BU Ratgeber

Berufsunfähigkeitsversicherung Ratgeber

Der folgende Ratgeber hilft Ihnen, im Tarifdschungel der  Berufsunfähigkeitsversicherungen (BUV) den Überblick zu behalten und die guten BU Tarife zu finden.

Was versteht man unter Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeitsversicherung Ratgeber

Die beiden Begriffe „Berufsunfähigkeit“ und „Erwerbsunfähigkeit“ werden in der Praxis oftmals Synonym und daher missverständlich verwendet. Tatsächlich gibt es entscheidende Unterschiede zwischen den beiden Begrifflichkeiten. Es gibt innerhalb der Versicherungsbranche bzw. den BUV Anbietern weitestgehend einen Konsens, was unter dem Begriff „Berufsunfähigkeit“ verstanden wird.

Standarddefinition Berufsunfähigkeit

„Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der/die Versicherte als Folge einer Körperverletzung, einer Krankheit oder allgemeinen Kräfteverfalls dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen/ihren Beruf oder die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, die ihrer/seiner Ausbildung und Fähigkeiten und seiner/ihren bisherigen Lebensstellung entspricht, auszuüben.“

In den Versicherungsbedingungen sollten Sie die Berufsunfähigkeitsdefinition des jeweiligen Versicherers nachlesen, denn einige Gesellschaften nutzen noch immer eine Verweisung auf Berufe bzw. Tätigkeiten, die mit dem zuletzt ausgeübten Beruf bzw. der Tätigkeit vergleichbar sind.

Dies eröffnet den Versicherern die Möglichkeit, in strittigen Fällen die Rentenzahlung zu verweigern. Und zwar mit der Begründung, dass der Versicherte eine andere zumutbare und vergleichbare Tätigkeit ausüben könne.

Hinweis: Für den Versicherer ist es im Falle der Verweisung auf eine andere Tätigkeit unerheblich, ob es freie Stellen gibt oder nicht. Prüfen Sie vor dem Abschluss einer Versicherung, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Verweisung auf zumutbare Tätigkeiten vorsieht.

Ursachen einer Berufsunfähigkeit

[Das Risiko, noch vor der Altersrente berufsunfähig zu werden, ist höher, als die meisten vermuten und wird demzufolge auch stark unterschätzt. In Deutschland wird nahezu jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig und hat dann finanziell schwere Zeiten vor sich.

Leider gibt es keinen effektiven Schutz vor einer Berufsunfähigkeit – es kann tatsächlich jeden treffen. Auch immer häufiger treten die sogenannten Schreibtischberufe in den Berufsunfähigkeitsstatistiken auf. Insbesondere Krankheiten wie Burnout und Depressionen lösen die rein physischen BU-Auslöser ab.

Unfälle werden als Ursache überschätzt!

Die wenigsten Berufsunfähigkeitsfälle werden durch einen Unfall verursacht. Gerade einmal zehn Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle kommen durch einen Unfall* zustande.

Die private Unfallversicherung deckt in Bezug auf eine Berufsunfähigkeit folglich nur ein geringes Risiko ab und sollte immer durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden.

Die vier häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind:

  • Psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen
  • Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe
  • Krebs
  • Herz- und Kreislauferkrankungen

Staatliche Unterstützung Erwerbsminderungsrente

Auch wenn es schon wieder in Vergessenheit geraten ist, gibt es die staatliche Berufsunfähigkeitsrente schon seit vielen Jahren, genauer seit dem 01. Januar 2001 nicht mehr. Der gesetzliche Schutz vor einer Invalidität heißt nun Erwerbsminderungsrente und nimmt im Gegensatz zur ehemaligen staatlichen Berufsunfähigkeitsrente keine Rücksicht mehr auf den erlernten Beruf.

Die Neuregelungen durch die Erwerbsminderungsrente haben somit weitreichende Konsequenzen und machen in den meisten Fällen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig.

Die Ausbildung und die Höhe des Einkommens bei der neuen (verwiesenen) Tätigkeit haben keine Auswirkung auf die Erwerbsminderungsrente.

So kann es dazu kommen, dass auch Akademiker und hoch ausgebildete Personen auf „einfache Tätigkeiten“, die in keinster Weise der Vorbildung entsprechen, verwiesen werden und demzufolge keine staatliche Unterstützung erhalten.

Ausnahmen: Personen, die bereits vor der Einführung der Erwerbsminderungsrente eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente bezogen haben, erhalten die Rentenzahlungen weiterhin in voller Höhe.

