Diensthaftpflichtversicherung

Diensthaftpflichtversicherung: Überblick und Vergleich

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst wissen oft nicht, dass Sie vom Dienstherrn in Haftung genommen werden können, wenn sie in ihrem Beruf einen Fehler machen. Erfahren Sie, welche Tarife gut und günstig sind und prüfen Sie Ihr Sparpotenzial.

Für wen eignet sich eine Diensthaftpflichtversicherung?

Diensthaftpflichtversicherung

Um sich finanziell gegen solche Forderungen abzusichern, ist es sinnvoll eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen.

Auf Klassenfahrt: Ein Schüler verletzt sich im Beisein des Lehrers schwer, diesem wird später vorgeworfen seine Aufsichtspflicht grob vernachlässigt zu haben.

Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeldzahlungen werden gefordert. Der Dienstherr teilt dem Lehrer mit, er hafte selbst für den entstandenen Schaden, weil er grob fahrlässig gehandelt habe.

Das ist nur eines von vielen Szenarien, in denen eine Diensthaftpflichtversicherung zum Tragen kommen könnte.

Auch zu Unrecht abgelehnte Bauanträge, beschädigte Computer oder Dienstmaterialien und verlorene Schlüssel sind mit der täglichen Arbeit einhergehende Risiken, die finanzielle Forderungen nach sich ziehen können. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie.

Ob als Lehrer, Finanzbeamter, Richter, Soldat oder Polizist – alle, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können und sollten eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen, denn vor Fehlern ist niemand gefeit. Natürlich sind die Bedürfnisse all dieser verschiedenen Berufsgruppen nicht gleich. Eine Diensthaftpflichtversicherung sollte immer den eigenen Anforderungen angepasst werden.

Die Versicherer sind hier flexibel, so besteht zum Beispiel für Soldaten die Möglichkeit das Abhandenkommen von Dienstkleidung mitzuversichern. Die Leistungen im Schadensfall sind vorher im Versicherungsvertrag festzuhalten. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum relevanten Personenkreis für Diensthaftpflichtversicherungen.

Diensthaftpflichtversicherung: Leistungen und versicherte Risiken

Eine Diensthaftpflichtversicherung prüft für Sie die Rechtmäßigkeit gegen Sie gerichteter Forderungen. Tritt der Haftungsfall ein, übernimmt die Versicherung für Sie die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Unberechtigte Forderungen wehrt die Diensthaftpflichtversicherung für Sie ab.

Dabei werden auch anfallende Anwalts- und Gerichtskosten von ihr übernommen. Sie wirkt hier wie eine passive Rechtsschutzversicherung. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Leistungen einer Diensthaftpflichtversicherung.

Grundsätzlich sind im Versicherungsvertrag die von Ihnen ausgeführten beruflichen Tätigkeiten detailliert festzuhalten. Die Versicherung greift nur, wenn die Haftung für die Tätigkeit, aus der der Schaden resultiert, geregelt ist. Die Versicherer haben mittlerweile viel Erfahrung im Bereich Diensthaftpflichtversicherung und stellen Ihnen bereits vorab einen Tätigkeitskatalog zusammen, den Sie nur noch um persönliche Anforderungen erweitern müssen.

Versichert sind Sach- und Personenschäden bis zu Höhe der vereinbarten Deckungssummen (pauschal meist bis 5 Millionen Euro). Die Deckungssummen können nach oben angepasst werden. Einige Versicherer bieten ohne Aufschlag eine zusätzliche Dienstschlüsselhaftpflicht mit an. Der Verlust dienstlicher Schlüssel und der Austausch einer kompletten Schließanlage kann eine teure Angelegenheit sein. Achten Sie darauf, ob diese bereits im Basistarif enthalten ist.

Zusätzlich bietet es sich in den meisten Fällen an, eine Vermögensschadenhaftpflicht mitabzuschließen. Denn die bspw. in der Verwaltung entstehenden Schäden sind oft reine Vermögensschäden, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden erwachsen. Hier sollten Sie keinesfalls sparen. Auch eine sogenannte Dienstfahrzeugregressversicherung kann inkludiert werden. Sie schützt Sie vor Ansprüchen des Dienstherren, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Dienstfahrzeugen entstehen können. Achten Sie in jedem Fall immer auf das Kleingedruckte in Ihrem Versicherungsvertrag, um eventuelle Haftungsausschlüsse im Schadenfall vermeiden zu können.

Was kostet eine Diensthaftpflichtversicherung?

Die Kosten einer Diensthaftpflichtversicherung, auch als Amtshaftpflichtversicherung bekannt, sind unter anderem abhängig von den vereinbarten Leistungen, der Höhe der Deckungssummen und Selbstbeteiligung und natürlich vom Anbieter!

Denn auch bei der Diensthaftpflichtversicherung ist das Angebot vielfältig und von Versicherer zu Versicherer völlig unterschiedlich, Kosten und Leistungen betreffend. Bevor Sie sich also für einen bestimmten Anbieter entscheiden, sollten Sie sich einen Überblick verschaffen und die Angebote vergleichen.

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