Antrag Pflegeversicherung

So stellen Sie den Antrag auf Pflegeversicherung

Über zwei Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit pflegebedürftig. Was ist zu beachten, wenn der Pflegefall eintritt? Wie stellen Sie den Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung? Hier beantworten wir Ihre Fragen zur Pflegeversicherung-Antragstellung.

Antrag Pflegeversicherung
Pflegebedürftigkeit: Antrag Pflegeversicherung

Seit dem 01.01.1995 ist die Pflegeversicherung Teil der Sozialversicherungen. Die Notwendigkeit, fürs Alter vorzusorgen und die eigne Betreuung im Pflegefall sicherzustellen, wurde auch vom Staat erkannt: Jeder, der sich krankenversichert, muss auch eine Pflegepflicht-versicherung abschließen.

Aber wie kommen Sie an die Leistungen, wenn es soweit ist? Hier muss man zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung und der freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld, Pflekosten- und Pflegerentenversicherung) unterscheiden.

Wir sagen Ihnen, an welche inhaltlichen und formalen Schritte Sie sich im Antrag auf Pflegeversicherung halten müssen, um die Ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten.

Antrag gesetzliche Pflegeversicherung

Damit überhaupt ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse besteht, muss der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre lang als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.

Wenn bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, sind Sie berechtigt, Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Daher ist der erste Schritt den Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse einzureichen. Dieser kann formlos erfolgen, jeder schriftliche oder telefonische Antrag wird als Antrag auf die gesetzlichen Pflegeleistungen gewertet. Meist senden die Pflegekassen danach ein Formular an den Antragsteller, das ausgefüllt werden muss.

Achtung: Das Antragsdatum ist maßgeblich für den Beginn der Leistungen! Die Pflegekasse befindet sich bei Ihrer Krankenkasse. Sobald der Antrag dort gestellt wurde, wird von ihr der Medizinische Dienst der Krankenversicherung beauftragt, die Pflegebedürftigkeit zu beurteilen. Es gibt zurzeit die 5 Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Damit der Medizinische Dienst einen realistischen Eindruck vom Aufwand der Pflege erhalten kann, empfiehlt es sich, sich auf seinen Besuch vorzubereiten. Der Pflegebedürftige und seine Pflegepersonen sollten:

  • Notizen zu Art und Umfang der täglich anfallenden Pflegeleistungen,
  • Arztbefunde und
  • Angaben zu benötigten Medikamenten bereithalten.

Das führen eines Pflegetagebuches erleichtert es, die geforderten Angaben machen zu können. Der tatsächliche Betreuungsbedarf liegt meist sehr viel höher als von den Pflegekassen eingestuft. Die Zahlungen reichen daher bei schwerer Pflegebedürftigkeit oft nicht aus, um die Kosten zu decken. Es ist daher sinnvoll, über eine private Zusatzversicherung nachzudenken. Ab dem 01.01.2013 wird die private Bahr Pflegeversicherung von der Bundesregierung gefördert und finanziell bezuschusst.

Pflegegrad 1: Was ist das?

Menschen, denen bisher keine Pflegestufe (auch nicht Pflegegstufe 0) zuerkannt wurde, die aber in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind, können nun in Pflegegrad 1 eingeordnet werden. Dafür ist Voraussetzung, dass Sie im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) zwischen 12 und 27 Punkte bekommen. Viele dieser Menschen brauchen Unterstützung, weil ihre Alltagskompetenz eingeschränkt ist. Seit 01.01.2017 gibt es den Pflegegrad 1, der im alten System der Pflegestufen keine Entsprechung hat. Wer Pflegerad 1 erhält, hat Anspruch auf einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich, den er für Alltagshilfen, wie zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst oder eine Haushalthilfe, ausgeben kann. Auch stehen Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 und deren Angehörigen kostenlose Pflegeberatungen zu. Zudem kann unter gewissen Voraussetzungen ein Zuschuss für krankheitsbedingte Umbaumaßnahmen beantragt werden.

Antrag private Pflegepflichtversicherung

Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen privater Pflegepflichtversicherung und privater Pflegeversicherung, auch private Pflegezusatzversicherung genannt. Um Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung beziehen zu können, ist eine festgestellte Pflegebedürftigkeit ebenfalls Grundvoraussetzung. Die privaten Krankenkassen beauftragen hierfür die Medicproof GmbH. Das Vorgehen ist dasselbe wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Nachdem der Gutachter Sie in einen Pflegegrad eingeordnet hat, zahlt der Versicherer die Leistungen. Diese unterscheiden sich nicht von den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Antrag private Pflegezusatzversicherung

Die private Pflegezusatzversicherung ist als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung zu verstehen und übernimmt Zahlungen erst nach Abzug der Ihnen zustehenden Leistungen aus den Pflichtversicherungen. Es gibt drei Formen der privaten Pflegeversicherung:

  • die Pflegerentenversicherung,
  • die Pflegekostenversicherung und
  • die Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist die kostspieligste Variante der drei privaten Pflegeversicherungen. Im Fall der Pflegebedürftigkeit wird Ihnen eine monatliche Rente ausgezahlt. Bei Vertragsabschluss kann die Rentenhöhe je nach Pflegegrad vom Versicherungsnehmer selbst bestimmt werden.

Die Pflegekostenversicherung soll die Restkosten, die nach Abzug der gesetzlichen Leistungen noch übrig sind, abdecken. Die zusätzlichen Leistungen sind aber begrenzt (z.B. bis zu 90 % der gesetzlichen Leistungen zusätzlich) auch mit einer privaten Pflegekostenversicherung können noch Kosten auf Sie zukommen. Die genauen Konditionen können Sie aber in Absprache mit Ihrem Versicherer selbst festlegen.

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt Ihnen im Falle der Pflegebedürftigkeit ein frei zur Verfügung stehendes Tagegeld, das Sie auch für die Pflege durch Angehörige verwenden können.

Wie stellen Sie den Antrag auf Leistungserbringung? Die Antragstellung funktioniert im Prinzip bei allen drei Varianten der privaten Pflegeversicherung gleich. Konsultieren Sie als erstes Ihre Pflegekasse oder Ihre private Pflegepflichtversicherung und stellen Sie dort einen Antrag auf Einstufung Ihrer Pflegebedürftigkeit (siehe oben Antrag gesetzliche Pflegeversicherung und Antrag private Pflegepflichtversicherung). Wurde von der Pflegekasse bzw. der privaten Pflegepflichtversicherung eine erhebliche bis schwerste Beeinträchtigung attestiert und entsprechend durch einen Bescheid bestätigt, dann senden Sie ein formloses Anschreiben mit einer Kopie des Bescheids der Pflegebedürftigkeit an die private Pflegeversicherung. Die private Pflegeversicherung wird sich dann in Kürze bei Ihnen melden und entsprechend der Versicherungsvariante den Ablauf der Leistungserbringung beschreiben. Ist mit der Versicherung vereinbart, dass die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit nach dem ADL-Punkte-System erfolgen soll, wird die Prüfung durch einen Vertrauensarzt der Versicherung durchgeführt.

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