Ebenso werden alle Personen, die vor 1961 geboren sind nach altem Recht bewertet und erhalten eine Erwerbsminderungsrente wenn sie in dem erlernten Beruf nicht mehr tätig sein können.

Wer hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?

Der Anspruch und damit die Höhe auf die Erwerbsminderungsminderungsrente ergibt sich aus der Beurteilung über das vorhandene Leistungsvermögen des Arbeitnehmers.

  • Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben nur Personen,
    denen es nicht mehr möglich ist drei Stunden täglich zu arbeiten.
  • Personen, die ein Leistungsvermögen von einer Arbeitszeit zwischen
    drei und sechs Stunden täglich haben, erhalten eine 50-prozentige
    Erwerbsminderungsrente.
  • Personen, die ein Leistungsvermögen von sechs Stunden und mehr
    täglich haben, erhalten keine Erwerbsminderungsrente.

Egal, ob eine teilweise oder eine volle Erwerbsminderung vorliegt, Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann nur der beziehen, der in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat.

Außerdem muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein. Das heißt, man muss insgesamt mindestens fünf Jahre lang rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben.

Berechnung der Versorgungslücke

Ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig wird und täglich weniger als sechs Stunden arbeiten kann, erhält vom Staat eine sogenannte Erwerbsminderungsrente.

Erstreckt sich die Arbeitsfähigkeit auf drei bis sechs Stunden, erhält er dabei die Hälfte dieser Rente; liegt sie unter drei Stunden, bezieht er die volle Rente.

Selbst der volle Rentensatz beträgt jedoch lediglich etwa 38% des letzten Bruttoeinkommens – ziemlich wenig, wenn man bedenkt, was im täglichen Leben so alles finanziert werden muss.

Um Ihnen eine Vorstellung über die Höhe der Versorgungslücke zu  geben, können Sie sich an der folgenden Musterrechnung orientieren.

Netto-Einkommen
– Mieteinnahmen
– verwertbares Vermögen
– Betriebsrente
– gesetzliche Erwerbsminderungsrente
– Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne)
– Einkünfte des Partners
= Versorgungslücke

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Berufsunfähigkeitsversicherung Versorgungslücke.

Kostenfaktoren der Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Wichtigste zuerst: Der Beruf bzw. das berufsspezifische Berufsunfähigkeitsrisiko beeinflußt maßgeblich die Kosten einer BU Versicherung. Generell gilt: Je psychisch und körperlich anstrengender ein Beruf ist, desto teurer wird die Berufsunfähigkeitsversicherung.

In den gefährlichsten Berufen (BU Gruppen 5 und 6) wird fast jeder Zweite berufsunfähig. Umgekehrt gibt es auch Berufe, in denen nur jeder Zehnte betroffen ist.

Günstige Berufsunfähigkeitsversicherungen werden nur Berufen der BU Gruppen 1 und 2, das sind Anwälte oder Kaufleute angeboten.

Nachfolgend lernen Sie die beitragsentscheidenden Faktoren der Berufsunfähigkeitsversicherung kennen. Wie hoch die Kosten für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung sein werden, hängt von diesen Beeinflussungsfaktoren ab.

Fixe Kostenfaktoren

Ausgeübter Beruf: Der ausgeübte Beruf wirkt sich stark auf das Risiko einer Berufsunfähigkeit aus. Berufe, die nach der Statistik der Versicherer risikoarm sind, wirken sich beitragssenkend aus und risikoreiche Berufe (zum Beispiel Dachdecker) im Umkehrschluss entsprechend beitragserhöhend. Beispiel: Von zehn Eisenbahnschaffnern werden fast neun noch vor der Altersrente berufsunfähig. Bei Zahnärzten hingegen wird nur jeder Zehnte berufsunfähig.

Gesundheitszustand: Je gesünder Sie sind, desto günstiger sind die Beiträge. Die Versicherer gehen bei der Angabe der Beiträge immer davon aus, dass Sie gesund sind. Ist dies nicht der Fall, so haben Sie in der Regel einen individuellen Risikozuschlag zu akzeptieren. Nichtraucher sind ebenso im Vorteil, denn Raucher müssen ihr erhöhtes Risiko mit höheren Beiträgen bezahlen.

Variable Kostenfaktoren

Eintrittsalter: Das Alter zum Zeitpunkt des Abschlusses der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt für die Beiträge eine wichtige Rolle, denn je jünger der Versicherte ist, desto niedriger wird das Risiko einer Berufsunfähigkeit eingeschätzt. Es gilt also die Grundregel: Je jünger, desto günstiger ist die Versicherung.

