Berufshaftpflicht notwendig?

Wer benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für viele Freiberufler eine überaus sinnvolle Investition. Einige Berufsgruppen sind sogar zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Welche Berufsgruppen das sind und für wen eine Berufshaftpflichtversicherung auch jenseits bestehender Verpflichtungen sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

Für manche Freiberufler ist die Berufshaftpflicht eine Pflichtversicherung!

Wer benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung?

Besonders als Freiberufler sind Sie für Fehler, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit passieren, haftbar zu machen. Das gilt sowohl für Ihre eigenen als auch für die Fehler und Nachlässigkeiten Ihrer angestellten Mitarbeiter.

Ob als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar, Architekt, Arzt, Hebamme oder Rechtsanwalt – ein kleiner Fehler kann große Folgen haben, sowohl für den Kunden als auch für Sie.

Im Falle eines Schadensersatzanspruches des Kunden Ihnen gegenüber, bspw. durch fehlende oder mangelhafte Beratung oder Behandlung, können Sie finanziell schnell unter Druck geraten.

Der Gesetzgeber sieht Kunden und Patienten hier als besonders schützenswert an und hat somit für einige Berufe eine Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung eingeführt.

Darüber hinaus gibt es berufs- und standesrechtliche Verpflichtungen, die die Versicherungspflicht begründen können. Für welche Berufe die Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend abzuschließen ist, lesen Sie im Folgenden.

Wer ist verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen?

Für einige Berufe ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung  die Grundvoraussetzung, um die Zulassung zu einer gewerblichen Tätigkeit zu erhalten, oder um in die Berufskammer aufgenommen zu werden. Betroffene Berufsgruppen sind u.a.: Architekten, Ingenieure, Ärzte, Apotheker, Hebammen, Notare, Dolmetscher/Übersetzer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Versicherungsmakler und Rechtsanwälte.

Neben der Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist meist auch die Höhe der Mindestdeckungssumme vorgeschrieben. Bei Rechtsanwälten und Steuerberatern bspw. liegt die Mindestdeckung bei 250.000 Euro pro Schadensfall und 1.000.000 Euro pro Jahr. Notare müssen 500.000 Euro pro Schadensfall an Versicherungssumme bereithalten. Die entsprechenden Beträge sind ebenfalls in der jeweiligen Berufsordnung oder durch die Kammern geregelt.

Für wen ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll?

Die oben genannten Berufsgruppen brauchen sich die Frage nach der Notwendigkeit einer Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr zu stellen. Allerdings ist eine Berufshaftpflichtversicherung auch für andere Berufe eine sinnvolle Investition, die es unbedingt zu erwägen lohnt. Alle diejenigen, die einen Beruf ausüben, in dem sie viel mit Menschen zu tun haben, das Vermögen anderer verwalten oder für das Wohlergehen Dritter verantwortlich sind, benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung.

Das trifft sowohl auf Ernährungsberater und Yogalehrer als auch auf Buchhalter zu. In der Betriebshaftpflichtversicherung sind oftmals Vermögensschäden aus der Haftung ausgeschlossen. Die Berufshaftpflichtversicherung schließt diese Lücke für Berufe, bei denen solche Schäden aus der beruflichen Tätigkeit erwachsen können. Sie ist speziell auf die Bedürfnisse der entsprechenden Berufsgruppen zugeschnitten und sichert Sie gegen Haftungsrisiken, die mit Ihrem Beruf einhergehen, optimal ab.

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