 Euro, wenn er in Grad 2, und 1.298 oder 1.612 Euro, wenn er in die Grade 3 oder 4 eingeordnet wird.

Bei Pflegegrad 5 müssen neben einer schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit auch besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung gestellt werden.

Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung bei stationärem Pflegeaufenthalt

Für einen vollstationären Aufenthalt gewährt die private Pflegepflichtversicherung jeweils 770 Euro, 1.262 Euro, 1.775 Euro oder 2005 Euro (bei Pflegegrad 5) im Monat. Diese Leistungen für stationäre Pflege können jedoch nur dann bezogen werden, wenn ambulante oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Die frühere Härtefallregelung wurde durch Pflegegrad 5 ersetzt.

Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung für Demenzkranke

Demenzkranke werden seit 2017 regelmäßig mindestens in Pflegegrad 2 eingeordnet. Es gelten also die oben genannten Pflegegelder und Pflegesachleistungen. Auch Zuschüsse für pflegegerechte Umbaumaßnahmen zahlt die private Pflegepflichtversicherung zu, falls der weitere Aufenthalt des Versicherten in seiner eigenen Wohnung  nur so erreicht werden kann.

Ebenso wie die gesetzliche Pflegeversicherung gibt die private Pflegepflichtversicherung keine Garantie einer umfassenden Versorgung im Pflegefall – zusätzlich kann jedoch eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden, die Restkosten zum Teil oder sogar ganz übernimmt. Diese Zusatzpolice kann bei jedem beliebigen Privatversicherer abgeschlossen werden.

Wenn Versicherungswillige hierbei nicht den Anbieter ihrer Pflegepflichtversicherung, sondern einen anderen Anbieter privater Zusatzpolicen wählen, wirkt sich dies nicht nachteilig aus, da die Zuständigkeitsbereiche von Pflegepflicht- und Pflegezusatzversicherung klar voneinander abgegrenzt sind.

Private Pflegepflichtversicherung Kosten

Die Kosten der privaten Pflegepflichtversicherung sind je nach Gesundheitszustand, Alter und Lebenssituation unterschiedlich: Kinder sind – wie bereits angedeutet – über ein Elternteil mit privater Pflegeversicherung mitversichert, solange sie das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Befinden sie sich danach noch in einer Schul- oder Berufsausbildung, sind sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin über ihre Eltern mitversichert.

Studenten erhalten darüber hinaus bis zum vollendeten 34. Lebensjahr die Möglichkeit, einen relativ niedrigen Beitrag zu bezahlen, sofern sie privat krankenversichert sind. Behinderte Kinder, die sich nicht selbst versorgen können, bleiben ohne Altersbeschränkung über ihre Eltern pflegepflichtversichert.

Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten ebenso wie gesetzlich Pflegeversicherte einen Zuschuss vom Arbeitgeber, der jedoch auf den Beitrag, der auf die gesetzliche Pflegeversicherung zugezahlt würde, begrenzt ist. Arbeitslosen wird der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung vom Arbeitsamt bezahlt, allerdings nur bis zur maximalen Höhe der gesetzlichen Pflegeversicherung; Rentner hingegen müssen ihren Beitrag voll selbst bezahlen.

Hinsichtlich der Beitragshöhe gilt, dass alle, die zum 1. Januar 1995 in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert wurden oder die bereits fünf Jahre kranken- oder pflegeversichert sind, maximal den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung entrichten müssen. Versicherte, die jünger als 50 sind, zahlen aber weniger, wenn sie eine der genannten Voraussetzungen erfüllen.

Bei Ehepaaren zahlt ein Ehepartner unter den gleichen Bedingungen die Hälfte des Höchstbeitrages. Er darf dann jedoch nicht mehr als 1/7 der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung verdienen – die Grenze liegt 2017 im Westen bei 425 Euro, im Osten bei 380 Euro monatlich, bzw. 450 Euro bei geringfügig Beschäftigten.

Private Pflegepflichtversicherung abschließen

Da die private Pflegepflichtversicherung nicht vom Einkommen, sondern von persönlichen Faktoren abhängig ist, besteht für Personen, die weder vor dem 1. Januar 1995 in die Pflegepflichtversicherung eingetreten sind noch eine Vorversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen, durchaus ein Grund, Preise zu vergleichen: Für sie können die Beiträge aufgrund von Risikozuschlägen nämlich deutlich über der Beitragshöchstgrenze der sozialen Pflegeversicherung liegen. Kranken- und Pflegepflichtversicherung sollten aber, wie weiter oben erläutert, nicht unbedingt bei unterschiedlichen Versicherern abgeschlossen werden – von daher sollte man sich möglichst schon vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung über die Höhe des Pflegepflichtbeitrags Gedanken machen.

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