Höhe der Berufsunfähigkeitsrente: Warum die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente die Beitragshöhe beeinflusst liegt auf der Hand. Wer später eine hohe BU-Rente haben möchte, muss die Rentenhöhe mit höheren Beiträgen erkaufen. Wer mehr will, zahlt mehr.

Die Beiträge sind bei den meisten Versicheren nahezu linear an die Höhe der BU-Rente gekoppelt. Wer also anstelle einer monatlichen BU-Rente von 750 EUR lieber 1.500 EUR im Monat haben möchte, der bezahlt auch das Eineinhalbfache

Länge der Laufzeit: Die Laufzeit der Versicherung hat einen entscheidenden Einfluss auf die Beiträge, denn je länger die Laufzeit gewählt wird, desto höher ist auch das Risiko der Berufsunfähigkeit. Das wissen die Versicherer natürlich und berechnen die Beiträge so, dass dieses Risiko auch getragen werden kann. Viele risikoreiche Berufe lassen sich nur bis zu einem Höchstalter von 55 Jahren versichern.

Wettbewerbsfaktoren

Wahl der Versicherungsgesellschaft: Die Versicherungsgesellschaften kalkulieren die Risiken ganz unterschiedlich. Ganz günstige Versicherungen prüfen zum Beispiel vor dem Abschluss das Risiko sehr präzise und nehmen nur gesunde Personen auf. So können sie günstige BU-Tarife anbieten, haben jedoch eine sehr hohe Zahl an Ablehnungen.

Lassen Sie sich bitte nicht vom Preis täuschen, denn oftmals leistet eine teure Versicherung nicht mehr als eine günstige. Durch die Wahl der geeigneten Versicherung können Sie bei identischen Leistungen schnell bis zu 15 Prozent sparen. Nutzen Sie den Versicherungsvergleich.

Was leistet eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Bedingungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen variieren von Versicherer zu Versicherer. Dies erklärt auch die Unterschiede hinsichtlich der Beiträge, wobei teuer nicht zwingend mit einem, im Sinne des Versicherten guten Bedingungswerks, einhergeht.

Für den Laien sind die Versicherungsbedingungen der Gesellschaften oft nur schwer zu vergleichen. Doch gerade hier sollten Sie die Unkenntnis im Versicherungsfall nicht teuer mit einer Leistungseinbuße bzw. einer Leistungsverweigerung bezahlen.

Legen Sie Wert auf folgende Versicherungsmerkmale:

Befristete Anerkennung & Verzicht auf Nachprüfung: Man spricht von einer „befristeten Anerkennung“ wenn der Versicherer dem Rentenanspruch des Versicherten nicht grundsätzlich zustimmt, sondern nur befristet für eine bestimmte Zeit die Rente bezahlt. Manche Versicherungsgesellschaften sprechen lieber mehrere befristete Anerkennungen, als eine finale Anerkennung aus. Gute Versicherungen verzichten auf diese Praxis und vor allem auf eine Nachprüfung des Gesundheitszustandes während des Zeitraums der befristeten Anerkennung.

Verzicht auf die „abstrakte Verweisung“: Der Verzicht des Versicherers auf die Möglichkeit einer „abstrakten Verweisung“ ist das wichtigste Versicherungsmerkmal, dem höchste Priorität eingeräumt werden sollte. Der Begriff „abstrakte Verweisung“ bedeutet, dass eine berufsunfähige Person auf einen anderen, als den bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf verwiesen werden kann. Die Versicherungsgesellschaften bieten in ihren Tarifen unterschiedliche Stufen der Verweisbarkeit an.

Zu unterscheiden sind:

Der völlige Verzicht auf die „abstrakte Verweisung“
Der Verzicht auf die „abstrakte Verweisung“ ab einem bestimmten Alter
Der Verzicht auf die Verweisung einer Umschulung

Achtung: Eine „konkrete Verweisung“ ist immer dann möglich, wenn konkret eine andere Berufstätigkeit ausgeübt werden kann, die mit der bisherigen vergleichbar und damit zumutbar ist. Mit der „konkreten Verweisung wird“ vor allem der Missbrauch von unzulässigem Rentenbezug vermieden. Diese stellt somit einen Schutz für die Versichertengemeinschaft dar.

Je klarer die „abstrakte Verweisung“ von der Versicherungsgesellschaft ausgeschlossen wird, desto wertvoller und berechenbarer ist der Berufsunfähigkeitsschutz für Sie.

Tipp: Nehmen Sie sich bei der Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung genügend Zeit und prüfen Sie die Bedingungen. Bei Schwierigkeiten bzw. Fragen zum Kleingedruckten steht Ihnen ein sachkundiger Versicherungsberater gerne zur Seite. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Berater unabhängig und nicht ausschließlich für eine Versicherungsgesellschaft tätig ist.

Leistet die Versicherung auch rückwirkend, wenn der Versicherungsfall verspätet gemeldet wird? Was Sie zuerst für eine vorübergehende Krankheit gehalten haben, entpuppt sich nach und nach als schwerwiegende Krankheit, die eine unmittelbare Berufsunfähigkeit zur Folge hat.

Sie waren sich erst nach einigen Monaten bezüglich der Tragweite bewusst und melden demzufolge den Versicherungsfall auch verspätet der Versicherung. Die Versicherung sollte in diesem Fall auch rückwirkend die Leistungen erbringen.

Verzicht auf die Verpflichtung zur Umschulung: Verpflichtet Sie der Versicherungsvertrag im Falle einer Berufsunfähigkeit zu einer Umschulung in einen anderen Beruf, so erlischt nach dem Abschluss der Umschulungsmaßnahme die Zahlungspflicht der Versicherung. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherte nach der Umschulung auch einen Arbeitsplatz findet oder nicht.

Verzicht auf die Arztanordnungsklausel: Mit einer Arztanordnungsklausel kann die Versicherung den Versicherten, der eine Berufsunfähigkeit meldet, zu einer bestimmten Therapie oder zum Besuch eines bestimmten Arztes verpflichten. Gute Versicherungen verzichten auf die Arztanordnungsklausel.

Nachversicherungsgarantie: Die Nachversicherungsgarantie gibt dem Versicherten die Möglichkeit die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfungen anzuheben. Mit der Nachversicherung hat der Versicherte die Option der Inflation entgegen zu wirken oder veränderten Familienverhältnissen (Heirat, Kinder) Rechnung zu tragen.

Einige Versicherungsgesellschaften koppeln die Nachversicherungsmöglichkeit an den Eintritt eines Ereignisses (Heirat, Kinder). Besonders gute Versicherungen bieten eine unabhängige Nachversicherungsgarantie an.

Stundung der Beiträge bis zur Leistungsentscheidung: Bis eine Berufsunfähigkeit und somit der Rentenanspruch anerkannt wird, können schnell etliche Monate, in kniffligen Fällen auch Jahre vergehen. Gute Versicherungen sind für diese Zeit dazu bereit, dem Versicherten die Beiträge zinslos zu stunden.

Manche Versicherungen machen dies automatisch, andere auf einen Antrag hin und andere wiederum verzichten ganz darauf. Wird der Rentenanspruch jedoch nicht anerkannt, so müssen die gestundeten Beiträge nachbezahlt werden.

Internationaler Versicherungsschutz: Viele Versicherungsgesellschaften verbinden den Versicherungsschutz mit dem Wohnsitz. Gute Versicherungsgesellschaften bieten einen weltweiten, über einen Urlaubsaufenthalt hinausgehenden, Versicherungsschutz an.

Begrenzung des Rücktrittsrechts aufgrund vorvertraglicher Verletzung der Anzeigepflicht auf drei bis fünf Jahre: Hier gibt es die häufigsten Auseinandersetzungen zwischen den Versicherungsgesellschaften und den Versicherten. Denn die Versicherungen prüfen im Falle einer Berufsunfähigkeit gerne, ob der Versicherte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung eine Krankheit verschwiegen hat.

In diesem Fall haben die Versicherungen nämlich ein zehnjähriges Vertragsrücktrittsrecht. Viele Versicherer sind dazu übergegangen, dieses Rücktrittsrecht freiwillig auf fünf Jahre zu beschränken. Besonders gute Versicherungen haben ein dreijähriges Rücktrittsrecht. Das verkürzte Rücktrittsrecht gilt allerdings nicht für eine bewusste Täuschung des Versicherten. Hier gilt nach wie vor ein zehnjähriges Rücktrittsrecht.

Verzicht auf das Kündigungsrecht nach § 41 Versicherungsvertragsgesetz: Der § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) erlaubt der Versicherungsgesellschaft die nachträgliche Beitragserhöhung oder sogar den Rücktritt vom Vertrag.

Dieses Vertragsrücktrittsrecht bestraft den schuld- und ahnungslosen Versicherten mit dem Verlust des Versicherungsschutzes und gibt dem Versicherer die Möglichkeit sich der teueren Versicherten zu entledigen. Eine gute Versicherung verzichtet auf dieses Kündigungsrecht.

Länge des Prognosezeitraums: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist besonders kundenfreundlich, wenn der Prognosezeitraum einer Berufsunfähigkeit sechs Monate beträgt.

Versicherungs- und Leistungsdauer: Die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bis zum Beginn der Altersrente reichen. Manche Versicherungen gelten jedoch nur bis zum 55. Lebensjahr. Doch gerade ab diesem Alter ist das Risiko der Berufsunfähigkeit besonders hoch.

Gesundheitsfragen einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen ist höchste Konzentration von Ihnen gefordert, denn eine falsche oder unvollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen gefährdet im Ernstfall Ihren Versicherungsschutz.

Seien Sie immer ehrlich und zahlen Sie lieber höhere Beiträge, als bei den Gesundheitsfragen zu mogeln und Krankheiten zu verharmlosen. Die Beantwortung der Gesundheitsfragen wird für die Versicherung spätestens beim Eintritt der Berufsunfähigkeit interessant.

Versicherungen, die bei der Erfassung der Gesundheitsfragen eher kulant waren, forschen im Falle der tatsächlichen Berufsunfähigkeit sehr gründlich nach.

Gute Versicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Gesundheitsfragen eindeutig gestellt werden und ebenso eindeutige Antworten des Versicherers zulassen. Je diffuser eine Gesundheitsfrage gestellt ist, desto größer ist die Gefahr, dass Ihre Antwort im Eintrittsfall bezweifelt und angefochten wird.

Beispiel für zweifelhafte Formulierungen:

“Sind Sie arbeitsfähig und gesund?“ oder “Haben Sie in den letzten 10 Jahren an Störungen, Beschwerden und Krankheiten gelitten?“

Sie haben sicher Schwierigkeiten bei der Definition von Störungen und Beschwerden. Wie lange dauert es, dass man von einer Beschwerde sprechen kann? Reicht hierfür ein Nachmittag und ein Sicherheitsbesuch beim Hausarzt aus? Was ist eigentlich eine Störung?

Meiden Sie bitte die Beantwortung solcher Gesundheitsfragen und verlangen Sie von der Versicherung eine präzisere Formulierung.

Vernünftige Gesundheitsfragen erkennen Sie an dem Hinweis auf die Konsequenzen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, an der Konkretheit der Frage nach objektiven Tatbeständen (Unfälle, Krankheiten) und an der Beschränkung auf Fragen, die maximal fünf Jahre in die Vergangenheit zurückreichen.

Wie wird die Berufsunfähigkeit festgestellt?

Wenn durch eine ernsthafte Erkrankung bzw. einen Unfall der Verlust der Arbeitskraft die Folge ist, so muss der Versicherte dies seiner Versicherung vermelden und einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen stellen.

Parallel zur Antragsstellung hat der Versicherte seinen Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden und so der Versicherung zu ermöglichen, die erforderlichen Informationen einzuholen. Der Versicherte und der Arzt bekommen dann zur Dokumentation des Krankheitsbildes von der Versicherung ein Formular geschickt.

Das Formular an den Versicherten: Der Versicherte muss in dem BU Formular zur „Anmeldung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeit“ die Beschwerden bzw. die Verletzungen beschreiben, die ihn bei der Ausübung seines Berufes beeinträchtigen.

Die alleinige Aufzählung von Diagnosen ist in keinem Falle ausreichend. Die Versicherung muss ein möglichst vollständiges Bild bezüglich des Gesundheitszustandes, der beruflichen Tätigkeit und des beruflichen Bildungsniveaus des Versicherten erhalten.

Hierzu gehört:

  • das Benennen von besuchten Ärzten, Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen
  • die Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit (Inhalt und zeitlicher Aufwand)
  • das Benennen, welche Tätigkeiten noch ausgeübt werden können
  • das Beschreiben des beruflichen Werdegangs und abgeschlossener Berufsausbildungen

Das Formular an den Arzt: Die Versicherung schickt dem behandelnden Arzt bzw. dem Hausarzt den „Ärztlichen Bericht zur Berufsunfähigkeit“. In diesem Formular beschreibt der Arzt seine Diagnose, das Krankheitsbild bzw. die Verletzungen. Er ist dazu aufgerufen alle Informationen, die zur Beurteilung des Zustandes des Versicherten nützlich sind, zusammen zu tragen.